Suche: DVD Programm zum umwandeln

c4L!m3r0

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Hallo,

ich möchte gerne meine ganzen originalen DVDs und BluRays auf meinem NAS sichern und sie auch auf dem TV anschauen können.
Momentan hab ich DVD Fab 9 (Testversion) hier und komme damit nicht richtig zurecht.

Bei normalen Filmen lasse ich DVDFab die ganzen Menüs und unnötigen Tonspuren, Untertitel etc. entfernen.
Der TV (Philips 37 PFL 7606 K) spielt die .VOB auch ab. Einzig bei Serien ist es mir noch nicht gelungen die richtig zu sichern.
Ich kann am TV im Menü der DVD dann nichts auswählen. Mit der Fernbedienung kann ich keine Folgen anwählen, am PC klappt das mit der Maus.
(Bei den Serien lasse ich das Menü meist drin, da ich die Folgen auswählen möchte)

Zudem ist die Qualtität mit DVDFab mehr als mangelhaft.

1.) Gibt es eine gute Software die ohne Qualitätsverlust die Daten von der DVD/BluRay auf meinem NAS sichern kann?

2.) Wie kann ich am besten eine DVD, die mehrere Episoden enthält, auf meinem NAS sichern?


Gruß
 
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Berichtigt mich, aber ist es nach deutschem Recht nicht verboten der Kopierschutz einer DVD/Blu-ray zu umgehen?
Somit wäre diese Frage hinfällig.

Falls nicht, klärt mich auf
 
Internetrecht - urheberrecht-faq

Kopierschutz und Privatkopie: Die Grenzen der Freiheit - SPIEGEL ONLINE

Solange der User die Kopien nur für sich anfertigt, relativiert sich die Angelegenheit: "Das ist eine sehr ungefährlich Sache, solange keiner davon weiß", findet der Redakteur. Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff schreibt: Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters" sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen. Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung sei man indes nicht geschützt.

15. Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?

Nein!

Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.

Voraussetzung für eine Straffreiheit ist somit, dass der Täter ausschließlich privat gehandelt hat. Der Begriff der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen entspricht den Grundlagen der Privatkopie des § 53 UrhG.

Gleiches gilt für die Bußgeldvorschriften des § 111 a UrhG. Eine Ordnungswidrigkeit ist dann gegeben, wenn eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder ein Bestandteil verkauft oder vermietet oder über den Kreis der mit dem Täter verbundenen Personen heraus verbreitet wird.

Persönlich verbunden sind nach bisheriger Rechtslage Familie, Haushaltsangehörige und Freunde. Im Zweifel wird man diesen Begriff eher restriktiv auslegen müssen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Schöne Links von einem Schmierblatt. Da darf man nicht alles glauben. Ich richte mich nach dem hier:
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG).
 
Ich gehe nach dem hier:

§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
1.in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2.wissentlich unbefugt
a)eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b)ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Ich lege es auf meinem NAS ab um es auf meinem TV wiedergeben zu können.
Zugriff hat meine Freundin und ich.

€dit./ Quelle
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html

edit2:/
UrhG

Ausfertigungsdatum: 09.09.1965

Vollzitat:

"Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3728) geändert worden ist"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sage nur Fuchs für die Beseitigung der Sperren
Schaf zum Ripppen von DVDs als Iso
BDs kopiert man dann einfach oder baut Isos draus

Wenn man auf die Menus verzichtet:
MKVToolnix
 
Ich lege momentan alle meine Blu-Rays mit DVD Fab 8.2 als MKV auf meinem NAS ab. Klappt einwandfrei. Weil ein Menü brauche ich nicht daher reicht mir MKV mit max. Bitrate bei Bild und Ton.

Ich habe vorher DVD FAB 9 getestet aber das konnte komischerweise einge Filme nicht lesen, das 8er hat die ohne Probleme gelesen.
 
Hallo,

lesen kann das 9er bis jetzt alles.
Spielst du die MKV auf dem TV und/oder PC ab?

Gruß
 
Spiele die MKV auf PC, Notebook, Smartphone ab.
 
Ich muss mal checken ob der TV das kann. Ich wähle die auf der Platte vom NAS aus und spiele es direkt ab.
Ich nutze da also kein extra Tool.
 

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