Das währe die Zusatzklause für die Fotoversicherung in der Hausrat:
Fotoapparate / Videokameras:
Schäden im Rahmen der erweiterten Deckung werden zum Zeitwert ersetzt.
Fotoapparate/Videokameras erweitert
Versichert sind überwiegend privat genutzte Fotoapparate und Videokameras, die Eigentum von Ihnen oder
einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen,
einschließlich Zusatzobjektive, Blitzgeräte, Entfernungs- und Belichtungsmesser, Filter sowie sonstige
Zusatzgeräte und Stative. Nicht versichert sind jedoch Filme, Videokassetten, Blitzbirnen und Laborgeräte.
Der erweiterte Versicherungsschutz ersteckt sich auf jede Art von Zerstörung, Beschädigung oder
Abhandenkommen, solange die versicherten Sachen innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs z.B.
- bestimmungsgemäß getragen oder benutzt werden;
- in persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden;
- sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, Passagierschiffes oder in
einer bewachten Garderobe befinden;
- einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung oder in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht
einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen bzw. einer Gepäckaufbewahrung übergeben
werden. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit keine Ersatzpflicht durch den Beherbergungsbetrieb,
das Beförderungsunternehmen oder der Gepäckaufbewahrung besteht;
- aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug (nicht KFZ-Anhänger) durch Aufbrechen entwendet oder bei
diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden, wenn der Schaden tagsüber zwischen 6 Uhr und
22 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei
Stunden eingetreten ist.
Nicht versichert sind Schäden z.B. durch
- Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Krieg, innere Unruhen;
- Witterungseinflüsse;
- mut- oder böswillige Beschädigung; Unterschlagung;
- Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler;
- Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen.
- mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen, Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Verpackung
bei Transport oder Versand;
- Flugsand und Verschmutzung, Rost, Oxydation, Verschrammen und Verkratzen, Glasbruch jeglicher Art
bei Lampen und Scheinwerfern.
Ersetzt wird bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Zeitwert, bei beschädigten Sachen die
notwendigen Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den
vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt.
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