Suche Jemanden der sich mit BWL / BWR auskennt / STudiert hat, Wäre sehr nett

logitech!

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Hallo liebe Forumuser,

es wäre nett, wenn mir einer bei nem Berufschulprojekt helfen könnte, der BWL / BWR STudiert hat oder sich sehr sehr gut mitauskennt.

Vielen Dank :)

:wink:
 
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weisst du wie die gesetzlichen Vorschriften bei einer verspäteten ware ausieht.

was man machen kann und so.

z.b ich habe vereinbart das die ware am 15.mai kommt. am 17 mai war sie immer noch net an, etz muss ich auf englisch einen brief schreiben und ihn darauf hinweisen . Auserdem müsssen wir eine lösung finden

sehr wichtig

danke dir
 
muss man dazu BWL studiert haben? :xmas: passiert doch tagtäglich sowas :d

---------- Beitrag hinzugefügt um 10:55 ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:49 ----------

weis nur was zum CMR

CMR Artikel 23 (5) Wenn die Lieferfrist überschritten ist und der Verfügungsberechtigte beweist, das daraus ein Schaden entstanden ist, hat der Frachtführer dafür eine Entschädigung nur bis zur Höhe der Fracht zu leisten.

Bitte auch beachten:
CMR Artikel 30 (3) Schadenersatz wegen Überschreitung der Lieferfrist kann nur gefordert werden, wenn binnen einundzwanzig Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist, an den Frachtführer ein schriftlicher Vorbehalt gerichtet wird.
 
[klugscheiss /on]
wenn der verkäufer die Ware nicht Fristgerecht geliefert hat, also zum 15. Mai (ist sie überhaupt angekommen?) kannst du ihn laut §437 BGB anzeigen, und nach Absatz I Nac herfüllung verlangen, nach Absatz II zurücktreten und Absatz III Schadensersatz für Aufwendungen erheben.
WEnn du n BGB zur Hand hast, selbst nochmal die Paragraphen lesen, dort stehen auch noch verweise zu anderen die auch erfüllt sein sollten :shot:
[klugscheis /off]

Sitzt der Verkäufer überhaupt in Deutschland? Wenn nicht, gilt vermutlich das Recht des Verkäuferlandes.
 
wenn Ausland nimmst meins

CMR= Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen

@don: BGB zieht da garnicht!

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Mängel wohl im Bezug zur Ware

glaube er sollte das eher übers CMR machen
 
Zuletzt bearbeitet:
nicht Lieferung ist auch ein Mangel, weil der Verkäufer die Bringschuld nicht erfüllt hat ;)
CMR kenn ich mich nicht aus, ergo weiß ich auch nicht viel davon^^
 
weis ja nicht wies im geschäftlichen aussieht aber bei privatbestellungen zieht das nicht :xmas:
 
also müste ichnur das hier übersetzen :

Musterbrief: Nachfristsetzung bei einem Kaufvertrag (Lieferverzug) – will die Ware noch (Lieferverzug 1)

Karl Konsument
Weingartshofstraße 2
4020 Linz Linz, 19.5.2003


Einschreiben
Firma
Elektro Blitz
Elektrogasse 10
9999 Elektroburg


Bestellung eines Elektroofen vom 20.1.2003, Vertragsnummer: 104576
Nachfristsetzung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe bei Ihnen am 20.1.2003 einen Elektroofen zum Preis von Euro 590,-- gekauft. Als Liefertermin wurde die Kalenderwoche 20 festgesetzt. Da dieser Termin ungenutzt verstrichen ist, befinden Sie sich im Lieferverzug.

Ich setze Ihnen daher eine Nachfrist von 14 Tagen bis spätestens 2.6.2003.
Sollte auch dieser Termin ungenützt verstreichen, werde ich die Erfüllung des Vertrages gerichtlich einklagen.
Ich möchte Sie weiters darauf hinweisen, dass mir aufgrund Ihres Verzuges bereits Mehrkosten in Höhe von Euro 100,-- entstanden sind, die ich ebenfalls geltend mache.

Ich ersuche Sie, sich mit mir wegen des genauen Liefertermins telefonisch in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Karl Konsument

müsst fast passen
 
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