Suche nach einem 27 zoll WQHD Monitor ab 120hz und bis 350€?

ist da eher AUO Panel oder nano ips besser? mhh @Scrush
Ein besser gibt es nicht, eher verrschiedene Arten der Nutzung.
Wenn du dich da etwas einliesst, dann bekommst du sehr schnell mit wo die Panele ihre Stärken und Schwächen haben.

Mein Hauptbild ist ein farbenkräftiger VA und macht überall Spass, für FIlme schauen jedoch manchmal zu dunkel, gerade bei einigen düsteren/dunklen Spielen und Filmen, der zweite ist ein alter Dell mit IPS, der ist sehr hell und bei einigen Anwendungen unbenutzbar weil er blendet, aber perfekt zum FIlme schauen, Streams anderen Krams.

Ich stand auch wie der Ochs vorm Berge als es daran ging einen neuen Monitor zu holen.

34"+, 144 Hz, 21:9 etc. für unter 500 Euro war kaum möglich, gerade bei neuen Modellen.
Habe dann viel gelesen und auf gut Düng bestellt, gab den im Angebot neu auf dem Markt (4-6 Monate) und es war ein Glücksgriff.
NAchteil bei meinem keine Automatische Erkennung der EIngangsquelle, was meines Erachtens das grösste Manko ist wenn man mehrere Geräte dran hat, PC, Lappy, PI, Nintendo Switch.

Schwierig wird es bei den Monitoren mit allem möglichen Spielkrams und hohen Werten hier und da, ebenso die Preise nach oben hin offen.

Wenn du die finanziellen Reserven hast, dann direkt 2-3 Monitore ordern und ausprobieren, mit viel Glück gibts bei dir im nächsten Ort auch noch ein Geschäft mit Ausstellungsstücken wie bei den TV.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
der dell war vor 1 woche für 309 bzw 330 zu kriegen. das war ein nobrrainer
 
Ja könnte mir mehrere bestellen auf Amazon. Hab mir das auch schon gedacht aber weiß nicht ob man das wirklich kann? Weil dann muss ich ja mindestens 2 zurückschicken ist das nicht schlimm?

und zu den monitoren ich google so viel und jeden tag kommt was neues dazu weiß schon garnicht mehr was ich überhaupt jetzt holen soll ein lg nano panel oder dieses asus auo panel :d
@KaerMorhen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

der dell war vor 1 woche für 309 bzw 330 zu kriegen. das war ein nobrrainer
ja das habe ich auch gesehen aber leider 3 tage zu spät :d aber würde den auch holen wenn er 390 kostet wenn er besser ist als der asus rog
 
das nano ips panel hat halt ein eigenes farbbild. ich würde wenn man 2 monitore hat kein AUO und nano ips nebeneinander stellen außer es lässt sich nicht vermeiden.

ansonsten wüsst ich aus dem stehgreif nicht warum ich den asus nehmen sollte.
 
asus nehmen sollte.
Weil du Fanboi von Asus bist und nur ROG also deren "Premium" Segment kaufen muss, was andere fällt mir nicht ein ..:fresse2:
Habe mir einige Dell angesehen und war durch die Bank weg davon überzeugt, allerdings waren die immer etwas teurer und nicht alle waren mit den Schwarzwerten in Spielen dabei, aber geht eben nicht alles.

Im 27" Segment gibt es soviel auswahl da wird sich was finden.+

Ja könnte mir mehrere bestellen auf Amazon. Hab mir das auch schon gedacht aber weiß nicht ob man das wirklich kann? Weil dann muss ich ja mindestens 2 zurückschicken ist das nicht schlimm?

und zu den monitoren ich google so viel und jeden tag kommt was neues dazu weiß schon garnicht mehr was ich überhaupt jetzt holen soll ein lg nano panel oder dieses asus auo panel :d
@KaerMorhen
Kommt auf die Ware drauf an, bei Elektronik musst du ja irgendwann einschalten um zu sehen ob er funktioniert.
Ist nicht schön und Amazon tut auch viel gegen Leute/ Konten die sehr viele Retouren aufweisen.
Ich nutze zum testen dann eigene Kabel und belasse alles an Zubehör original verpackt, nehme Folien nicht ab versuche keine Kratzer zu produzieren.
Monitor aufbauen ist halt die Gefahr (viele werden auch nur gesteckt und nicht verschraubt), dann eigenes Kabel rein und anschalten, lasse einige Programme zur Fehlererkennung durchlaufen um Pixel und Farbfehler auszuschliessen, zwei bis drei Runden spielen, 1-2 FIlme schauen um zu sehen ob es hier Schwachstellen gibt, dann auf Werkszustand zurücksetzen und wieder in den Karton.

Ein Zusteller liefert das Paket eines Online-Händlers aus: Das 14-tägige Recht auf Widerruf ist nicht gleichbedeutend mit einem Recht, die Ware 14 Tage lang in Gebrauch zu nehmen.
Innerhalb von 14 Tagen dürfen Kunden ihre im Internet bestellten Waren testen und zurückschicken. Testen heißt aber nicht benutzen.


Berlin. Prüfen ja – nutzen nein. Das ist das Grundprinzip beim Online-Kauf, das der Bundesgerichtshof (BGH) erst 2016 noch einmal bestätigt hat. Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht es am konkreten Beispiel deutlich: „Alles das, was sie im Laden machen können, sollte auch online möglich sein. Also bei Kleidung und Schuhen: einmal kurz anprobieren, aber nicht damit auf eine Party gehen. Bei technischen Geräten: einstecken und die Funktion prüfen, aber nicht in Dauerbetrieb nehmen.“

Prüfen bedeutet jedoch nicht nur schauen, ob es funktioniert. Bei beschädigter und defekter Ware gilt ja ohnehin die zweijährige Gewährleistung des Händlers. Das Prüfen von online bestellten Sachen schließt auch ein, ob sie „in echt“ halten, was auf der Webseite des Händlers versprochen wurde. Und wenn die Hose dann nicht passt oder das Kleid nicht gefällt, darf man es zurückschicken und die Erstattung des Kaufpreises erwarten. Tatsächlich ist eine Retoure ohne Angabe von Gründen möglich; sie ist das gute Recht des Kunden.

Keine Kulanz, sondern Verpflichtung​


Pauschale Regelungen wie zum Beispiel, dass Ware nur originalverpackt zurückgenommen wird oder dass es als Erstattung nur einen Gutschein gibt, gelten daher nicht. Dafür gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht – es geht hierbei eben nicht um Kulanz, sondern darum, dass der Vertrag komplett rückabgewickelt wird.

Dabei schadet es nicht, wenn man die Packung öffnet und das Bestellte ausprobiert. Beides ist ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung ist, wie der BGH es beschrieb, für den Kunden eine Art Nachteilsausgleich gegenüber dem Kauf im Laden, eben wegen der „fehlenden Möglichkeit, die Ware vor Vertragsschluss in Augenschein zu nehmen“. Der Händler bleibt also generell in der Pflicht, die Ware zurückzunehmen und den Preis zu erstatten.

Kunde muss „schonend“ testen​


Das heißt aber nicht, dass man das Internet mit seinen Onlineshops einfach als gigantisches Leihhaus nutzen kann. Das 14-tägige Recht auf Widerruf ist nicht gleichbedeutend mit einem Recht, die Ware 14 Tage lang in Gebrauch zu nehmen.

Denn auch der Kunde geht mit dem Kauf eine Pflicht ein: nämlich die, nicht mehr als „schonend“ zu testen. Wenn der Kunde aber Benutzungsspuren hinterlässt, dann darf der Händler die Erstattung mindern und einen Teil des Kaufpreises als sogenannten Wertersatz abziehen.

Über die Höhe einer solchen Minderung und über die Frage, ob sie überhaupt rechtens war, streiten sich Verkäufer und Kunde dann oft vor Gericht – denn der Spruch des BGH hat zwar den Grundsatz klargestellt, wie Georg Tryba erklärt, aber in jedem konkreten Fall geht es von Neuem um die Einzelheiten: „Es gibt eben keine absoluten Gewissheiten, wo die Grenze ist, ab der der Händler einen Abzug vornehmen kann.“

Bei Schäden hat Händler Anspruch auf Wertersatz​


Der Kunde beispielsweise, der online einen Katalysator bestellt hatte, diesen in sein Auto einbaute und damit eine Probefahrt machte, musste hinnehmen, dass der Händler ihm dafür die Erstattung kürzte. Dieses BGH-Urteil deckt sich mit der Linie der allermeisten Gerichte, dass Gebrauchsspuren jeglicher Art – ob nun zerkratzte Ledersohlen von Schuhen, zerknickte Buchrücken, eingerissene Kleidung oder eingedellte Matratzen – dazu führen, dass der Händler Anspruch auf Wertersatz hat.

Nur in ganz bestimmten Fällen, etwa wenn gewisse Gebrauchsspuren unvermeidlich sind, kann es Ausnahmen geben. So entschied der BGH zugunsten des Kunden eines Online-Händlers, der sein bestelltes Wasserbett zur Probe befüllt hatte, bevor er es zurückgab – ihm musste der Händler die Kaufsumme in voller Höhe erstatten.

Auch im Fall von zerlegt gelieferten Möbeln darf der Händler nichts abziehen, wenn der Kunde sie ordnungsgemäß zusammengebaut und wieder demontiert hat. Klar: Für den Händler bedeutet das einen enormen Wertverlust, weil er diese Ware nun, wenn überhaupt, nur noch zu einem viel niedrigeren Preis verkaufen kann – aber dieses Risiko muss er tragen.

Oft Ausnahmen bei „Hygieneartikeln“​


Andererseits gibt es auch Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Nach individuellen Vorgaben gefertigte Artikel wie etwa ein Maßanzug, aber auch CDs und DVDs mit beschädigtem Siegel, Lebensmittel und Hygieneartikel gehören zu den Dingen, bei denen das Recht auf Rückabwicklung nicht gilt.

Manche Händler, denen natürlich an einer so geringen Anzahl von Retouren wie möglich gelegen ist, gehen jedoch mit dem Begriff „Hygieneartikel“ ziemlich großzügig um, sagt Verbraucherschützer Georg Tryba: „Tatsächlich ist Hygiene ein großes Problem. Händler können das Widerrufsrecht bei Hygieneartikeln ausschließen. Es ist nur eben die Frage, was dazu zählt.“ Bei einigen Händlern sei das Unterwäsche oder Bademode, bei anderen alles, was „mit Haut in Berührung“ kommt – das wären praktisch alle Kleidungsstücke. Wer sichergehen wolle, dass eine Anprobe gestattet ist, sollte beim Händler nachfragen.

Widerrufsbelehrung muss rechtlich sauber sein​


In jedem Fall müssen Online-Händler auf den Seiten ihres Internetshops deutlich auf das Widerrufsrecht hinweisen, und zwar noch bevor der Kunde die Bestellung verbindlich gemacht hat. Andernfalls kann man sich mit dem Widerruf noch deutlich mehr Zeit nehmen: Ohne eine rechtlich saubere Widerrufsbelehrung kann man die Ware auch nach einem Jahr noch zurückschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja könnte mir mehrere bestellen auf Amazon. Hab mir das auch schon gedacht aber weiß nicht ob man das wirklich kann? Weil dann muss ich ja mindestens 2 zurückschicken ist das nicht schlimm?

und zu den monitoren ich google so viel und jeden tag kommt was neues dazu weiß schon garnicht mehr was ich überhaupt jetzt holen soll ein lg nano panel oder dieses asus auo panel :d
@KaerMorhen
Beitrag automatisch zusammengeführt:


ja das habe ich auch gesehen aber leider 3 tage zu spät :d aber würde den auch holen wenn er 390 kostet wenn er besser ist als der asus rog
AUO steht für AU Optronics. also der hersteller des panels welches im ASUS ist :)

mach dir um das panel an sich nicht so den kopf. viel wichtiger ist dass du einen fehlerfreien erwischst :d
 
Ich bin aber auch gerade am Überlegen welchen ich nhem
Ob den ASUS VG27AQ oder den DELLS2721DGFA

Bisherige empfehlungen raten alle zu dem Dell,
aber ich mach mir sorgen das das Bild zu sehr abweichen könnte, denn ich würde meine 2 x ASUS VG229Q gern als 2. monitor weiterverwenden.
 
@Magera: Vielleicht wäre es weniger irritierend, wenn Du Deine immer gleiche Frage (Asus contra Dell) nicht über 4 Threads verteilen würdest. …und Du nicht in jedem dieser Threads andere Bestandsmonis verwenden würdest (22"… 24"… 34"…).
Da Du keine Silbe auf Deinen Usercase verschwendest nehme ich mal an, dass Du Deine Monikaufkriterien ausschliesslich nach dessen Bezockbarkeit gewichtest.
Ergo: Du bist ein archetypischer Asus-Käufer.

Bisherige empfehlungen raten alle zu dem Dell, […]
Tja, mit diesem scheinbaren Widerspruch wirst Du wohl leben müssen.
[…] aber ich mach mir sorgen das das Bild zu sehr abweichen könnte, denn ich würde meine 2 x ASUS VG229Q gern als 2. monitor weiterverwenden.
Ich bin jetzt kein Asus-Insider, aber es könnte durchaus sein, dass sich Deine Asus-Bestandsmonis und der eventuelle Asus-Neukaufmoni nicht mehr als deren Produktbilder gemein haben.
 
der dell hat das nano ips panel. das bild wird mit dem defitiniv anders.
 
Vielleicht wäre es weniger irritierend, wenn Du Deine immer gleiche Frage (Asus contra Dell) nicht über 4 Threads verteilen würdest. …und Du nicht in jedem dieser Threads andere Bestandsmonis verwenden würdest (22"… 24"… 34"…).
Da Du keine Silbe auf Deinen Usercase verschwendest nehme ich mal an, dass Du Deine Monikaufkriterien ausschliesslich nach dessen Bezockbarkeit gewichtest.
Ergo: Du bist ein archetypischer Asus-Käufer.

Verzeih mir mein unglaube, aber von welchen 4 threads sprichst du?
Ich hab meinen eigenen geöffnet, ja ist korrekt, und poste dann noch hier.
Aber wo sonst?
Ubd zum anderen, hast du heute morgen was falsches gefrühstückt oder mich einfach nur mit wem anders verwechselt?
Überall wo ich es angebe, sind meine ausgangs monitore 2 x asus vg249q.
Keine ahnung wo ich da einen 32 zöller angegeben haben soll. Sorry.

Ok das mit dem usecase, da hast du recht, aber ja, er ist für 2 szenarien, zocken, und office. Und das in etwa der verteilung 50/50.
Und nein, ich zocke eigentlich null fps games oder dergleichen.
 
Verzeih mir mein unglaube, aber von welchen 4 threads sprichst du?
Von diesen vier:
1. https://www.hardwareluxx.de/community/threads/asus-vs-dell.1314906/ (außer dem Starterpost und eigenen Push blütenweiß und unberührt, was vielleicht daran liegt, dass Modell-Angabe -VG349Q gips nich- und Link nicht zueinander passen und Dein Thema im HWL-Moniforum sowieso schon 1 Mio. mal durchgenudelt wurde)
2. https://www.hardwareluxx.de/community/threads/suche-nach-einem-27-zoll-wqhd-monitor-ab-120hz-und-bis-350€.1314381/page-2#post-29110150 (dieser Thread, Post # 38)
3. https://www.hardwareluxx.de/communi...-16-9-21-9-usw.1222308/page-158#post-29105937 (Post #4.712)
4. https://www.hardwareluxx.de/community/threads/empfehlung-für-wqhd-ab-120hz-monitor-ca-300€.1314128/#post-29105918 wo Du als Geheimtipp-Schlemihl für 'den Dell' auftritts.
(Schlemihl ->https://duckduckgo.com/?t=ffsb&q=schlemihl+sesamstrasse&iax=images&ia=images

Überall wo ich es angebe, sind meine ausgangs monitore 2 x asus vg249q.
Einfach mal selber lesen was Du schreibst. Mal sind's VG349Q, mal sind's VG229Q (die es alle nich gibt).

Ubd zum anderen, hast du heute morgen was falsches gefrühstückt […]
Nö, alles wie immer: 'n Eimer Kaffee 'ne Pulle Korn und 'ne Stange Zigaretten.:d
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach mal selber lesen was Du schreibst. Mal sind's VG349Q, mal sind's VG229Q (die es alle nich gibt).
Ok, aber das es die nicht gibt war ja schon aufgefallen, und das die möglichkeit besteht, das man sich vertippt is denke ich mal bekannt.

Und ja den allgemeinen moni diskussions thread hatte ich echt vergessen.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh