Support von Acer miserabel?

Squall_

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Schweizer...
Hallo...

Ich habe gerade mit dem Kundendienst telefoniert... ich komme aus der Schweiz wurde aber mit Deutschland verbunden...
Dann werd ich unfreundlich aufgeklärt, dass Schäden die ich angebe und nicht stimmen, eine Rechnung zugestellt wird... Dann dauert das ganze noch 10 tage ab erhalt de notebooks
und das schlimmste... die garantie zählt nicht ab kaufdatum sondern ab dem herstellungsdatum... WTF das steht nirgendswo wegen so einer aussage könnte ich die verklagen -.- (falls es wirklich irgendwo steht bitte melden)

was sagt ihr dazu... bin ich einfach auf einen schlechten supporter gestossen oder ist das wirklich so? Weil dann lass ich das lieber und verkaufe das Teil...
 
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Garantie zählt immer ab dem Kaufdatum! Ist zumindest in Deutschland so. Ich glaube aber auch in der Schweiz ist das nicht anders. Da hat dich einer wohl etwas verarscht... :rolleyes:
 
genau... was denkst du sollte ich denen eine freudnliche mail schreiben sie sollen es unterlassen mir so etwas zu erzählen (ich studiere recht jedoch dachte ich das es in DE anders wäre darum habe ich nachgefragt -.-) die könnt ich laut ZGB jetzt wirklich verklagen...

da fängt er an noch zu schwafeln das es auf 1Mio Pixel mind. 4 braucht obwohl auf der PDF die ich von ihnen bekommen habe genau stand dass sie sich auserhalb des rahmens befinden müssen (display auf bild in kasten eingeteilt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine eMail kann ja nicht schaden. Jedoch solltest du dich vielleicht an den Support in der Schweiz wenden. Oder hast du das Notebook in Deutschland gekauft?

Na auf jeden Fall kann ich dir versichern, dass mit der gültigen Kaufabwicklung die Garantie beginnt. Die Rechnung ist hierfür oft der "lebende" Beweis.
 
ich habe ja eine schweizer nummer gewählt aber plötzlich heisst welcome to acer gremany und ein deutscher spricht mit mir :shot:
ne ich rufe denen mal an... und sage es ihnen wenns nichts nützt les ich noch ein paar paragraphe runter und das sollte dann alle algemein beruhigen :d
 
Verklagen... Du hast doch seine Aussage nichtmal schriftlich ;)
 
Kann doch sein, dass die Garantie ab Herstellungsdatum gilt?! Das kann doch jeder Hersteller bestimmen, wie er will. Informiert euch doch erst mal darüber, was sich hinter den Begriffen Garantie und Gewährleistung verbirgt und was die Unterschiede sind!

Was für ein Problem hast du überhaupt mit deinem Gerät? Das ging aus deinen Aussagen nicht hervor.
 
Squall_ schrieb:
(ich studiere recht

Dann solltest du aber auch fähig sein die Garantiebedingungen, welche sich auf der Acer Homepage befinden mal durchzulesen. Dort werden eigtl. alle deine Fragen beantwortet...

Das .pdf habe ich nach 10 Sekunden gefunden gehabt.

Dann solltest du wie EL PRESIDENTE schon angeregt hat, mal spezifizieren was genau denn nun eigtl. dein Problem ist bzw. was du dir vom Support erwartest.

Des weiteren, ich kenne mich mit Schweizer Gesetzen nicht wirklich aus, aber auf welcher Basis bitte willst du Acer verklagen? :hmm:
 
@ EL PRESIDENTE
Garantie auf einen Artikel gilt immer ab der Erwerbszeit. Das ist ja bekanntlich Gesetz. Wenn das Gerät angenommen ein halbes Jahr auf Lager liegt, dann hättest du nur noch 1,5 Jahre...? So geht das nicht!
Klar ist das jedes Land seine eigenen Mindestgrenzen hat was die Garantiedauer betrifft, und deshalb kann der Hersteller da machen was er will, er muss sich aber daran halten. Viele Hersteller bieten ja selber sogar eine verlängerte Garantie weil sie sich sicher sind das das Gerät so lange läuft. Gleichzietig ist das auch Werbung und Image. ;)
 
KorK schrieb:
@ EL PRESIDENTE
Garantie auf einen Artikel gilt immer ab der Erwerbszeit. Das ist ja bekanntlich Gesetz.

fresse.gif

Es gibt kein Gesetz welches Granatieleistungen regelt!
Garantie != Gewährleistung!

Der Hersteller kann im Rahmen der Vertragsfreiheit seine Garantieleistungen definieren wie er will.
Z.B. Garantie auf ne Mikrowelle nur für Frauen zwischen 1,65m und 1,72m Körpergrösse.
Das hat aber natürlich rein gar nichts mit der Gewährleistungspflicht des HÄNDLERS (Händler != Hersteller) zu tun, welche sich aus dem BGB ergibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber soweit ich in dem booklet gelsen habe steht nichts von dem es heisst nur das sie die garantiedauer auf 12monate verläuft...

problem:

Pixelfehler ausherhalb der Kasten die sich in der pdf befinden und die Lautsprecher sind ausgestiegen (treiberproblem liegt nicht vor...)

und ich glaube nicht wirklich das der Hersteller die so viel mitbestimmen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Herr Jeh
Okay, dann bezieht sich das oben auf die Gewährleistung, nicht auf die Garantie. Dennoch gilt diese ab dem Kaufdatum, was auch die Hauptaussage dieses Posts ist!!!

Sonst würde jeder Hersteller das Gerät einfach ne Zeit lang liegen lassen bevor es verkauft wird, damit sich die Garantiezeit verkürzt...

Und spar dir diese Smileys!
 
jo da hat kork wiederma vollkommen recht... es kann nicht sein dass so etwas angedreht wird sonst würden auch die händler sagen... ja ne diese seriennummer sagt dass dieses gerät schon länger als ein jahr bei uns stand darum lehnen wir die garantie ab und können ihnen nicht helfen...
 
KorK schrieb:
@ Herr Jeh
Okay, dann bezieht sich das oben auf die Gewährleistung, nicht auf die Garantie. Dennoch gilt diese ab dem Kaufdatum, was auch die Hauptaussage dieses Posts ist!!!

Natürlich gilt die Gewährleistung ab Kaufdatum aber (!) nach 6 Monaten hat man die sog. Beweislastumkehr. Sprich nach dieser Zeit muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass der Fehler welcher zum jeweiligen Defekt geführt hat schon beim Kauf angelegt war. Dies geht wenn sich der Händler stur stellt eigtl. nur mit einem Gutachten. Und das kostet mal richtig $$.

Aus den (nicht gerade aussagekräftigen) Ausführungen von Squall__ geht hervor dass das Gerät schon älter als 6 Monate ist. Zudem kommt noch die Schweiz hunizu. Ich kann mich immer nur auf deutsches Recht (BGB) beziehen. In der Schweiz kann das schon wieder alles ganz anders geregelt sein.

Man weiss ja noch nicht mal wann und wo das Gerät gekauft wurde.
Die einzige richtige Aussage sind die defekten Lautsprecher.
Wobei dann der Fehler laut Acer wohl doch nicht existiert.

Wurde das Gerät über einen Händler eingeschickt?
An Acer Schweiz oder Deutschland?
WAS genau soll denn berechnet werden?

So lange so viele Fragen offen / unbeantwortet bleiben kann man nunmal (ohne Glaskugel) nicht qualifiziert weiterhelfen.

Und hätte Squall__ nur mal ne halbe Minute benutzt auf der Acer Homepage genau nachzulesen wüsste er genau, dass die Herstellergarantie von Acer ab Kaufdatum läuft. Ebenso wird dort explizit erklärt WAS genau abgedeckt wird von der Garantie. Von einem Jurastudenten kann man ein Mindestmaß an Eigeninitiative doch wohl erwarten, oder?

@Squall__
Also auf welcher Basis willst du Acer nun verklagen?

Squall_ schrieb:
jo da hat kork wiederma vollkommen recht... es kann nicht sein dass so etwas angedreht wird sonst würden auch die händler sagen... ja ne diese seriennummer sagt dass dieses gerät schon länger als ein jahr bei uns stand darum lehnen wir die garantie ab und können ihnen nicht helfen...

*sigh*

Bitte unterscheidet doch endlich mal zwischen Garantie und Gewährleistung... :fresse:

Der Hersteller kann in seinen GARANTIEbestimmungen festlegen was er will, weil einen Garantiezusage eben freiwillig ist.

Die Gewährleistung ist in Deutschland durch das BGB geregelt. Wie es in der Schweiz aussieht müsstest du doch wissen als angehenden Jurist, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja okay Herr Jeh, das leuchtet ein. ;)

Aber es kann doch dennoch nicht sein, dass die Garantie (und diesmal meine ich auch Garantie) ab Herstellerdatum läuft. Die Garantie, auch wenn sie quasi freiwillig und aus Kulanz des Herstellers angeboten wird, gilt doch aber auch ab Kaufdatum? Du scheinst auf diesem Gebiet ja recht bewandert zu sein, also kannst du mir das vielleicht mal erklären. Mir ist nämlich noch nie aufgefallen, dass die Garantieansprüche ab dem Herstellerdatum gelten...
 
@Kork

ja, in der Regel läuft die Hersteller-Garantie auch ab Kaufdatum (was ja am logischsten ist) aber es gitb auch Hersteller bei denen die Garantie ab Herstellungsdatum läuft.

Bsp. Samsung Festplatten. Dort beginnt die Garantie afair ab Herstellungsdatum ABER im selben Zug gewährt Samsung den Beginn der Garantie bei Vorlage einer Rechnung ab Kaufdatum.

Zu deutsch:
Bei Samsung HDDs
-> mit Rechnung -> 3 Jahre ab Kaufdatum
-> ohne Rechnung -> 3 Jahre ab Herstellungsdatum über Seriennnummer

Bei Hitachi ist es üblich eine RMA über Seriennummer und Partnummer zu beantragen. Auch hier läuft die Garantie ab Herstellungsdatum. Aber auch HGST gewährt bei Nachweis eine RMA mit Startbeginn zum Kaufdatum, allerdings nur in einem festgelegten Zeitfenster.

Squall_ schrieb:
da fängt er an noch zu schwafeln das es auf 1Mio Pixel mind. 4 braucht obwohl auf der PDF die ich von ihnen bekommen habe genau stand dass sie sich auserhalb des rahmens befinden müssen (display auf bild in kasten eingeteilt)

Quark, im PDF steht genau dass was der Supporter gesagt hat:

Garantieleistungen von Acer für LCDs
- maximal 4 Pixelfehler pro 1 Mio. Pixel
- kein Pixelfehler darf im mittleren Recheck bei einer Neunteilung des TFTs in gleich grosse Rechtecke liegen.

Alles auf Acer.ch nachlesbar wenn man nur will...
 
Zuletzt bearbeitet:
herr jeh dass war nur der lauf der geschichte ich weiss schon dass das mit den pixelfehlern so ist :)
sry wenns nicht richtig rübergekommen ist
soviel zum thema acer und garantie...
der acer wurde mitte august gekauft also erst 4monate...

auf welcher basis ich die verklagen will? gar nicht :) lol gehts noch?
Ich kann im booklet nichts von wegen ab herstellungsdatum stand... bzw. ich es nicht gesehen habe

ich habe auf der homepage rumgelesen :) das ist eine unterstellung... dann war ich halt ungenau... sry als ausrede benutz ich folgendes: als ich dort angerufen und den thread verfasst habe musste ich nebenbei auf 3 prüfungen lernen da blieb eine zu wenig zeit sich ganz genau auf der homepage umzusehen und weil ich das garantiebooklet einmal durchgelesen habe dachte ich ich hätte es schon richtig gelesen

ich habe es noch nichts eingeschickt da ich aus schulischen gründen einfach nicht darauf verzichten konnte...

es hat mich einfach ein wenig aufgeregt in einer email schreiben sie mir... ja alles perfekt in nu komma nix gelöst (übertrieben)

und dann wird mir alles unterstellt selber verursacht zu haben...

hätt ich 200 - 400 franken mehr gezahlt und nen asus geholt oder einen IBM wäre sowas ned wirklich los... (kollegen haben berichtet)
 
Zuletzt bearbeitet:
Squall_ schrieb:
WTF das steht nirgendswo wegen so einer aussage könnte ich die verklagen

Squall_ schrieb:
sie sollen es unterlassen mir so etwas zu erzählen (ich studiere recht jedoch dachte ich das es in DE anders wäre darum habe ich nachgefragt -.-) die könnt ich laut ZGB jetzt wirklich verklagen...

Daher.

Ja wenn das Gerät erst vier Monate alt ist, könntest du dich in Deutschland an den Händler wenden. Gegen die Pixelfehler hilft die Gewährleistung aber auch nichts. D.h. du könntest auch in D nur die kaputten Lautsprecher reparieren lassen.

Je nachdem wie das in der Schweiz geregelt ist (solltest dennoch du am besten wissen) kannst du entweder einen Weg über Gewährleistung gehen falls vorhanden oder eben über Garantie.

In dem Zug wird man dir die defekten Lautsprecher sicher kostenlos ersetzen.

Squall_ schrieb:
Dann werd ich unfreundlich aufgeklärt, dass Schäden die ich angebe und nicht stimmen,

Den Satz hab ich dann wohl etwas flasch gelesen.

Nach mehrmaligem Lesen kapiere was das heissen soll....

Ja, das steht auch im Klartext in den AGB. Ist ja auch normal, wenn man was unbeschädigtes als kaputt einschickt, dass das dann kostet.
In der Schweiz 250 - 400 SFr by the way.

Und was lernen wir daraus?

- Wie man in den Wald ruft...
- Vor dem rufen erst mal informieren
- Wenn man einen Thread zu so nem Thema startet sollte man benötigte Infos gleich geben und das in verständlichem Deutsch, oder man darf sich dann nicht wundern wenn es in Chaos ausartet

Eine Frage nur noch?
Jetzt schreibst du wieder von Schule?
Studierst du nun Recht (=Jura?), oder nicht?
Auch in der Schweiz studiert man doch an Unis?
 
also ich kann nur sagen support von acer ist top ! hab mal mein lappi eingeschickt -> pladde kaputt -> 1 woche später mit neuer platte (und neuem touchpad :d) wiederbekommen ^^
 
Herr Jeh

Ich bin Student der Kantonsschule richtung recht (wir werden studenten genannt) (d.h. ich habe noch nicht soviel Ahnungn, nur hatten wir das thema Garantie und irgendwie hab ich verstanden, dass die Garantie bei uns gewisse Richtlinien verfolgen soll unter anderem Garantie ab Kaufdatum...)

Ich weiss herr jeh ...so schellt es hinaus

das verständliche Deutsch ist mir klar... Bin ja auch froh darüber wenn jemand Richtig schreibt... nur eben, dass Telefonat das war so komisch eben hatte so richtig, dass Gefühl verarscht zu werden, da ich einige oben geannte Punke nicht gesehn, nicht gewusst, zu schlecht informiert war und dadurch ein chaos Thread entstand

Auf das ZGB hab ich verwiesen, da wir es irgendwo in diesem Dicken Buch nachgelesen haben

so dann werd ich das wohl jetzt in die Hand nehmen ich wünsche euch allen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr
und danke für die schnelle Hilfe

gruss

squall
 
also ich hatte noch nie probleme mit acer, mein notebook war ein ausstellungsstück und die tastatur hatte nen macken, innerhalb von ner woche nach dem einschicken war es wieder da.

bei einem kollgen von mir ist vom laufwerk (dvd-brenner) die blende abgerissen, die ist an seinem notebook fest am laufwerk dran, er hat ein neues laufwerk zugeschickt bekommen und musste erst nach erhalten des neuen laufwerks das alte zurück schicken. und das auf kosten von acer!
 
Habe auch ein Notebook von Acer und musste es bisher 2x einschicken, da einfach der Bildschirm einfror. Nachdem ich das erste Mal eingeschickt hatte, bekam ich es innerhalb einer Woche wieder auf Kosten von Acer zurück, Festplatte wurde ausgetauscht, hat aber leider nichts gebracht.
Also, zweites Mal eingeschickt, UPS hats abgeholt. Leider musste diesmal das Mainboard ausgetauscht werden und sie hatten anscheinend keins mehr auf Lager, worauf ich dann etwa 3 Wochen warten musste. Hab dort dann 2x angerufen, da es mir doch ziemlich lange wurde mit dem Warten. Am Telefon waren sie auch recht freundlich und nach dem 2. Anruf hat die Dame am Telefon gesagt, dass sie dem Techniker mal Dampf macht, da ich nun doch schon sehr lange warte. Schwupps, 3 Tage später war das Notebook wieder da und bisher läuft es auch erste Sahne. Kann also nichts wirklich negatives sagen, ausser die lange Ersatzteilbeschaffung. Ob Acer da was dafür kann, weiss ich ja auch nicht.
 
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