Türkamera einbauen (ungebetener Besuch)

Eddy_MX

Urgestein
Thread Starter
Mitglied seit
13.01.2004
Beiträge
6.348
Liebe Community,

da ich nicht weiß, an wen ich mich so recht wenden kann, versuche ich es erstmal hier.

Meine Großmutter ist auf den Enkeltrick hereingefallen und hatte wiederkehrende Anrufe. Die Rufnummer habe ich ändern lassen, jedoch kommt nun, v.a. in den frühen Morgenstunden, Besuch an die Tür - es wird mehrfach geklingt im Abstand von 30min-1h. Sie wohnt in einem Wohnblock. Eine Anzeige ist im Sand verlaufen.

Je nach rechtlichem Rahmen: Wäre es möglich, eine Kamera als Türspion oder auch einfach zusätzlich an die Tür montiert zu installieren? Ist es erlaubt, welche Möglichkeiten gäbe es? Ich habe schon ein wenig bei Amazon geschaut, möchte aber noch Geschäfte vor Ort fragen.

Was kann ich tun, um meiner Großmutter zu helfen? Welche Möglichkeiten gäbe es?

Danke für jeden Tipp!
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ein paar mal morgens zum Frühstück vor Ort sein, und den klingenden dann mit Polizei antworten.

oder vllt ne outdoorcamera vorm Haus verstecken?
offiziell als Vogel beobachtungskamera oder sowas...

Wir haben eine überwachungskamera vor dem Haus (Hochhaus mit ca 40 einheiten)

vllt wäre die hausgemeinschaft ja für so etwas, wenn man den Fall schildert.
 

ich hab sowas... ist es erlaubt? in nem mehrfamilienhaus wohl eher nicht...
bin damit relativ zufrieden, die quali & menü ist ms-dos mäßig, nachtsicht funktioniert aber gut, bewegungssensor ist "sehr empfindlich" und produziert halt 100 aufnahmen, sobald irgendwas ist (licht geht an, vogel fliegt vorbei...). es könnte dir helfen als abschreckung weil es von aussen sichtbar ist, dass es ne kamera ist, und wenn es nicht super hell ist, sind links und rechts die infrarot leds an, was evtl auch nochmal abschrecken sollte...

edit: wenn der bewesungssensor scharf ist, piept er auch, sodass es es - wenn die eingangstür nicht super massiv ist und hermetisch abschließt- hören kann wenn die aufnahme startet... nachteil ist aber, dass man es selbst hört :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde ohnehin zeitnah Rücksprache mit dem Vermieter/Hausverwalter halten, da werde ich nachfragen, was (temporär) geht und was nicht. Vermutlich sind alle an einer Lösung interessiert.
 
Je nach rechtlichem Rahmen: Wäre es möglich, eine Kamera als Türspion oder auch einfach zusätzlich an die Tür montiert zu installieren? Ist es erlaubt, welche Möglichkeiten gäbe es?

 
Gibt es eine Möglichkeit, die Klingel z.B. morgens stumm zu schalten?

Ich finde es echt bescheiden, dass die Opfer sich Gedanken machen müssen über die rechtliche Situation, obwohl es um Selbstschutz geht.
 
Die Klingel stummschalten.. Wenn der RTW mal kommen muss, das wäre mir zu viel Risiko.

Entweder den digitalen Türspion installieren (was an der Haustür nichts bringt, wenn unten geklingelt wird) oder am Wochenende dort zu schlafen und den Typen mal direkt zu begegnen, idealerweise nicht ganz alleine.
 
Eine Kamera ist leider nicht erlaubt (Willkommen in Deutschland). Erst wenn etwas passiert...nein, nicht mal dann darfst du sie aufbauen. Wir hatten in unserem Gebäude (25 Parteienhaus) über viele Monate einen Brandstifter, der unsere Briefkästen in Brand gesetzt hat. Sogar mehrfach mit Feuerwehreinsatz weil Fassadenbrand. Wir als Bewohner und Eigentümer konnten die Hausverwaltung nicht dazu bringen, zwei Kameras aufzustellen, da dies rechtlich nicht erlaubt ist. Die hat sich schlichtweg geweigert und zudem viele der Eigentümer (die nur vermietet hatten) damit auf ihre Seite gezogen. Erst nachdem wir stattdessen 2 Attrappen aufgestellt hatten, war Ruhe. Also in Deutschland wiegt das Recht der Allgemeinheit höher als das persönliche Recht, sogar auf deinem eigenen Grundstück, wenn dieses irgendwie in Berührung mit der Allgmeinheit kommt. Du darfst dich quasi erst verteidigen, wenn du blutend am Boden liegst.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh