Koyote008
Semiprofi
Thread Starter
- Mitglied seit
- 28.11.2004
- Beiträge
- 3.947
Hallo Leute !
Ich schildere Euch einmal folgenden Vorfall :
Ich bekam heute per Rechtsanwalt - letzte außergerichtliche
Zahlungsaufforderung -
für ein Buchungskonto der Deutschen Telekom AG -
aus Belastung nichtbezahlter T-ONLINE Entgelte -
der letzten 3 Jahre in Höhe von 247,41 € !
Hintergrund ist , ich bin T-Online / T-Com Kunde - allerdings seit
erst 1,5 Jahren - und habe auch ein anderes Buchungskonto (Nr.) -
und keine offenen Beträge.
Auf Nachfrage schildert sich unglaublicherweise das mein Name unter
dem mir nicht bekannten Buchungskonto steht - eröffnet am 17.08.03 -
gesperrt seitens T-Online am 25.11.2003 - berechnet ersteinmal bis 08.11.2006.
Der absolute Hammer hierbei ist - das die hinterlegte Anschrift hierzu -
ich dort gewohnt habe .... allerdings bis 2000.
Das ich bisher kein Schriftverkehr bekommen habe versteht sich von selbst.
Laut Aussage des Mitarbeiters X hat das Konto von 08/03 - 11/06
"unerkannt" geschlafen - im gesperrten Zustand (Zugang) - und wurde
einfach einmal eine Dreijahresrechnung gezogen (Leistungen hätte man mit
dem Zugang eh nicht nutzen können) und per Anwalt in Rechnung gestellt -
auf meine Anschrift Heute (Meldestelle).
Eine andere Mitarbeiterin seitens T-Online ist der Meinung , 3Jahre kann
T-Online Nachbelasten - und ein Vertrag muss ja nicht vorliegen in
Schriftform - da man ja auch per Telefon abschliessen kann.
Problem ist ich habe weder einen Vertrag abgeschlossen , noch kannte ich
3,5 Jahre das Konto - und T-Online möchte Geld von mir - per Anwalt.
Da ich an der Adresse seit 3 Jahren schon nicht gewohnt habe , stelle
ich mir die Fragen :
* eine Auftragsbestätigung konnte nie zugestellt werden
* auf dem Buchungskonto ging nie Geld ein
* eine Sperre des besagten Zugang erfolgte 11/2003 - demzufolge
konnte man auch keine Leistung empfangen , es wird aber für 3 Jahre
eine Rechnung gestellt
* in den 3 Jahren "der möglichen Nachbelastung" erfolgte seitens T-Online
nie eine Rechnungsstellung oder Klärungsbedarf
Demzufolge kann ich für jemanden den ich nicht mag ein T-Online Konto
eröffnen - und dieser bekommt nach 3,5Jahren für 3Jahre eine Rechnung ?
Und natürlich weiss er von garnichts !
Nun könnt Ihr gerne einmal Eure Meinungen posten was Ihr hiervon haltet !
Übrigens ist dies hier kein Witz , sondern Pure Realität.
Gruss Koyote008
Ich schildere Euch einmal folgenden Vorfall :
Ich bekam heute per Rechtsanwalt - letzte außergerichtliche
Zahlungsaufforderung -
für ein Buchungskonto der Deutschen Telekom AG -
aus Belastung nichtbezahlter T-ONLINE Entgelte -
der letzten 3 Jahre in Höhe von 247,41 € !
Hintergrund ist , ich bin T-Online / T-Com Kunde - allerdings seit
erst 1,5 Jahren - und habe auch ein anderes Buchungskonto (Nr.) -
und keine offenen Beträge.
Auf Nachfrage schildert sich unglaublicherweise das mein Name unter
dem mir nicht bekannten Buchungskonto steht - eröffnet am 17.08.03 -
gesperrt seitens T-Online am 25.11.2003 - berechnet ersteinmal bis 08.11.2006.
Der absolute Hammer hierbei ist - das die hinterlegte Anschrift hierzu -
ich dort gewohnt habe .... allerdings bis 2000.
Das ich bisher kein Schriftverkehr bekommen habe versteht sich von selbst.
Laut Aussage des Mitarbeiters X hat das Konto von 08/03 - 11/06
"unerkannt" geschlafen - im gesperrten Zustand (Zugang) - und wurde
einfach einmal eine Dreijahresrechnung gezogen (Leistungen hätte man mit
dem Zugang eh nicht nutzen können) und per Anwalt in Rechnung gestellt -
auf meine Anschrift Heute (Meldestelle).
Eine andere Mitarbeiterin seitens T-Online ist der Meinung , 3Jahre kann
T-Online Nachbelasten - und ein Vertrag muss ja nicht vorliegen in
Schriftform - da man ja auch per Telefon abschliessen kann.
Problem ist ich habe weder einen Vertrag abgeschlossen , noch kannte ich
3,5 Jahre das Konto - und T-Online möchte Geld von mir - per Anwalt.
Da ich an der Adresse seit 3 Jahren schon nicht gewohnt habe , stelle
ich mir die Fragen :
* eine Auftragsbestätigung konnte nie zugestellt werden
* auf dem Buchungskonto ging nie Geld ein
* eine Sperre des besagten Zugang erfolgte 11/2003 - demzufolge
konnte man auch keine Leistung empfangen , es wird aber für 3 Jahre
eine Rechnung gestellt
* in den 3 Jahren "der möglichen Nachbelastung" erfolgte seitens T-Online
nie eine Rechnungsstellung oder Klärungsbedarf
Demzufolge kann ich für jemanden den ich nicht mag ein T-Online Konto
eröffnen - und dieser bekommt nach 3,5Jahren für 3Jahre eine Rechnung ?
Und natürlich weiss er von garnichts !
Nun könnt Ihr gerne einmal Eure Meinungen posten was Ihr hiervon haltet !
Übrigens ist dies hier kein Witz , sondern Pure Realität.
Gruss Koyote008