Telekom Vertragsänderung (Drosselung) widersprechen?

canada

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Als die Telekom ihre neuen Drosselpläne vorstellte, wurde noch laut stark beteuert es betreffe keine Stammkunden sondern nur Leute mit neuen Verträgen. Nun haben wir die neue Abrechnung erhalten und mit einmal wurde unser Call & Surf umgestellt von unbegrenzt auf Volumen-Flat umgestellt. Steht gut versteckt im Kleingedruckten (Erklärung 4 vs 5) und sonst kein weiterer Hinweis dazu!

Wir haben keine Vertragsänderung vorgenommen, also bei Telekom angerufen und dort wurde uns gesagt, das unser Anschluss auf Voip umgestellt wird (was wir garnicht beantragt haben!) und somit die Vertragsänderungen greifen.

Darf die Telekom während der Laufzeit eines Vertrages einfach die Anschlussart ändern um damit eine Verträgsänderung vor zu nehmen?
 
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Ja und sie wird dir dann ein Sonderkündigungsrecht einräumen.


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Darf die Telekom während der Laufzeit eines Vertrages einfach die Anschlussart ändern um damit eine Verträgsänderung vor zu nehmen?

Ja und sie wird dir dann ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
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Grundsätzlich darf sie das nicht! Verträge müssen eingehalten werden.

Das Sonderkündigungsrecht räumt auch nicht die Telekom ein.

@TE
Stichwort: Einseitige Vertragsänderung.

Normalerweise widerspricht man der Vertragsänderung und fordert den Vertragspartner mit Frist auf, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Telekom kündigt oder man selbst tritt vom Vertrag zurück, wenn man der Forderung nicht nachkommt.

In beiden Fällen bleibt die Telekom schadenersatzpflichtig, d.h. sie muß für alle Kosten aufkommen, die entstehen, wenn man bei einem anderen Anbieter die Leistung in vergleichbarer Güte bezieht. Das geht von einmaligen Kosten, wie Neubeschaffung von Hardware, Anschlusskosten oder Wechselgebühren bis zu einer Preisdifferenz zum regulären Ende des ursprünglichen Vertrages.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon klar das sie es nicht dürfen und Verträge für beide Seiten bindend sind.
Die Realität sieht jedoch anders aus.

Friss oder stirb!
Entweder du akzeptierst es oder du kann ja kündigen wenn es dir nicht gefällt.

Wenn man keine Alternative hat, kann man natürlich auf sein Recht bestehen und dies ggf. "einklagen"

Eine weitere Möglichkeit wäre es, sein Onlineverhalten nicht zu ändern und die dadurch ggf. entstehenden Mehrkosten von der Rechnung abzuziehen.

Aber ganz ehrlich, so viel Krawall mit der Telekom welche gerne mit Schufa Einträgen droht, wäre mir die Sache nicht wert.
 
Nun die Realität wird wohl doch eher von dem am häufigsten vorkommenden Verhalten bestimmt und da werden die meisten Verträge schon eingehalten. Alleine die Tatsache, daß man diese Regel ("pacta sunt servanda") aufgestellt hat, zeigt natürlich auch das ein Bedarf hierzu vorliegt.

Andererseits wird sich die Bereitschaft, einseitige Vertragsänderungen (willkürlich) vorzunehmen, nicht signifikant ändern, wenn der andere Vertragspartner sich das zunehmend gefallen lässt.
 
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