Hallo allerseits,
mich interessiert, wie weit ich ein im Onlinehandel erworbenes Notebook testen darf um ein Rückgaberecht nicht zu gefährden.
Windows muss - glaube ich - innerhalb 30 Tagen aktiviert werden und nicht direkt bei erstmaliger Nutzung(?).
Darf ich Software aufspielen und sie dann wieder löschen?
Was würde eine Rückgabe ausschließen (natürlich bei Beschädigungen, das meine ich aber nicht) ?
Ich stelle diese Frage vor dem Hintergrund, dass z.B. Spulenfiepen nicht als Gerätemangel anerkannt wird. Wäre für mich aber ein K.O.-Kriterium und ein Grund zur Rücksendung innerhalb 14 Tagen.
Gruß
billy5
mich interessiert, wie weit ich ein im Onlinehandel erworbenes Notebook testen darf um ein Rückgaberecht nicht zu gefährden.
Windows muss - glaube ich - innerhalb 30 Tagen aktiviert werden und nicht direkt bei erstmaliger Nutzung(?).
Darf ich Software aufspielen und sie dann wieder löschen?
Was würde eine Rückgabe ausschließen (natürlich bei Beschädigungen, das meine ich aber nicht) ?
Ich stelle diese Frage vor dem Hintergrund, dass z.B. Spulenfiepen nicht als Gerätemangel anerkannt wird. Wäre für mich aber ein K.O.-Kriterium und ein Grund zur Rücksendung innerhalb 14 Tagen.
Gruß
billy5