TFT entscheidungs hilfe *help*

vegasun

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
10.07.2004
Beiträge
1.258
Ort
Frankfurt
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
die pixelfehlerklasse I ist vorneweg erstmal besser. die helligkeit ist nicht sooo wichtig, da die tft generell sehr hell sind und du keinen unterschied festellen wirst. interessanter ist vllt. die reaktionszeit 12 : 8 ms (samptron : philips).
du könntest ja mal sagen wozu den tft benutzten möchtest, da kann man dir besser helfen. zur zeit lohnt evtl. sogar schon eher der kauf eines 19", oder bei den 17" ein benq.

von deinen würde ich keinen nehmen :fresse: die gefallen mir beide nicht (ausstattung und aussehen) zumindest die boxen am philips...
 
für mich ist der blickwinkel einz der haupt kriterien!!
weil da bin ich ziehmlich empfindlich wenn die farben kippen.

zweitens !! soll halst extream günstig sein und trotzdem noch zum zoggen reichen CS:S<--- [ zur zeit hab ich einen 15" Neovo 100/100° 25 ms reaktion ]

soll halt bei meiner freundin stehen :P für mich würd ich sowieso was geileres holen ...

oder schlag mir ne alternative in dem preis bereich vor
 
Zuletzt bearbeitet:
Bandizz schrieb:
die pixelfehlerklasse I ist vorneweg erstmal besser.

Also beim TFT und Notebook kauf würd ich vorher immer Pixeltest machen hab jetzt mittlerweile 2 TFT's gekauft ich hatte immer den Pixel Tester dabei gehabt.
Jeder seriöser Anbieter wird dir einen Pixeltest erlauben. Das problem ist wenn du
später einen defekten Pixel hast, bekommst meistens net umgetauscht. Ich war damals mit Kumpel im Saturn der hatte sich auch ein Notebook gekauft. Und tatsächlich hat er 2 Notebooks gehabt die jeweils einen Pixelfehler hatten. Der Verkäufer hat im sogar 100€ gutschrift angeboten, wenn er ein Notebook mit Pixelfehler nimmt.
 
ja ok !

aber Pixelfehlerklasse I heisst "0 fehler " da braucht man keinen pixel test
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh