Deine scheint das das Verstehen zu sein!?Lesen ist also auch nicht die Stärke.
Noch Mal:
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist gemäß § 34 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz grundsätzlich kostenfrei. Niemand soll aus Kostengründen davon abgehalten werden, seine Grundrechte geltend zu machen.
Klar, die Anwälte machen das natürlich aus Nächstenliebe und fahren denmächst mit Rad anstatt Porsche. Oder vielleicht hast du ja ein abgeschlossenes Studium im Bereich Rechtswissenschaften das du dich ohne Rechtsbeistand in so ein Verfahren traust?