uefi Vorteile abgesehen von crc (>2tb benötige ich nicht) für HP 2560p

schdrag

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
02.12.2005
Beiträge
252
Bin am Überlegen, Windows 10 home 64bit neu mit uefi zu installieren. Auf meinem inzwischen etwas betragten HP 2560p gibt es allerdings trotz neuester firmware leider nur eine eingeschränkte uefi Unterstützung (z.B. kein secure boot), Wenn ich uefi im bios einstelle, wird vor der Benutzung gewarnt (beta Modus...). Eigentlich wäre für mich nur das crc feature interessant.

Derzeit habe ich legacy, drei Partitionen für Windows 10, die vierte als extended in gparted erstellt: darauf liegt dann windows 7 64bit (home premium), eine NTFS Partition für die persönlichen Daten, sowie /, /home und swap für Linux (ext4 bzw. swap).

Was "bringt" mir nun uefi? Wie stabil funktioniert dieses crc feature in der Realität? Wenn ich das richtig verstehe, wird die Prüfsumme des secure boot gecheckt, den gibt's ja beim meinem bios nicht auszuwählen (auf den HP Foren wird klar gesagt, dass das auch nie nachträglich eingebaut würde). Beim googeln sehe ich ausserdem vor allem crc Probleme beim Start.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
uefi bietet ermöglicht meist noch ein flinkeres booten.
 
"Schnellerer Boot, Secure Boot, Festplatten über 2 TB, mehr als 4 Partitionen, Komtrolle des UEFIs aus Windows heraus."
Hab das jetzt mit uefi konfiguriert: vom schnelleren Boot merke ich kaum 'was (2-3 Sekunden, wenn überhaupt, müsste da stoppen)
Dafür ist der boot manager bei HP Elitebook hard coded, da ist mit grub (habe auch linux) Tricksen angesagt: https://ubuntuforums.org/showthread.php?t=2385726, Kontrolle aus Windows funktioniert bei meinem bios leider auch nicht, das einzige, was ich angeben kann, ist ein boot file, das ich innerhalb einer Verzeichnisstruktur händisch angeben muss https://superuser.com/questions/759632/booting-a-gpt-usb-key-on-older-bios-laptop. Secure boot kann mein bios nicht. Mehr als 4 Partitionen habe ich auch via extended. Nur falls sich das jemand anders mit einem alten elitebook überlegt. Zum Glück habe ich eine Zweit SSD zum Testen, so wie's aussieht, werde ich wieder zurück zu MBR, weil Manches bei diesem UEFI Bios nicht funktioniert. Lohnt sich nur bei secure boot und funktionsfähigem fast boot.

Wenn ich im Bios (uefi ausgewählt) fast boot setze, fährt der Rechner nicht mehr hoch ("kein startfähiges System" als Meldung)

Sorry, die entsprechenden links gibt's nur auf Englisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, wenn die UEFI-Implementiation von deinem Mainboard/Notebook halt scheiße ist, dann ist das natürlich nicht die Schuld von UEFI. Dinge wie Secure Boot sollten eigentlich bei jeder vollständigen UEFI-Implementation dabei sein. Aber wenn die Implementation von HP im Grunde nur den Bootloader und GPT beinhaltet, dann hast du Recht, dann isses natürlich relativ nutzlos.

Nichtsdestotrotz sind Extended Partitions ein richtig dreckiger Hack. Das ist mehr oder weniger eine weitere Partitionstabelle in einer Partition, in der dann wiederrum weitere Partitionen sind. Überlege da mal, ob LVM nicht die bessere Wahl wäre.
 
Will das jetzt nicht verallgemeinern, aber ältere UEFI Implementationen wie bei meinem Sandy bridge HP 2560p bringen es definitiv nicht, wenn mehrere Betriebssysteme verbaut sind. Bis die win10/win10 Auswahl bei uefi erreicht ist, dauert das länger als der halbe Bootvorgang bei MBR. Zudem, wenn ich pro bootvorgang 5 sek spare (was bei mir ja eh nicht der Fall ist), dann hätte ich in 5 Jahren 5h "rein geholt", d,h. der Aufwand für die Neuinstallation rentiert sich nie und nimmer bei solchen UEFI Implementationen.
 
Für Festplatten größer als 2 TB braucht man kein UEFI. Einzig wenn du den Bootdatenträger mit mehr als 2 TB nutzen möchtest, wird GPT als Partitionslayout benötigt und BIOS Systeme benötigen MBR bei Bootdatenträgern, was auf < 2 TB begrenzt ist. Festplatten über 2 TB können auch mit BIOS Systemen als Datenlaufwerke Problemlos genutzt werden.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh