Umzug, Stromanbieter stellt sich komplett quer

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FloGo

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Huhu all,

ich bin mit meinem Latein am Ende und dachte mir, ich frage einfach mal hier, vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?!
Folgendes Szenario:
Ich ziehe zum 30.11.2018 in eine neue Wohnung, in der Strom in den Nebenkosten inkl. ist, da die Wohnung (innerhalb eines restaurierten Vierkanthofs) über keinen eigenen Zähler verfügt.
Nachdem meine alte Wohnung gekündigt und der neue Mietvertrag unterschrieben wurde, kontaktierte ich meinen Stromanbieter, um diesen über den Umzug und den Umstand in der neuen Wohnung zu informieren.

Dieser stellt sich nun allerdings komplett quer, da meine Vertragslaufzeit noch 9 Monate beträgt.
Da in der neuen Wohnung allerdings wie schon angemerkt kein Stromzähler vorhanden ist, kann ich logischerweise auch keinen neuen angeben.
Diesen Umstand ignoriert der Stromanbieter komplett und verweist immer wieder auf die Vertragslaufzeit und das ich bei einem Umzug, einen neuen Zähler angeben muss.
Nach mehrmaligen E-Mails und Erklärungsversuchen bot ich dem Stromanbieter an, den Grundpreis der fehlenden Monate zu bezahlen, nicht aber die kWh, da ich diese ja nicht mehr beziehen kann.
Dennoch bleibt der Anbieter stur und erklärt seinerseits immer wieder aufs neue, dass ein Umzug nur mit neuem Zähler möglich sei.. :stupid:

Ich würde den Abschlag ja einfach weiter bezahlen, da ich ja später auch eine Rückzahlung bekommen würde.
Da ich aber keinen Zähler angeben kann, ist mir nicht mal das möglich.. :-[

Und nun?!
Ab zum Anwalt?!



MfG FloGo
 
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Und nun?!
Ab zum Anwalt?!
erstmal hirn einschalten und die fakten klären. dass es keinen stromzähler in deiner neuen wohnung gibt ist nicht der stromanbieter schuld. und zudem hast du eben einen vertrag unterschrieben....

also such dir deine gründe um aus den vertrag rauszukommen oder zahl eben. aber geld für einen anwalt auszugeben ohne die fakten zu kennen....ist dumm.
 
@Bawder
Vielleicht solltest du dein Hirn einschalten bevor du antwortest..
Wenn ich keinen neuen Stromzähler angeben kann weil da keiner ist, kann auch nichts geliefert, berechnet oder bezahlt werden..


@Flatsch
Danke für den Link.. :)
Allerdings stehe ich ja schon an dem Punkt, dass ich dem Anbieter mitgeteilt habe, dass ich am neuen Standort nicht beliefert werde kann, da dort kein Stromzähler vorhanden ist.
Trotzdem bekomme ich immer nur die Antwort, dass ich bei einem Umzug zur Prüfung ob dort geliefert werden kann, einen neuen Zähler angeben muss..

Das dreht sich quasi die ganze Zeit so im Kreis..
Der Anbieter möchte selbst prüfen oder er an der neuen Adresse liefern kann und besteht deswegen auf einen Zähler..
Da dort aber keiner ist, kann ich auch keinen angeben.. :-/
 
Was sagen die AGB´s des Versogers denn zum Thema Umzug. Ansonsten muß wohl sofern möglich/zulässig ein fiktiver Zähler mit fiktivem Verbrauch herhalten. In beiden Fällen gehe ich aber von einer 0€ Erstattung der Abschläge aus. Alternativ mit dem Nachmieter klären, daß er die Laufzeit aussitzt...
Optional geht es vielleicht auch, wenn du die Nummer des bereits vom Eigentümer belegten Zähler angibst, dann können die sehen, daß der Zähler schon abgerechnet wird. Aber das kann auch zu ner Doppelabrechnung führen.
 
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