Unfallregulierung, fiktive Kosten

Bl4ckD3vil

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Hallo,

folgende Situation, mein Auto parkt und wird gestreift. Schädiger meldet sich bei Polizei, Polizei ruft mich an und gibt die Daten durch.

Das Auto ist ein Seat Ibiza BJ 2007 mit ein paar Dellen und einem unregulierten Schaden auf der anderen Seite. Ich möchte eigentlich nichts mehr reinstecken, und wäre auch zufrieden, wenn es für *billig* gemacht ist.

Beim letzten Schadensfall habe ich einen Gutachter beauftragt, aber letztlich dieses mächtig gekürzt bekommen.

Kann ich in diesem Fall gleich zu einem Anwalt gehen, der mich sicher und fehlerfrei durch die ganze Sache führt oder ist das nicht verhältnismäß?

es ist ein Lackschaden am Kotflügel. Bilder folgen.

Polizei hat auf 1500 Euro geschätzt.
 
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Zu einem Anwalt kann man immer gehen...

1.500,- Euro geschätzter Schaden. Fahrzeug ist bereits Unfallfahrzeug. Wie hoch wurde denn der Restwert beim letzten Gutachten angesetzt? Möglicherweise ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und Du bekommst nur noch den Restwert ersetzt?
 
Zu einem Anwalt kann man immer gehen...

1.500,- Euro geschätzter Schaden. Fahrzeug ist bereits Unfallfahrzeug. Wie hoch wurde denn der Restwert beim letzten Gutachten angesetzt? Möglicherweise ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und Du bekommst nur noch den Restwert ersetzt?

Beim letzten Mal wurde auf 7000 Euro Restwert bei 3000 Euro Schaden geschätzt.
 
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Ruf deinen Versicherer an und frag wie du dich verhalten sollst. Lass es dir möglichst schriftlich geben. Was die Polizei schätzt ist uninteressant, wir sind keine Gutachter. Ein Recht auf einen Gutachter hast du immer, daher frag deinen Versicherer ob die einen Gutachter haben, dann meckert auch die andere Versicherung nicht beim zahlen.
Oder lass den Wagen reparieren und tritt den Schadensanspruch ans Autohaus ab. Erkundige dich mal. So habe ich es mal vor Jahren gemacht. Weiß jedoch nicht ob das heute auch noch geht.
 
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schreib mir mal ne PN wenn du magst. mit fotos und FIN. der unregulierte schaden auf der anderen seite ist für diesen nicht relevant. ich tipp die geschichte mal eben in audatex rein

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Ruf deinen Versicherer an und frag wie du dich verhalten sollst. Lass es dir möglichst schriftlich geben. Oder lass den Wagen reparieren und tritt den Schadensanspruch ans Autohaus ab. Erkundige dich mal. So habe ich es mal gemacht. Weiß jedoch nict ob das heute auch noch geht.

was hat denn sein versicherer damit zutun?
 
Beim letzten Mal wurde auf 7000 Euro Restwert bei 3000 Euro Schaden geschätzt.

7000€ für ein bald 8 Jahre alten Seat Ibiza? NEVER oder der Gutachter war volldrauf, oder in Extase beim Anblick eines Spanischen angekratzen kleinwagens...

Eagle


Gesendet von meinem XT890 mit der Hardwareluxx App
 
schreib mir mal ne PN wenn du magst. mit fotos und FIN. der unregulierte schaden auf der anderen seite ist für diesen nicht relevant. ich tipp die geschichte mal eben in audatex rein

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was hat denn sein versicherer damit zutun?

weil die Schadensregulierung immer unter den Versicherer geregelt wird. Anhand des Unfallbogens welchen man bei der eigenen Versicherung abgibt setzen die sich sowieso in der Regel miteinander in Verbindung.

Sollte die Polizei den Unfall jedoch nicht aufgenommen haben liegt hier ein klarer Verstoß vor. Bei dem Schaden MUSS der Unfall aufgenommen werden, eventuell sogar eine Unfallanzeige gegen den Verursacher weil es Bußgeld bewehrt ist. Zumindest bei uns in NRW der alltägliche Arbeitsaufwand den ich in meiner Tätigkeit im Streifendienst so kenne bzw. kannte als ich noch auf der Straße war.
 
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7000€ für ein bald 8 Jahre alten Seat Ibiza? NEVER oder der Gutachter war volldrauf, oder in Extase beim Anblick eines Spanischen angekratzen kleinwagens...

Eagle


Gesendet von meinem XT890 mit der Hardwareluxx App

40.000 Kilometer erst runter. Im Gutachten steht 6.800 Euro steuerneutral
 
weil die Schadensregulierung immer unter den Versicherer geregelt wird. Anhand des Unfallbogens welchen man bei der eigenen Versicherung abgibt setzen die sich sowieso in der Regel miteinander in Verbindung.

Sollte die Polizei den Unfall jedoch nicht aufgenommen haben liegt hier ein klarer Verstoß vor. Bei dem Schaden MUSS der Unfall aufgenommen werden, eventuell sogar eine Unfallanzeige gegen den Verursacher. Zumindest bei uns in NRW der alltägliche Arbeitsaufwand den ich in meiner Tätigkeit im Streifendienst so kenne bzw. kannte als ich noch auf der Straße war.


puh, viel... seeeehr viel gefährliches halbwissen..
 
weil die Schadensregulierung immer unter den Versicherer geregelt wird. Anhand des Unfallbogens welchen man bei der eigenen Versicherung abgibt setzen die sich sowieso in der Regel miteinander in Verbindung.

Sollte die Polizei den Unfall jedoch nicht aufgenommen haben liegt hier ein klarer Verstoß vor. Bei dem Schaden MUSS der Unfall aufgenommen werden, eventuell sogar eine Unfallanzeige gegen den Verursacher. Zumindest bei uns in NRW der alltägliche Arbeitsaufwand den ich in meiner Tätigkeit im Streifendienst so kenne bzw. kannte als ich noch auf der Straße war.

Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Schädiger hatte sich gemeldet, Polizei hat aufgenommen, ich war nach Anruf dort, dann hieß es dass der Schädiger es doch nicht war, da die Schäden nicht zusammen passen, daraufhin habe ich eine Anzeige erstattet und kruze Zeit später den Anruf bekommen, dass nach nochmaliger Prüfung doch der Schädiger (also der der selbst bei der Polizei vermutet hat, dass er etwas getan hat) den schaden begangen hat.
 
puh, viel... seeeehr viel gefährliches halbwissen..

wie gefährliches Halbwissen? Ich bin 1983 in den Poldienst eingestiegen oder willst du es anzweifeln ?
Wir haben bei Unfällen ohne Personenschäden ( da dies ja immer nach StGB zu bearbeiten ist ) immer den Unfallbogen an beide UB ausgehändigt mit dem Satz: "Hier stehen alle Personalien drauf. Diesen Bogen geben sie bei ihrer Versicherung ab und die setzen sich anhand der Daten untereinander zwecks Schadensregulierung in Verbindung. Eine weitere Bearbeitung durch die Polizei findet nicht statt". Bei Unfällen mit Bußgeld wurden ebenfalls die blauen Bögen ausghändigt nur mit dem Zusatz dass das Aktenzeichen über die Datenstation zu erfragen ist.
 
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Schädiger hatte sich gemeldet, Polizei hat aufgenommen, ich war nach Anruf dort, dann hieß es dass der Schädiger es doch nicht war, da die Schäden nicht zusammen passen, daraufhin habe ich eine Anzeige erstattet und kruze Zeit später den Anruf bekommen, dass nach nochmaliger Prüfung doch der Schädiger (also der der selbst bei der Polizei vermutet hat, dass er etwas getan hat) den schaden begangen hat.

sprich du hast nachher eine Unfallfluchtanzeige gem. §142 StGB aufgegeben oder wie soll ich es verstehen. Diese müßte dann aber nach deiner Schilderung nicht mehr zum Tragen kommen da die Schäden ja zugeordnet werden konnten und der UB 01 zu vorher bereits gesagt hatt das er es war. Hm, ich glaube die Kollegen waren etwas dumm am Werk.

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ich hätte dir auch innerhalb von Sekunden meinen Dienstausweis in die Kamera gehalten :xmas: bin da schmerzfrei.
 
ich dir auch :fresse:

ne, im ernst, es geht mir v.a. darum, dass der haftpflichtschaden mit der polizei in erster linie ja garnichts zutun hat. würde ich sogar meiden, weil die polizei meist eine lustige aufteilung bzgl der schuldfrage aufstellt... und die richter halten sich sogar daran (wenn es soweit kommt)...
es liegt ja in diesem fall keine straftat vor. der schädiger hat sich (nach dem unfall) korrekt verhalten
 
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sprich du hast nachher eine Unfallfluchtanzeige gem. §142 StGB aufgegeben oder wie soll ich es verstehen. Diese müßte dann aber nach deiner Schilderung nicht mehr zum Tragen kommen da die Schäden ja zugeordnet werden konnten und der UB 01 zu vorher bereits gesagt hatt das er es war. Hm, ich glaube die Kollegen waren etwas dumm am Werk.

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ich hätte dir auch innerhalb von Sekunden meinen Dienstausweis in die Kamera gehalten :xmas: bin da schmerzfrei.

Richtig, nachdem die Schuld der Person, die sich gemeldet hatte, nicht zugeordnet werden konnte, habe ich eine anzeige wegen unfallflucht aufgegeben. Nach dem Rückruf, dass es doch geklärt werden konnte, wurde die anzeige fallengelassen.
 
ich dir auch :fresse:

ne, im ernst, es geht mir v.a. darum, dass der haftpflichtschaden mit der polizei in erster linie ja garnichts zutun hat. würde ich sogar meiden, weil die polizei meist eine lustige aufteilung bzgl der schuldfrage aufstellt... und die richter halten sich sogar daran (wenn es soweit kommt)...
es liegt ja in diesem fall keine straftat vor. der schädiger hat sich (nach dem unfall) korrekt verhalten

sollte ich richtig liegen kennst du ja IGVP da wir es ja von euch Bayern übernommen haben :fresse2:

In Bezug auf Schuldfrage gebe ich dir Recht. Hast du allerdings eine unklare Sache schreibst du eh eine Owi, zumindest ist es in NW so und der Richter entscheidet anhand der Fotos und restlichen Unfallaufnahme. Hast du z.B. einen der rückwärts auf einen stehenden Pkw genagelt ist hast du eine klare Sachlage. UB01 ist klar und Fehler beim Rückwärtsfahren. Verwarngeld und fertig. Keine weitere Bearbeitung. Rest Versicherungssache.
 
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Hier die versprochenen Bilder:







Der Schädiger hat mir auf die Mailbox gesprochen und den Schaden zugegeben (vllt ganz nützlich). Er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet und wollte mir die Schadensnummer durchgeben.

ADAC-Anwälte sind nicht im Haus.

-Reicht dieser Schaden für die Übernahme eines Gutachtens?
- Muss ich trotzdem die Versicherung anrufen?
 
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