Unfallschaden Kfz Frage

Jared

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Hi,
Meinem Kollegen hat gestern früh jemand den Spiegel am Auto weggefahren.
Der Verursacher hat daraufhin die Polizei geholt und die haben ihm einen Zettel in den Briefkasten geschmissen das sich der Verursacher per Post meldet.

So jetzt zur eigentlichen Frage.
Er wollte von mir wissen ob er den Spiegel reparieren lassen muss oder auch nur das Geld dafür nehmen kann.
Hintergrund ist der das der alte Spiegel schon einen Schaden am Stellmotor hatte und er schon seit einiger Zeit einen anderen zu Hause liegen hat. Er kam nur noch nicht dazu ihn zu verbauen.

Wie sollte man vorgehen?
 
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Denke in dem Zusammenhang wäre es wichtig zu wissen ob ein Auto 2 Seitenspiegel haben muss. Wenn nicht (denke da an so manchen alten Benz) sollte es doch möglich sein auf die Reparatur verzichten zu können, oder etwa nicht?
 
Auf die Reparatur kann man so oder so verzichten. Hängt vom Unfallgegner ab, wenn man sich mit dem so einigt und ein paar Scheine den Besitzer wechseln, schön. Wenn er auf was Schriftliches besteht, wird man wohl nen KV einholen müssen, den man zumeist bezahlen muss, wenn die Reparatur nicht ausgeführt wird. Den bezahlt er dann, oder er informiert die Versicherung und die wird dann erstmal nur den Nettobetrag zahlen wollen, oder Ärger machen.
 
Die Versicherung besteht auf eine Reparatur in einer Werkstatt für den vollen Schadensersatz. Wenn nicht repariert wird, gibt es meines Wissens nur die Materialkosten erstattet.
 
Die Versicherung besteht auf eine Reparatur in einer Werkstatt für den vollen Schadensersatz. Wenn nicht repariert wird, gibt es meines Wissens nur die Materialkosten erstattet.

Nein, es wird der Gesamtschaden abzüglich MwSt. erstattet.

Den KV muss der Verursacher bezahlen aber die Kosten müssen natürlich gegebenenfalls verauslagt werden.
 
Zum einreichen bei der Versicherung reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt und davon bekommt man dann wenn man keine Rechnung hat die Summe abzgl. der MwSt bezahlt. Also ab zur Werkstatt und Kostenvoranschlag für Spiegel+Montage geben lassen.
 
Zum einreichen bei der Versicherung reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt und davon bekommt man dann wenn man keine Rechnung hat die Summe abzgl. der MwSt bezahlt. Also ab zur Werkstatt und Kostenvoranschlag für Spiegel+Montage geben lassen.

das ist auf jeden fall der beste weg, weil er zunächst mal kostenlos beginnt.

und ja, ein auto muss pro seite 1 außenspiegel haben. der fahrer muss zu jeder seite sicht haben können. ein gesprungener spiegel kann von der polizei schon bemängelt werden. dann wärst du zur reparatur verpflichtet.
lass den unfallgegner die reparatur zahlen, der wickelt das über seine versicherung wahrscheinlich ab und gut is. es weiß ja niemand, was noch daran kaputt gegangen ist.
 
Auf was für Ideen manche Hobbyanwälte hier wieder kommen :rolleyes:
Die Frage ob ein Auto 2 Außenspiegel braucht oder nicht, stellt sich doch gar nicht. Der Spiegel war am KfZ vorhanden und wurde beschädigt. Ergo muss die Versicherung des Verursachers für den entstandenen Schaden haften.

Mich würde mal interessieren, was dabei herausgekommen ist. Mir ist nämlich dasselbe passiert. Das Spiegelglas ist gesprungen und am Spiegelgehäuse ist ein Stück Lack abgeplatzt.
Meine Werkstatt hat mir einen Kostenvoranschlag für den ganzen Spiegel i.H.v. rund 300€ ausgestellt.
Das Spiegelglas alleine kostet rund 80€.

Ich möchte nur das Spiegelglas ersetzen aber den vollen Schaden ersetzt bekommen da mir der Lackschaden egal ist. Wie muss ich vorgehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kva oder Gutachten einreichen und sagen dass du es zu dem Preis selber reparierst. Kriegst den Preis ohne MwSt erstattet und musst im Anschluss nachweisen dass du es repariert hast. So einfach ist das
 
Das mit dem Nachweis ist aber nicht bei jeder Versicherung so.

Ansonsten war mein Link nur auf die Aussage bezogen, was ein Auto haben mussmm. Das war eben so pauschal falsch


Freundliche Grüße :)
 
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