@'cuda
hier hast du mal ne berechnungsart vom lohn bzw gehalt
bruttogehalt
+vermögenswirksame leistungen des arbeitgebers (wenn vorhanden)
= steuer und sozialversicherungspflichtiges gehalt
- lohnsteuer
- solidaritätszuschlag
- kirchensteuer (wenn man bezahlt und dann aufpassen 9% oder 8% kommt auf das jeweilige bundesland an )
- krankenversicherung (% zahl kommt auf die krankenkasse an)
- rentenversicherung (19,5%)
- arbeitslosenversicherung (6,5%)
- pflegeversicherung (1,7)
so aber der kv, rv, pv, und av betrag da nur die hälfte der % nehmen weil der arbeitgeber und der arbeitnehmer sich das teilen also 50:50 und diese beträge immer schön vom brutto gehalt nehmen, jedes einzelne
= nettogehalt
wenn dann vorhanden, dann musst du noch
-vermögenswirksames sparen abziehen
und dann hast du den überweisungsbetrag
und dann is fertig
und die lohnsteuer häng davon ab wieviel du verdienst und in welcher steuerklasse du bist also 1 bis 6