Urlaub auszahlen lassen - Sachleistungen - Wer weiß Bescheid?

Matsushita

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Google hat mir leider nicht geholfen, aber evtl. weiß jemand von Euch ja Bescheid.

Meine übrigen Urlaubstage werden immer im April ausgezahlt, was im Grunde völlig sinnlos ist, da aufgrund der kalten Progression aberwitzige Abzüge anfallen. Daher meine Überlegung, ob mir meine Firma meinen Anspruch nicht in Form von Sachleistungen auszahlen kann.

Hat jemand damit Erfahrungen oder weiß allgemein, ob das steuerrechtlich möglich wäre? Ich möchte meine Firma ist fragen, wenn ich vorher wenigstens weiß, ob es möglich wäre.
 
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naja kommt drauf an, ich lass mir auch immer meinen resturlaub auszahlen, allerdings schaue ich das es mindestens 10 tage sind, das was abgezogen wird
hole ich mir dann ja sowieso bei der arbeitnehmerveranlagung zurück (zumindest bisl was gg)

die frage ist nur, wenn die dir wirklich was in sachleistungen auszahlen, wie sollen die das deklarieren?

so quasi.. hier du hast 3 urlaubstage übrig, nimm dir eine 2tb hdd und gut is

oder wie stellst du dir das vor, welche sachleistungen meinst du?
 
das geht in der tat, is aber AG abhängig. Bei manchen Leuten is das durchaus sinnvoll, um mit dem Urlaubsgeld nich in ne andere Steuerklasse zu rutschen, das weggepfändet zu bekommen o.ä.

Es ist dann als Geldwerter Vorteil zu behandeln, das machst Du aber am besten mit der Personalabteilung aus, da Rechtsberatung hier eh nicht gestattet ist.

Aber kurz und knapp: Ja, es ist durchaus möglich!
 
Urlaub auszahlen lassen... auf die Idee würd ich im leben nich kommen... man muss doch eh schon genug im Jahr arbeiten ;-)

Wieviele Urlaubstage bekommt ihr denn pro Jahr? Bei mir sinds 27 und das sind meiner Meinung nach eindeutig zu wenig.

Grüße
Gerschi
 
Urlaub auszahlen lassen... auf die Idee würd ich im leben nich kommen... man muss doch eh schon genug im Jahr arbeiten ;-)

Wieviele Urlaubstage bekommt ihr denn pro Jahr? Bei mir sinds 27 und das sind meiner Meinung nach eindeutig zu wenig.

Grüße
Gerschi

26 als Azubi 1 Lj.

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"Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden, gelten als Sachbezug der um vier Prozent geminderte Endpreis. Endpreis ist der Wert, zu dem der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Sachbezüge sind steuerfrei, soweit sie aus dem Arbeitsverhältnis insgesamt 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen (Rabattfreibetrag)."
EStG - Einzelnorm

D.h., du musst Warenwert abzgl. 4% versteuern, was damit quasi keinen Unterschied zum Lohn macht.
 
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