Urlaubstage Frage!

projekt

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Hi!

Ein Freund von mir hat mal eine Frage wegen seines Arbeitsvertrages!
Er ist am 31.10.2010 eingestellt worden mit einer Befristung zum 31.8.2011!
Nun möchte er wissen, wie viel Urlaub ihm in diesem Jahr zusteht :-)!

Er hat Anspruch auf 2,5 Urlaubstage je vollen Kalendermonat!
Nun ist die frage, ob der 31.8 auch ein voller Kalendermonat ist, oder nicht!?
Kann er also 8*2,5 rechnen, oder gilt der 8 Monat nicht als voller Kalendermonat!?

Weil im Verwaltungssystem auf der Arbeit steht, dass er für Dieses Jahr 17,5 (18 Tage) Urlaub hat! Damit bekommt er allerdings nicht mal den Urlaub abgedeckt, der er wegen Schließungszeiten nehmen muss.... :hmm:
Das ist ja gemein!

lg
projekt
 
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Zuletzt bearbeitet:
Was wäre einfacher, als einmal die Personalabteilung zu fragen?

Oder sich in der evtl. vorhandenen Mitarbeiter-Anmeldung im Zeiterfassungssystem im Personalstamm nachschauen, wie die Urlaubsrechnung zustande kommt.

//Edit: In DIESEM Jahr, also 2011, stehen ihm natürlich nicht 10 * 2,5 Tage, sondern nur noch 8 * 2,5 Tage zur Verfügung (1.1.2011 bis 31.8.2011 = 8 Monate).

Somit sollte er eigentlich 20 Tage Urlaub haben. Warum das nicht so ist, evtl. wie gesagt mal mit der Personalabteilung abklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gibs nix zu rechnen

Da er länger als 6 Monate in diesem Betrieb eingestellt ist steht ihm der volle Jahresurlaub zu.

Mfg Purzelbaum9876
 
Da gibs nix zu rechnen

Da er länger als 6 Monate in diesem Betrieb eingestellt ist steht ihm der volle Jahresurlaub zu.

Mfg Purzelbaum9876

Wenn DAS so einfach wäre, würde ich mein Geld nicht mit dem Programmieren von Zeiterfassungen verdienen :d
 
Womit wir wieder bei Theorie und Praxis wären ...
 
Da er länger als 6 Monate in diesem Betrieb eingestellt ist steht ihm der volle Jahresurlaub zu.

der gesetzliche vielleicht, ja.

Aber 2,5 Tage pro Monat sind mehr als der gesetzliche Urlaubsanspruch.

Er muss einfach nur 2,5 x 8 rechnen, so einfach ist das.

mfg
lars
 
Das mit den 6 Monaten stimmt (BUrlG) - wenn nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbahrt.

Aber da steht auch, dass einem Arbeitnehmer, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbahrt, nur 20 Tage, bezogen auf das volle Kalenderjahr und 5Tage Arbeitswoche zustehen. Urlaubsanspruch hängt also auch davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. (als die pauschale Annahme Monate x2,5 ist nicht immer richtig)

gruß MP
 
Ich gehe aber mal davon aus, dass die 2,5 Tage pro Monat im Arbeitsvertrag geregelt sein werden. Sonst würde er da ja nicht drauf kommen ;)


mfg
lars
 
Was wäre einfacher, als einmal die Personalabteilung zu fragen?

es wär noch einfacher, in den arbeitsvertrag zu schauen. dort steht alles drin. von urlaubstagen, die man im gesamten jahr hat und von urlaubstagen, die man hat, auch wenn man erst mitten im jahr beginnt.

wenn nicht, würde ich mir ernsthaft gedanken machen. das stand ja sogar in meinem azubivertrag. ;)
 
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