Urteil des EuGH: Datenlecks begründen Schadensersatz

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
114.151
Ein wegweisendes Urteil des EuGH könnte die Rechte von Bürgern innerhalb Europas gegenüber Unternehmen aber auch Behörden deutlich stärken. Erstmals entschied das oberste Gericht der EU, dass durch Dritte entwendete persönliche Daten einen Schadensersatz zugunsten der Betroffenen auslösen können.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Wenn dies Rückwirkend Gültigkeit hätte. Dann müsste Microsoft alleine schon Millardenstrafen zahlen nur weil denen vor einiger Zeit der Master Key zu Azure Cloud geklaut wurde.
Bin mal gespannt welche Firmen oder "Global Player" es erwischen wird.
 
Der entscheidende Satz des Artikels wird wohl sein:
Die Datenverantwortlichen können sich dagegen nur wehren, wenn sie beweisen können, dass sie alle geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe umgesetzt haben.
Wer auch immer im Detail definiert, was "alle geeigneten Schutzmaßnahmen" bedeutet? Papier ist geduldig und Nachweise, unvollständig/falsch umgesetzter Schutzmaßnahmen, sind womöglich schwer zu erbringen. Ob sich da wirklich etwas für betroffene Anwender ändert. 🤷‍♂️
 
Wer auch immer im Detail definiert, was "alle geeigneten Schutzmaßnahmen" bedeutet? Papier ist geduldig und Nachweise, unvollständig/falsch umgesetzter Schutzmaßnahmen, sind womöglich schwer zu erbringen. Ob sich da wirklich etwas für betroffene Anwender ändert. 🤷‍♂️

Urteil lesen!
Die Datenverantwortlichen sind in der Beweispflicht, dass sie geeignete Maßnahmen getroffen haben. Bis dahin gilt die Anschuldigung, dass sie das nicht getan haben. Das ist eine Beweislastumkehr
 
Wollte ich ... nur ist der Link oben im Teaser kaputt. :rolleyes: Hab jetzt "entdeckt", dass er im Artikel selbst funktioniert und kurz überflogen. Ok, Beweislastumkehr ist schön.
Trotzdem erhoffe ich mir nicht allzu viel davon, da die Definition geeigneter Maßnahmen an ein angemessenes Schutzniveau viel Spielraum für Prozesse lässt.

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten;
 
Brahaha, was für eine Shitshow.

Klag mal im Zivlrecht wen "großen", have fun.
Andererseits, lass dich mal von wem "großen" klagen...

Ich mein klar, klingt erstmal sinnvoll. Wird halt an der Praxis scheitern wie so oft, bzw. die falschen treffen.
PS: Ja, ich weiss, diese Schwarzmalerei nervt. Aber hey, im Ernst, hat jemand bessere Erfahrungen bzw. Beobachtungen gemacht?
 
Durch ein Datenleck wurde mein Instagram gekapert, dennoch weiß ich nicht bei wem das entstanden ist. Ich habe es dann tatsächlich erst erfahren, indem ich bei einem Onlinehändler dazu aufgefordert wurde ein neues Passwort zu vergeben, da mein aktuelles bei einem Datenleck (angeblich bei jemand anderen) "rausgegeben" wurde.
Ja soll ich nun den Händler verklagen der mich darauf hingewiesen hat?
 
Falls Du da das selbe Passwort verwendet hast: selber schuld. Aber Versuch macht klug.
 
Also muss ich nur jemanden finden, der die Sicherheitsmaßnahmen überwindet, und kann dann Schadensersatz geltend machen?
 
Er wurde gehackt, und findet das immer noch utopisch. Gewissen Leuten ist halt echt nicht zu helfen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hmm, habe noch einen uralt Passwort Manager aus der Windows Mobile Zeit. Nutze gerade mal die Gelegenheit, um auf was moderneres zu wechseln. Ausserdem gibt es für alles neue Zugangsdaten. Schiebe ich schon Jahre vor mir her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh