http://www.computerbase.de/news/2013-10/gericht-erklaert-dsl-drosselung-fuer-unzulaessig/ schrieb:Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig
Das Landgericht Köln hat Vertragsklauseln, die ab dem Jahr 2016 die Bandbreite von DSL-Anschlüssen der Telekom beim Überschreiten eines monatlichen Transfervolumens begrenzen sollen, für unzulässig erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Telekom kann in Berufung gehen.
„Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die Klauseln [die die Bandbreite in den höheren Tarifen auf 2 Mbit begrenzt, Anm. d. R.] für unzulässig. Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist“, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.
Nicht explizit vom Urteil betroffen sind damit beispielsweise die Entertain-Tarife, die DSL und IPTV koppeln, auch wenn grundsätzlich dieselbe Rechtsprechung Anwendung finden sollte. In der Diskussion um die Drosselung von DSL-Anschlüssen vollständig ausgeklammert ist bisher das Mobilfunknetz. Obwohl als „Internet-Flatrate“ beworben, kommt hier bei jedem Tarif nach einem gewissen Inklusivvolumen die Drosselung der Bandbreite zum Zuge. Der Effekt fällt in Bezug auf die Nutzbarkeit des Internets in der Regel noch größer aus.
Die Verbraucherzentrale hatte die Telekom im Mai 2013 per Abmahnung mit Frist dazu aufgefordert, die entsprechenden Klauseln aus den Verträgen zu entfernen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Nachdem die Telekom dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, hatte die Verbraucherzentrale im Juli Klage eingereicht.
Bereits Ende April hatte sich Wirtschaftsminister Rösler schriftlich an Telekom-Chef Obermann gewandt und die geplanten Änderungen, die auch für Bestandskunden gelten sollen, kritisiert. Telekom-Chef Obermann hatte die Kritik in einem offenen Brief, mit dem Verweis auf den geringen Anteil betroffener Nutzer, zurückgewiesen.
Quelle:
Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig - ComputerBase
Hoffentlich fechtet die DT das Urteil nicht an - und andere Anbieter wie 1&1 und o2, die eine Drosselung schon angekündigt hatten, schaffen diese Schundklauseln wieder ab.
Wenn Flatrate, dann Flatrate. Und nichts anderes. Sollen sie ihr Produkt anders nennen, damit Kunden gezielt nach "Flatrates" suchen können.