Veeam-Sicherung der VMs unter HyperV macht Probleme

Bib

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
20.12.2006
Beiträge
714
Hallo,
ich habe hier einen Win2012R2-Server, auf dem HyperV läuft. Darauf dann 6x Win2012R2 als VM und einmal als Test eine VM mit Win10 Prof.64bit.

Wir haben bei uns Veeam im Einsatz, die Sicherung damit klappt auch ohne Probleme. HyperV-Host, VMs, Clients - alles wird ordnungsgemäß gesichert.

Nur die Win10-VM will nicht...


Folgende Fehlermeldung:

Guest processing skipped (check guest OS VSS state and hypervisor integration components version)
Failed to create snapshot (Microsoft Software Shadow Copy provider 1.0) (mode: Crash consistent) Details: Failed to prepare guests for volume snapshot.
Error: Failed to prepare guests for volume snapshot.


Ich hab auch schon was im Netz darüber gefunden. Hab den Computerschutz (Wiederherstellungspunkte) wieder aktiviert, Shadow-Copy-Dienst ist aktiv.

Aber es will einfach nicht. Auf der VM selber muss ich von Veeam ja nichts installieren, das wird doch nur auf dem Veeam-Server konfiguriert.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Dateifreigabedienst und RPC aktiv? Veeam greift auf die das Share admin$ via RPC zu. Das ist standardmäßig bei Clientsystemen nicht aktiv.
 
Dateifreigabedienst hab ich auf "Automatisch" gestellt und gestartet. RPC war schon aktiv.

Muss ich den Share admin$ noch selbst anlegen oder ist der schon standardmäßig da wie z.B. c$ ?

Ich habe als Benutzer/Passwort fürs Gast-OS unter Veeam einfach "admin" und mein Passwort eingetragen, ohne Domäne, weil die VM praktisch standalone ist. Die VM ist ganz normal unter "Workgroup" drin.


Aber es kommt immer noch der selbe Fehler.

- - - Updated - - -

Hm, jetzt hab ich die Haken entfernt, siehe Screenshot, die sind aber bei meinen anderen Win2012-VMs angehakt. Jetzt klappt auch die Win10-VM-Sicherung.

214cf0548a5642caaf2c2b9cdf0d368f.png

Was hat es damit auf sich? Und muss ich das Passwort-Feld darunter auch gefüllt haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh