Captain Mumpitz
Neuling
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- 15.12.2020
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Hi zusammen
Ich hab mich extra hier angemeldet um Seitens Support noch etwas mehr an Meinungen/Infos zu erhalten. Noch als Info vorab - ich wohne in der Schweiz, also sind die Gesetze bei uns diesbezüglich vielleicht marginal anders..
Hier mal meine "Geschichte":
Im Dezember 2018 hatte ich eine Vega56 Pulse gekauft und bis anhin lief die Karte auch zufriedenstellend.
Sporadisch kam es in Ausnahmefällen vor, dass einer der beiden Lüfter der Karte mit ca. 1400 Umdrehungen selbst unter Desktopbedingungen Gas gibt und dies minutenlang, ohne Fremdeinwirkung oder ohne dass sich dies wieder abstellen liesse.
Nun war dies allerdings über mehrere Tage hinweg immer wieder der Fall und blieb auch minuten- oder gar stundenlang bestehen. Es kam dabei sogar vor, dass sich die Karte aufgrund des nicht korrekt funktionierenden Kühlsystems auf bis zu 80°c erhitzt und abgeschaltet hat. Ein täglicher Gebrauch war somit mit der Karte definitiv nicht mehr machbar.
Ich starte meinen Rechner (Ryzen 5 2600, AsRock B450 Pro4, BeQuiet Straight Power 11 550w) mit Windows 10 und nach ca. 5 Minuten auf dem Desktop heult der Lüfter auf.
Folgende Schritte wurden bereits unternommen:
- undervolting versucht
- Die Kabelstränge des Netzteils zur Karte vertauscht
- andere Treiber ausprobiert (derzeit Adrenalin 20.4.2, auch 20.09.1 wurde versucht)
- Last anlegen um den Lüfter "korrekt anzuschubsen"
- Netzteilkabel getauscht
- Zweiter PCIe Slot versucht
- Windows komplett neu installiert
Starte ich den Rechner neu, bleibt das Problem bestehen. Schalte ich den Rechner sowie das Netzteil aus, warte 1-2 Minuten und starte erneut, half dies bislang manchmal, doch ab Ende November definitiv nicht mehr.
Das interessante daran ist, es betrifft nur einen der beiden Lüfter - nicht beide. Und zwar immer den selben.
Da sich die Karte wie erwähnt auch bis zur Notabschaltung erhitzt und ich sämtliche meiner Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, scheint definitiv ein Hardwarefehler vorzuliegen. Deswegen hatte ich die Karte am 26.11. meinem Verkäufer zugeschickt, welcher wiederum den RMA Prozess gestartet hatte. Die Karte ging an den Händler und von dort aus weiter zu Sapphire.
Heute meldet sich der Verkäufer:
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das so hinnehmen muss. Die Karte wurde innerhalb der 2 Jahren als defekt gemeldet und zurückgeschickt.
Das Verhalten des lustig drehenden Lüfters habe ich auch auf Video festgehalten...
An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein Youtube-Video zeigen. Ihre Daten zu schützen, liegt uns aber am Herzen: Youtube setzt durch das Einbinden und Abspielen Cookies auf ihrem Rechner, mit welchen sie eventuell getracked werden können. Wenn Sie dies zulassen möchten, klicken Sie einfach auf den Play-Button. Das Video wird anschließend geladen und danach abgespielt.
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..und das ging wie gesagt so weit, dass die Karte irgendwann Fehlermeldungen des Treibers ausgespuckt oder den Rechner sogar zum Abschalten gezwungen hat. Hinzu kamen amüsante Probleme beim booten des Rechners (Bootlaufwerk wurde beim Reboot manchmal nicht gefunden). Auch eine Neuinstallation hat nicht geholfen. Ich hatte sogar eine neue SSD installiert, inklusive neuem Kabel - nicht geholfen.
Aktuell hab ich eine RX470 installiert, mit der alles perfekt läuft. Somit hat nur der GPU-Wechsel alle meine Probleme beseitigt. Der Fall ist für mich somit eindeutig.
Nun steht in unserem Gesetzsestext:
Möglicherweise kann hier irgendwer was dazu sagen.. @Drauka vielleicht?
Ich hab mich extra hier angemeldet um Seitens Support noch etwas mehr an Meinungen/Infos zu erhalten. Noch als Info vorab - ich wohne in der Schweiz, also sind die Gesetze bei uns diesbezüglich vielleicht marginal anders..
Hier mal meine "Geschichte":
Im Dezember 2018 hatte ich eine Vega56 Pulse gekauft und bis anhin lief die Karte auch zufriedenstellend.
Sporadisch kam es in Ausnahmefällen vor, dass einer der beiden Lüfter der Karte mit ca. 1400 Umdrehungen selbst unter Desktopbedingungen Gas gibt und dies minutenlang, ohne Fremdeinwirkung oder ohne dass sich dies wieder abstellen liesse.
Nun war dies allerdings über mehrere Tage hinweg immer wieder der Fall und blieb auch minuten- oder gar stundenlang bestehen. Es kam dabei sogar vor, dass sich die Karte aufgrund des nicht korrekt funktionierenden Kühlsystems auf bis zu 80°c erhitzt und abgeschaltet hat. Ein täglicher Gebrauch war somit mit der Karte definitiv nicht mehr machbar.
Ich starte meinen Rechner (Ryzen 5 2600, AsRock B450 Pro4, BeQuiet Straight Power 11 550w) mit Windows 10 und nach ca. 5 Minuten auf dem Desktop heult der Lüfter auf.
Folgende Schritte wurden bereits unternommen:
- undervolting versucht
- Die Kabelstränge des Netzteils zur Karte vertauscht
- andere Treiber ausprobiert (derzeit Adrenalin 20.4.2, auch 20.09.1 wurde versucht)
- Last anlegen um den Lüfter "korrekt anzuschubsen"
- Netzteilkabel getauscht
- Zweiter PCIe Slot versucht
- Windows komplett neu installiert
Starte ich den Rechner neu, bleibt das Problem bestehen. Schalte ich den Rechner sowie das Netzteil aus, warte 1-2 Minuten und starte erneut, half dies bislang manchmal, doch ab Ende November definitiv nicht mehr.
Das interessante daran ist, es betrifft nur einen der beiden Lüfter - nicht beide. Und zwar immer den selben.
Da sich die Karte wie erwähnt auch bis zur Notabschaltung erhitzt und ich sämtliche meiner Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, scheint definitiv ein Hardwarefehler vorzuliegen. Deswegen hatte ich die Karte am 26.11. meinem Verkäufer zugeschickt, welcher wiederum den RMA Prozess gestartet hatte. Die Karte ging an den Händler und von dort aus weiter zu Sapphire.
Heute meldet sich der Verkäufer:
guten abend herr mumpitz
gemäss lieferant hat der hersteller keinen fehler feststellen können und die karte ist wieder auf dem retourweg. wie hier sapphire getestet hat ist auch dem lieferanten nicht bekannt...
da der hersteller den gemeldeten fehler nicht nachvollziehen konnte kann ich in diese richtung keine weiteren aktionen durchführen, da sich der lieferant auf das urteil des herstellers stützt.
wenn sie einverstanden wären: ich hätte zugang zu einer lüfterabdeckung (inkl. lüfter / kabel etc.) einer identischen karte. könnten diese komponenten getauscht werden?
diese karte mit den ersatzlüftern hat bis zuletzt gut funktioniert bzw. die lüfter davon einwandfrei - die karte ging defekt, da der hdmi-ausgang kein bild mehr ausgab.
gruss
der verkäufer
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das so hinnehmen muss. Die Karte wurde innerhalb der 2 Jahren als defekt gemeldet und zurückgeschickt.
Das Verhalten des lustig drehenden Lüfters habe ich auch auf Video festgehalten...
Datenschutzhinweis für Youtube
An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein Youtube-Video zeigen. Ihre Daten zu schützen, liegt uns aber am Herzen: Youtube setzt durch das Einbinden und Abspielen Cookies auf ihrem Rechner, mit welchen sie eventuell getracked werden können. Wenn Sie dies zulassen möchten, klicken Sie einfach auf den Play-Button. Das Video wird anschließend geladen und danach abgespielt.
Youtube Videos ab jetzt direkt anzeigen
Aktuell hab ich eine RX470 installiert, mit der alles perfekt läuft. Somit hat nur der GPU-Wechsel alle meine Probleme beseitigt. Der Fall ist für mich somit eindeutig.
Nun steht in unserem Gesetzsestext:
zudem:1. Wandelung der Sache
Der Käufer kann die Sache zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurückerstattet (Art. 205 Abs. 1 Obligationenrecht). Der Kauf wird also rückgängig gemacht.
2. Ersatz des Minderwertes
Da die Sache mit dem Mangel weniger Wert hat als eine mangelfreie Ware kann der Kunde den Differenzbetrag zurück verlangen (Art. 205 Abs. 1 OR).
3. Ersatzleistung
Der Käufer kann ein funktionierendes Ersatzgerät (Austauschgerät) verlangen (Art. 206 Abs. 1 OR).
Art. 204 1 Wenn die von einem anderen Orte übersandte Sache beanstandet wird und der Verkäufer an dem Empfangsorte keinen Stellvertreter hat, so ist der Käufer verpflichtet, für deren einstweilige Aufbewahrung zu sorgen, und darf sie dem Verkäufer nicht ohne weiteres zurückschicken.
2 Er soll den Tatbestand ohne Verzug gehörig feststellen lassen, widrigenfalls ihm der Beweis obliegt, dass die behaupteten Mängel schon zur Zeit der Empfangnahme vorhanden gewesen seien.
Art. 205 1 Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.
2 Auch wenn die Wandelungsklage angestellt worden ist, steht es dem Richter frei, bloss Ersatz des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände es nicht rechtfertigen, den Kauf rückgängig zu machen
Möglicherweise kann hier irgendwer was dazu sagen.. @Drauka vielleicht?