Vega Pulse kurz vor Ablauf der Garantie defekt - eingeschickt "ohne Fehler"

Captain Mumpitz

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Hi zusammen

Ich hab mich extra hier angemeldet um Seitens Support noch etwas mehr an Meinungen/Infos zu erhalten. Noch als Info vorab - ich wohne in der Schweiz, also sind die Gesetze bei uns diesbezüglich vielleicht marginal anders..

Hier mal meine "Geschichte":

Im Dezember 2018 hatte ich eine Vega56 Pulse gekauft und bis anhin lief die Karte auch zufriedenstellend.

Sporadisch kam es in Ausnahmefällen vor, dass einer der beiden Lüfter der Karte mit ca. 1400 Umdrehungen selbst unter Desktopbedingungen Gas gibt und dies minutenlang, ohne Fremdeinwirkung oder ohne dass sich dies wieder abstellen liesse.
Nun war dies allerdings über mehrere Tage hinweg immer wieder der Fall und blieb auch minuten- oder gar stundenlang bestehen. Es kam dabei sogar vor, dass sich die Karte aufgrund des nicht korrekt funktionierenden Kühlsystems auf bis zu 80°c erhitzt und abgeschaltet hat. Ein täglicher Gebrauch war somit mit der Karte definitiv nicht mehr machbar.

Ich starte meinen Rechner (Ryzen 5 2600, AsRock B450 Pro4, BeQuiet Straight Power 11 550w) mit Windows 10 und nach ca. 5 Minuten auf dem Desktop heult der Lüfter auf.

Folgende Schritte wurden bereits unternommen:

- undervolting versucht
- Die Kabelstränge des Netzteils zur Karte vertauscht
- andere Treiber ausprobiert (derzeit Adrenalin 20.4.2, auch 20.09.1 wurde versucht)
- Last anlegen um den Lüfter "korrekt anzuschubsen"
- Netzteilkabel getauscht
- Zweiter PCIe Slot versucht
- Windows komplett neu installiert

Starte ich den Rechner neu, bleibt das Problem bestehen. Schalte ich den Rechner sowie das Netzteil aus, warte 1-2 Minuten und starte erneut, half dies bislang manchmal, doch ab Ende November definitiv nicht mehr.
Das interessante daran ist, es betrifft nur einen der beiden Lüfter - nicht beide. Und zwar immer den selben.

Da sich die Karte wie erwähnt auch bis zur Notabschaltung erhitzt und ich sämtliche meiner Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, scheint definitiv ein Hardwarefehler vorzuliegen. Deswegen hatte ich die Karte am 26.11. meinem Verkäufer zugeschickt, welcher wiederum den RMA Prozess gestartet hatte. Die Karte ging an den Händler und von dort aus weiter zu Sapphire.
Heute meldet sich der Verkäufer:

guten abend herr mumpitz

gemäss lieferant hat der hersteller keinen fehler feststellen können und die karte ist wieder auf dem retourweg. wie hier sapphire getestet hat ist auch dem lieferanten nicht bekannt...

da der hersteller den gemeldeten fehler nicht nachvollziehen konnte kann ich in diese richtung keine weiteren aktionen durchführen, da sich der lieferant auf das urteil des herstellers stützt.

wenn sie einverstanden wären: ich hätte zugang zu einer lüfterabdeckung (inkl. lüfter / kabel etc.) einer identischen karte. könnten diese komponenten getauscht werden?

diese karte mit den ersatzlüftern hat bis zuletzt gut funktioniert bzw. die lüfter davon einwandfrei - die karte ging defekt, da der hdmi-ausgang kein bild mehr ausgab.

gruss
der verkäufer

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das so hinnehmen muss. Die Karte wurde innerhalb der 2 Jahren als defekt gemeldet und zurückgeschickt.
Das Verhalten des lustig drehenden Lüfters habe ich auch auf Video festgehalten...
..und das ging wie gesagt so weit, dass die Karte irgendwann Fehlermeldungen des Treibers ausgespuckt oder den Rechner sogar zum Abschalten gezwungen hat. Hinzu kamen amüsante Probleme beim booten des Rechners (Bootlaufwerk wurde beim Reboot manchmal nicht gefunden). Auch eine Neuinstallation hat nicht geholfen. Ich hatte sogar eine neue SSD installiert, inklusive neuem Kabel - nicht geholfen.
Aktuell hab ich eine RX470 installiert, mit der alles perfekt läuft. Somit hat nur der GPU-Wechsel alle meine Probleme beseitigt. Der Fall ist für mich somit eindeutig.

Nun steht in unserem Gesetzsestext:
1. Wandelung der Sache
Der Käufer kann die Sache zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurückerstattet (Art. 205 Abs. 1 Obligationenrecht). Der Kauf wird also rückgängig gemacht.

2. Ersatz des Minderwertes
Da die Sache mit dem Mangel weniger Wert hat als eine mangelfreie Ware kann der Kunde den Differenzbetrag zurück verlangen (Art. 205 Abs. 1 OR).

3. Ersatzleistung
Der Käufer kann ein funktionierendes Ersatzgerät (Austauschgerät) verlangen (Art. 206 Abs. 1 OR).
zudem:
Art. 204 1 Wenn die von einem anderen Orte übersandte Sache beanstandet wird und der Verkäufer an dem Empfangsorte keinen Stellvertreter hat, so ist der Käufer verpflichtet, für deren einstweilige Aufbewahrung zu sorgen, und darf sie dem Verkäufer nicht ohne weiteres zurückschicken.
2 Er soll den Tatbestand ohne Verzug gehörig feststellen lassen, widrigenfalls ihm der Beweis obliegt, dass die behaupteten Mängel schon zur Zeit der Empfangnahme vorhanden gewesen seien.
Art. 205 1 Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.
2 Auch wenn die Wandelungsklage angestellt worden ist, steht es dem Richter frei, bloss Ersatz des Minderwertes zuzusprechen, sofern die Umstände es nicht rechtfertigen, den Kauf rückgängig zu machen

Möglicherweise kann hier irgendwer was dazu sagen.. @Drauka vielleicht? :)
 
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Nachtrag aufgrund von gestriger Mail des Verkäufers:

guten abend

da versucht man zu unterstützend zu sein, obwohl der hersteller den gemeldeten fehlen nicht nachvollziehen kann und dann kommt das rechtliche.

1. da der hersteller den defekt auf seinem testparcour nicht nachvollziehen konnte ist der von ihnen gemeldete defekt gemäss hersteller nicht vorhanden -> kein garantiefall

2. das OR kommt dann zur anwendung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. im kaufvertrag (als gelesen und akzeptiert markiert) wurde jedoch sehr wohl eine vereinbarung getroffen:

"7.2 Haftung
xxx ist berechtigt, nach Wahl Nachbesserungen (Reparaturen) oder eine 1:1 Ersatzlieferung, sobald diese vom Hersteller eingetroffen ist, zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind, falls nicht anders abgemacht, ausgeschlossen. In allen Fällen muss xxx auf die Reparaturdiagnose des Herstellers/Lieferanten warten. Diese Zeitspanne kann xxx nicht beeinflussen und muss abgewartet werden. xxx kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden aller Art, welche bei xxx gekaufte Artikel verursachen werden oder verursacht haben. xxx ist reiner Versender und ist nicht selber Hersteller der angebotenen Artikel und kann für dessen Funktionen oder Fehlfunktionen nicht verantwortlich gemacht werden. Allfällige Forderungen ausserhalb des normalen Garantieprocederes muss der Kunde direkt beim Hersteller anbringen. "

und

"xxx sendet das defekte Material dem Lieferanten/Hersteller zur Reparatur/zum Austausch und muss warten, bis der Lieferant/Hersteller ein Ersatz oder das reparierte Gerät zurücksendet. Die Dauer dieses Vorganges kann xxx nicht beeinflussen.

Eine Gutschrift anstatt des Austausches oder Reparatur kann in einzelnen Fällen nach Rücksprache mit Lieferant/Hersteller erstellt werden. Die Gutschrift kann jedoch nur zum Zeitwert ausgestellt werden. Können Produkte nicht mehr repariert oder ersetzt werden (zum Beispiel wenn der Artikel nicht mehr Hergestellt wird oder aufgrund längerer Nichtverfügbarkeit seitens Hersteller), anerkennt der Kunde, dass einer Gutschrift über den Zeitwert des defekten Produktes einverstanden ist. Dies ist das übliche Vorgehen von Herstellern und ist nicht durch xxx beeinflussbar. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen."

sowie

"Werden Artikel als Defekt gemeldet und es stellt sich nach Tests unsererseits oder seitens Lieferanten/Hersteller heraus, dass das Produkt nicht defekt war, sind wir berechtigt einen Unkostenbeitrag von 30SFr. zu verrechnen. "

3. somit steht das angebot nach wie vor: unterstützung hinsichtlich lüfterblock-tausch. alternativ die retournierung der karte.

auf das verrechnen der vereinbarten 30 chf wird aktuell noch verzichtet.

gruss

xxx
 
Hallo Captain.
Ohje, das ist sehr ärgerlich.
Hast Du Dich evtl. inzwischen einmal an unseren offiziellen Support gewendet?
Du kannst mir auch mal die Seriennummer der Karte schicken (per PN), dann prüfe ich den Fall nochmal intern.
Ansonsten: hast Du die Karte mal in einem anderen PC getestet und mit einem anderen Netzteil?

Schöne Grüße
Alex
 
Hi Alex

ich hatte um ehrlich zu sein nicht mehr mit einer Reaktion hier gerechnet, aber freut mich natürlich :)

Die Karte ging letzten Endes wieder zurück an meinen Verkäufer, der das gute Stück einfach auf einem Board mit Netzteil laufen liess - und dann auch den Fehlerbeschrieb mit dem aufheulenden Lüfter bestätigen konnte.
Er hat daraufhin die beiden Lüfter inkl. Abdeckung mit denjenigen einer baugleichen Pulse getauscht und nochmals getestet - halt leider nur unter "idle" Bedingungen.

Die Karte befindet sich nun seit etwas mehr als 2 Wochen wieder in meinem Besitz, ist eingebaut und verrichtet seither tadellos ihren Dienst.
Kein willkürlich drehender Lüfter, keine Abstürze, kein seltsames Bootverhalten, nichts.
Es ist zwar noch immer seltsam, dass einfach nur ein verrücktgewordener Lüfter zu einem solchen Rattenschwanz an Problemen führen kann, aber es scheint nun tatsächlich gelöst.

Natürlich hoffe ich, dass das Problem nicht erneut auftritt, sondern nun definitiv der Vergangenheit angehört. Diverse Spielesessions und Benchmarks seither attestieren aber soweit eine reibungslose Funktion
 
Hi.
Ja tut mir leid, ich habe das vor meinem Urlaub nicht mehr gelesen, drum die lange Wartezeit.
Es freut mich zu hören, dass der Händler das Problem nachstellen konnte und ihr eine Lösung gefunden habt, damit die Karte wieder funktionstüchtig ist. Ärgerlich ist es trotzdem, dass die Karte als nicht defekt wieder zum Händler kam. Wenn Du mir trotzdem noch die SN der Karte geben könntest, dann würde ich zumindest mal nachhaken, was da schief gelaufen ist, und wenn es nur für interne Zwecke ist. Das sollte nämlich so nicht passieren.
Falls wieder Probleme auftauchen, wende Dich gern wieder an uns (hier oder über support@sapphiretech.de).
Schöne Grüße
Alex
 
Ist kein Vorwurf, ich weiss ja auch nicht wie frequent du hier unterwegs bist ;)

Ich hab dir die SN per PN zugeschickt
 
Hallo.
Ich habe die Seriennummer prüfen lassen und es gibt bei uns keinen RMA-Eintrag. Die Karte wurde also nie an uns eingesendet.
Keine Ahnung, wer die dann beim ersten mal getestet hat, wir waren es nicht.
Schöne Grüße
Alex
 
interessant...
macht das Sinn, das noch weiter zu verfolgen? Oder ich mein, kann es sein, dass eine GPU aus der Schweiz gar nicht bis zu Sapphire zurück gelangt im RMA?
 
Ich fürchte da wird nicht viel dabei rauskommen. Entweder hat der Händler beim ersten mal nicht eingeschickt und selbst getestet und keinen Fehler gefunden. Oder er hat die Karte an seinen Großhändler geschickt und dort wurde die Karte getestet und es wurde kein Fehler gefunden. Mehr Optionen gibt es eigentlich nicht, denn der nächste Schritt wäre, dass die Karte zu uns geht. Das ist aber nicht passiert.
Wo es hing weiß ich leider nicht. Ich würde aber sagen: Hauptsache Du hast eine funktionierende Karte!
 
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