Verkehrsrecht - Ich war heute am Haken

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FB07

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Moin,

heute ist mir was ganz dummes passiert, ich habe leider ein abgesenkten Bordstein zugeparkt vor einem Behindertenheim *schäm*

Ich weiß auch garnicht wie ich sowas übersehen habe, aber ich hatte es verdammt eilig und musste so schnell wie möglich ein Parkplatz finden. Naja aufjedenfall komme ich zurück zu meinem Auto und was sehe ich da? -Richtig ein Abschlepper der grade dabei ist mich abzuschleppen. Ich war zwar am Haken aber nicht auf dem Abschlepper, d.h. mein Fahrzeug stand noch auf der Straße..

So jetzt habe ich der Politesse gefragt, wie teuer dieser Spaß kosten wird und sie meine ca. 80-90 € Anfahrtkosten und ca. 80 € Verwarnungsgeld inkl. Bearbeitungsgebühren.

Jetzt kommt das Beste:

Der Abschleppdienst darf mir keine Anfahrtskosten anrechnen wenn ich das richtig in erinnerung habe, weil nachdem er mich wieder abgelassen hat stand da ein weiteres Fahrzeug im Parkverbot und der wurde abgeschleppt. Somit musste er nicht leer zurückfahren, die frage ist aber was wird alles auf mich zu kommen und mit wieviel Euros darf ich rechnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Die Frage hast Du dir doch selbst beantwortet... 80-90 Euro Anfahrt und 80 Euro Verwarnung. Das der Abschleppdienst auf die Anfahrtskosten von Dir verzichtet, glaube ich nicht. Die kassieren doch gerne 2 mal ab.
 
Ich hab was gefunden und das steht hier aber nicht so

Verkehrsrecht: Wie Parksünder die Abschleppkosten sparen - Nachrichten Geld - Verbraucher - WELT ONLINE

Doch müssen Autofahrer sich klaglos damit zufrieden geben, ihren fahrbaren Untersatz nur wiederzubekommen, wenn sie ordentlich Geld dafür bezahlen? Grundsätzlich schon. Denn: Autofahrer müssen die Kosten für das Abschleppen tragen. Das gilt auch, wenn der Fahrer noch rechtzeitig zurückkommt – es sei denn der Abschlepper kann stattdessen gleich ein daneben stehendes Auto aufladen. Es gilt auch, wenn der Autofahrer korrekt geparkt hat und das Halteverbot nachträglich erlassen wurde. Und es gilt, wenn der Fahrer krank oder in Urlaub war, als die Halteverbotsschilder aufgestellt wurden.
 
Ja, Recht haben und Recht bekommen... Versuchen würde ich es an deiner Stelle auch auf jeden Fall.
 
Frag am besten deinen Anwalt oder in einem entsprechenden Forum für Recht...
Hier sind Rechtsfragen ja nicht gerne gesehen und in den Foren gibt es oft sehr kompetente Antworten, wenn man den Fall neutral schildert... :coolblue:

Rein persönliche Meinung: Du musst nicht zahlen.
 
Ja ich quäle mich seit stunden dadurch, die meinungen gehen sehr weit auseinander
 
Dann erstmal mit Einspruch reagieren (wenn der Bescheid kommt) und dann ggf. Anwalt aufsuchen. Keine Rechtsschutzversicherung? Die haben öfter auch eine Beratungshotline...
 
Ja gute Idee

Wobei wenn es hart drauf ankommt, darf ich getrost auf Rechtschutz verzichten weil SB 150 € :)
 
Wenn du gewinnen solltest, zahlst du imo auch keine SB.

---------- Beitrag hinzugefügt um 18:16 ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:12 ----------

Weil es mich jetzt doch selber interessiert hat:
Leerfahrt bezahlen trotz 8 Fahrzeugen? - Verkehrstalk-Foren

Hört sich doch ganz gut an, wobei laut Beitrag 18 trotzdem einige Gebühren anfallen dürften, selbst wenn die Leerfahrt ansicht nicht berechnet werden würde.
 
Ja danke, ich hab jetzt bei ARAG angerufen und die haben ähnliches gesagt

Wenn ein anderes Fahrzeug was in unmittelbarer nähe abgeschleppt wurde anstatt meins dann dürfen die normalerweise keine Leerfahrt anrechnen zumindest nicht die volle Leerfahrt, es sei denn das steht ausdrücklich in den AGB's drin.
 
Rechtsfragen sind unerwünscht, daher schließe ich das Thema.

Am Besten wendest du dich an einen Anwalt der sich mit dem Thema Verkehrsrecht auskennt - der kann dir auch weiter helfen.
 
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