Vertragslaufzeit Vodafone Handyvertrag / Verlänerung / Telekommunikationsgesetz

el_froggo

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
20.05.2003
Beiträge
624
Ort
Hildesheim
Hi,

brauche euren Rat bzgl. eines Handyvertrages. :)

** V2.0 **
Ich bin Vodafone Gigakombi Kunde und hatte am 06.01.2020 eine 24 monatige Vertragsverlängerung. Natürlich habe ich nach zwei Jahren die Kündigungsfrist verpennt, die Kündigung jedoch schnellstmöglich nachgeholt und am 21.10.2021 eine Kündigungsbestätigung zu dem bestehenden Vertrag erhalten.
Nun endet der Tarif regulär am 05.01.2023. Heute ist der 05.01.2022. ;) Via App oder schriftlich kann ich die wirksame Kündigung vom 21.10.2021 widerrufen, doch frage ich mich nun welche Taktik am sinnvollsten ist? Die seitens Vodafone bestätigte Kündigung widerrufen, ein neues Kündigungsschreiben aufsetzen und erneut kündigen (gemäß des neuen Telekommunikationsgesetzes) oder wie würdet ihr das machen? Danke! :bigok:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich hab keinen blassen Schimmer, was du eigentlich willst
 
Ich hab keinen blassen Schimmer, was du eigentlich willst
er will glaube ich darauf hinaus, dass man ab jetzt Verlängerte Verträge monatlich Kündigen kann....und er stellt sich die Frage ob er ihn weiter nutzt oder Kündigt und was neues Abschließt
 
aha. ok. :sleep:
 
er will glaube ich darauf hinaus, dass man ab jetzt Verlängerte Verträge monatlich Kündigen kann....und er stellt sich die Frage ob er ihn weiter nutzt oder Kündigt und was neues Abschließt
Genau - ist wohl im Eifer des Gefächtes von mir verwirrt formuliert worden, sorry o_O:coffee3:

Ich möchte so schnell wie möglich dort raus, indem ich die Vorteile des neuen Telekommunikationsgesetztes nutze und frage mich nun, ob es sinnvoll ist die bereits wirksame Kündigung vom 21.10.2021 zu widerrufen und erneut zu kündigen oder Vodafone auf das neue Telekommunikationsgesetzt aufmerksam zu machen?
 
Genau - ist wohl im Eifer des Gefächtes von mir verwirrt formuliert worden, sorry o_O
Ich möchte so schnell wie möglich dort raus, indem ich die Vorteile des neuen Telekommunikationsgesetztes nutze und frage mich nun, ob es sinnvoll ist die bereits wirksame Kündigung vom 21.10.2021 zu widerrufen und erneut zu kündigen oder Vodafone auf das neue Telekommunikationsgesetzt aufmerksam zu machen?:coffee3:
gilt das denn überhaupt rückwirkend?
 
Genau - ist wohl im Eifer des Gefächtes von mir verwirrt formuliert worden, sorry o_O
Ich möchte so schnell wie möglich dort raus, indem ich die Vorteile des neuen Telekommunikationsgesetztes nutze und frage mich nun, ob es sinnvoll ist die bereits wirksame Kündigung vom 21.10.2021 zu widerrufen und erneut zu kündigen oder Vodafone auf das neue Telekommunikationsgesetzt aufmerksam zu machen?:coffee3:
Schreib ne Kündigung und Beruf dich auf das Gesetz...
 
gilt das denn überhaupt rückwirkend?
Soweit ich weiß schon...
Laut teleftarif.de

"Vertragsverlängerung nur um einen Monat

Ist die Mindestvertragslaufzeit des 24-Monats-Vertrags abgelaufen, darf sich dieser nicht mehr automatisch und ungefragt um weitere 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Wie gesagt: Insbesondere dieser Passus gilt auch für alle bereits bestehenden Verträge."

Möchte nur nicht durch den Widerruf der alten Kündigung etwas falsch machen, sodass das neue Telekommunikationsgesetz nicht mehr gilt.
 
Wieso fragst du nicht einfach Vodafone? Sollten die das nicht am besten wissen? Dieses gerate im Forum bringt doch oft nichts oder zumindest keine genaue und sichere Antwort...
 
Wieso fragst du nicht einfach Vodafone? Sollten die das nicht am besten wissen? Dieses gerate im Forum bringt doch oft nichts oder zumindest keine genaue und sichere Antwort...
Danke. Hänge bereits das zweite Mail in der Hotline - der "nette" Mitarbeiter, der mir ein neues "unschlagbares" Angebot (von wegen) anbieten wollte, war genervt, dass ich das Angebot nicht angenommen habe und verwies mich an eine andere Hotline.

**FAZIT**
An der zweiten Hotline war ein kompetenter Kollege dran, der mir geraten hat die Kündigung zu widerrufen und eine neue aufzusetzen - den Rufnummerportierungswunsch hat er ebenfalls hinterlegt.

--> kann somit zu. Danke.
 
Das kann funktionieren, doch ist die Warnung auch nicht zu verachten. https://www.verbraucherzentrale.de/...uer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879
Wenn Sie vor dem 1. Dezember bereits gekündigt haben, wird es komplizierter. Die Rücknahme der alten Kündigung ist nicht möglich. Doch Sie können versuchen, eine erneute Kündigung mit kürzerer Frist und Hinweis auf § 56 Absatz 3 TKG-neu auszusprechen. Aufpassen sollten Sie darauf, dass der Anbieter die vermeintliche "Rücknahme" dann nicht als Vertragsverlängerung ansieht. Das kann sein, wenn Sie mit dem Anbieter über andere Tarife oder Konditionen verhandeln.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh