Video Download Helper funktioniert nicht auf jeder Webseite, gibt es Alternativen ?

maloy

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Hallo.

Ich hoffe, ich kriege nicht schon wieeeder nen Rüffel, nur weil ich das falsche Unterforum gewählt habe, aber irgendwie schien mir das Unterforum Internet das passende zu sein. :sneaky:

Hier mein Problem. Ich habe die Browser Erweiterung bisher auf 2 Seiten erfolgreich nutzen können, auf 2, von zig 100tausenden weiteren Webseiten. Doch ausgerechnet auf einer funktioniert der Rechtsklick nicht. Das Betriebssystem und/oder der Browser spielen dabei keine Rolle. Es erscheint:

-Video URL kopieren
-Video URL von der aktuellen Zeit kopieren
-Eingebetteten Code kopieren
-Loop

Statt Beispielsweise "HLS-Streaming" mit der entsprechenden wählbaren Auflösung.

Google hält es nicht so genau mit dem "kostenlos". Wenn es mich zu einer entsprechenden Seite verlinkt, ist zwar der Download kostenlos (was für' n Witz), doch gleich daneben ein Button zum bezahlen. Mit dem bezahlen ist es so ne Sache. Grundsätzlich wäre ich ja bereit, ein paar Euros auf die Onlinetheke zu legen, doch was ist, wenn der Downloader auch nicht funktioniert. Mit eurer Hilfe würde ich gerne zunächst mit einer komplett kostenlose Variante anfangen, also Downlaod, installieren und loslegen. Apropos kostenlose Software. Ich weiß nicht mehr, welche es war und es waaaren noch weitere andere, zunächst fing alles fein kostenlos an, doch mittendrin hielt jemand die Hand auf. Daher die Bitte bzgl. eines komplett kostenlosen Downloaders.

Gruß
 
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Ich persönlich bin nicht so der Fan dieser Browser Erweiterungen, irgendwie fangen die alle irgendwann plötzlich an die Nutzer über's Ohr zu hauen. Vielleicht gibt's mittlerweile etwas vernünftiges, aber persönlich bevorzuge ich youtube-dl, oder das meist immer etwas aktuellere yt-dlp. Gibt auch GUIs dafür, z.B. Tartube.
 
Es gibt zu Hauf eigenständige Downloader; man ist also nicht auf Add-ons angewiesen und die funktionieren auch wunderbar und sind kostenlos, wenn dann auch mnit kleinen Einschränkungen. YTDownloaderHD völlig kostenlos, zeitgleich immer nur ein DL möglich, aber dafür keine Beschränkung in Sachen DLs. 4kVideo Downloader lässt in der kostenlosen Version (mit bissel Werbung in der App) täglich 30 DLs zu, mit der Bezahlten fallen diese Schranken weg und der Komfort steigt deutlich an. Das sind hier erprobte Tools; teste einfach....
 
Als ich mich mit euren Vorschlägen beschäftigt habe, wurde mir ganz anders. Google hebt ja schon mal gerne den Zeigefinger, nach dem Motto, du du du, Achtung, sonst hast du ne dicke fette Klage am Hals. Genauer gesagt ging es um die Seite RedTube. Dass sich Anwälte auf dieser Seite herumtreiben, es kein Problem sei, die IP Nummer herauszufinden, Mahnungen heraus zu schicken, ganz zu schweigen, welche Scham es nach sich zieht. Nun, RedTube kenne ich nicht, andere sehr wohl, wie 60 Millionen andere Deutsche auch.

Ich werde versuchen, nicht zu sehr ins OT abzurutschen, es existiert hier eh kein Unterforum für Video Downloader in Bezug auf solche Seiten. Falls ihr darauf antworten mögt, es soll ja bereits verboten sein, RedTube zu besuchen, doch da gibt es noch mindestens 3 der größten Plattformen Weltweit dieser Art, PLUS den in der Betreffzeile angesprochenen Video Download Helper.

Wie ist eure Meinung ? Der VDH ist eine kostenlose Browser Erweiterung, die hochgeladenen Videos sind freie, legale Videos. Der VDH bietet sie als HLS-Stream zum Downlaod an, aber nicht auf allen Seiten. Geht das in Ordnung oder Finger weg?
 
Die RedTube Abmahnungen waren wie so viele uhrheberrechtsbedingte Abmahnungen damals nichts weiter als unseriöse Abzocke, lies dich einfach mal ein in die Urmann Abmahnaffäre, die kulminierte nicht zuletzt in erfolgreichen Klagen gegen Urmann, sondern auch darin das er "freiwillig" seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückgegeben hat.

Niemand hier kann dir irgendwelche rechtsverbindlichen Ratschläge geben, die Chance das man in eine solche Abmahn-Abzocke läuft besteht immer, selbst wenn man nur Videos von seriösen Quellen wie z.B. YouTube herunterlädt. Im allgemeinen hat diese Abzocke mittlerweile stark abgenommen, da viele Gerichte inzwischen deutlich versierter sind was die ganze Technik angeht, allerdings sind Ausnahmen wie das (O)LG Hamburg noch immer darauf bedacht das Bild einer himmelschreiend inkompetenten Judikative aufrecht zu erhalten.

Letztendlichen musst du das Riskiko immer selbst abwägen. Niemand weiß ob/wann sich "findige" Anwälte dazu entscheiden die ihrer Meinung nach "illegalen" Stream Downloader in's Visier zu nehmen 🤷‍♂️
 
Einfache Gegenmaßnahme, um ev. Abmahungen ins leere laufen zu lassen: Gl.inet Router + VPN Account von Azire oder Mullvad, kostet 5 Euronen pro Monat. Der Gl.inet hat sogar einen Setup Wizard für das VPN Setup. Damit kannst Du sogar ein public Gäste WLAN aufmachen, ohne das Dir was passiert ;)
 
Das mit dem runterladen ist m.W. immer noch eine Grauzone....
 
Im Grunde nicht.
Das deutsche Recht erlaubt explizit die Privatkopie.
Das Herunterladen von Videos aus dem Internet unterscheidet sich nicht von z.B. dem Aufnehmen eines Films im Fernsehen oder eines Musikstücks aus dem Radio oder auch der Kopie einer CD.
Nur die Quelle ist jeweils eine andere, aber das wars auch schon an Unterschieden.
 
Ist die Frage, ob erkennbar ist, ob es sich um einen vom Browser angeforderten Videostart oder einen DL handelt....
 
Technisch gesehen erfolgt IMMER ein download. beim betrachten wird der inhalt live abgespielt, aber trotzdem gepuffert damit es ruckefrei ist.

wenn man es erst runterlädt, und dann ansieht ist es das gleiche in grün: es sind alle daten übertragen worden.

worüber man sich streiten kann:
handelt es sich beim zwischenspeichern auf dem persönlichen datenträger um eine unzulässige kopie?
nein, es gibt ein recht auf privatkopie, und es gibt keinen wirksamen schutz der ausgehebelt wird.

nur meine meinung dazu.


was damals bei redtube der aufhänger war: man hat eine tippfehler domäne registriert (redtueb.de) oder so ähnlich, zugriffe auf die se IPs abgefangen und die inhaber dieser IPs wegen <angeblicher> rechtsverletzungen abgemahnt bzw es versucht. im kern hat man darauf gesetzt, das die leute bereitwillig zahlen, weil es ihnen peinlich ist, hat aber nicht wirklich gut funktioniert.
 
Technisch gesehen erfolgt IMMER ein download.
Das ist schon klar, aber die Frage war, ob man den reinen DL erkennen kann oder nicht. Wenn nicht, erübrigt sich jede weitere Diskussion, weil dann alles egal wäre sprich man sich absolut keinen Kopf machen muss...
 
Den Download wird man schon erkennen können, denn der Download dauert immr deutlich weniger Zeit als das Anschauen.
Wenn z.B. der Stream eines 30 Minuten-Videos nur 10 Minuten dauert, dann kann man davon ausgehen, das da ein Downloader im Spiel war.
Und die Downloader laden Videos ja immer deutlich schneller runter als das vollständige Anschauen dauert.

Nicht nachvollziehbar wären Aufnahmen von Videograbbern, die das Signal von der Grafikkarte aufzeichnen.
Aber das ginge dann nur in Echtzeit.
 
Videograbber wäre mir zu umständlich, weil so ein DL geht schon recht flott, wenn man die entsprechende Anbindung hat. Da sind dann auch mehrere DLs parallel kein Problem....
 
Ich habe heute mal Spasses halber eine Variante gewählt, in dem ich meinen FHD Camcorder entstaubt und auf den Notebookbildschirm gerichtet habe. Das Ergebnis war mehr als unbefriedigend. Geschlängelte Fischgrätenmuster ohne Ende. Hab' mir nie so einen Kopp darüber gemacht, aber jetzt verstehe ich auch, warum viele Bildschirmfotos in den Kleinanzeigen auch so aussehen. Ich habe zwar ein HD+ Bildschirm, aber nur 1600x900 eingestellt. Aber ich vermute, an der 2. höchsten Auflösung liegt es nicht. Vielleicht sind ja IPS Displays für diesen Zweck besser geeignet oder ich habe eine entsprechende Unterfunkion im Camcorder Menü noch nicht gefunden.
 
Das mit dem runterladen ist m.W. immer noch eine Grauzone....
Wenn die Quelle evident rechtswidrig ist war es das mit der Grauzone. Selbst Streaming ist keine Grauzone. Sobald du davon ausgehen kannst, dass die Quelle nicht alle Rechte erworben hat, bist du automatisch nicht mehr "in der Grauzone".

worüber man sich streiten kann:
handelt es sich beim zwischenspeichern auf dem persönlichen datenträger um eine unzulässige kopie?
nein, es gibt ein recht auf privatkopie, und es gibt keinen wirksamen schutz der ausgehebelt wird.

nur meine meinung dazu.
Da braucht man sich nicht streiten, dafür gibt es unsere Gesetze.
1. Würde ich beim Thema Zwischenspeichern eher auf $44a des Urheberrechts verweisen da gemäß diesem eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung zulässig ist sofern technisch notwendig (Streaming, Buffering)
2. "Recht auf Privatkopie" ist durchaus eingeschränkt. §53 im Urheberrecht regelt das sehr genau.
Im Falle von den hier im Thread genannten Portalen kann man eigentlich fast von evident rechtswidrig (aus §53 1 abgeleitet) ausgehen. Das Portal hat mit nahezu absoluter Sicherheit NICHT die entsprechenden Nutzungsrechte für ihre Filmchen erhalten, damit ist dann auch deine Kopie nicht legal machbar. Völlig egal ob du da mit §53 oder §44a argumentierst.
Ein wirksamer Kopierschutz muss im Urheberrecht nicht gegeben sein, du musst IMMER die entsprechenden Rechte erwerben oder dich in §53 bewegen. Wegen §53 zahlst du auch eine Abgabe auf USB Sticks, DVDs und andere Datenträger. Du könntest diese ja zur Vervielfältigung von geschützten Werken nutzen. Sobald du jedoch einen wirksamen Schutz umgehst verletzt du automatisch §95a des Urheberrechts. Wobei das ja niemand merkt sofern du lediglich deine Privatkopie erstellst. ;)

Das ist schon klar, aber die Frage war, ob man den reinen DL erkennen kann oder nicht. Wenn nicht, erübrigt sich jede weitere Diskussion, weil dann alles egal wäre sprich man sich absolut keinen Kopf machen muss...
Rechtlich macht es keinen Unterschied ob du nun illegal einen Stream anschaust oder den Film erst vollständig herunterlädst, sobald die Quelle als illegal eingestuft wird ist es eine unerlaubte Vervielfältigungshandlung ;)
Daher erübrigt sich hier jede weitere Diskussion.
Dein bester Freund ist hier immer noch ein guter VPN. Mehrere Anbieter wurden ja bereits genannt.


Alle obigen Angaben ohne Gewähr, das sollte auch keine Rechtsberatung werden ;)
Persönlich nutze ich gerne tartube als GUI in Kombination mit yt-dlp. VPN via Mullvad
 
Sobald du jedoch einen wirksamen Schutz umgehst verletzt du automatisch §95a des Urheberrechts.
Man könnte da noch streiten.
Wenn man einen Schutz umgehen kann, ist er dann auch wirksam?
IMHO nicht.
IMHO lässt sich ein wirksamer Schutz nicht umgehen oder knacken, denn dann wäre er nicht wirksam.
Diese Frage wurde aber afaik vor Gericht noch nicht geklärt.
 
Man könnte da noch streiten.
Wenn man einen Schutz umgehen kann, ist er dann auch wirksam?
IMHO nicht.
IMHO lässt sich ein wirksamer Schutz nicht umgehen oder knacken, denn dann wäre er nicht wirksam.
Diese Frage wurde aber afaik vor Gericht noch nicht geklärt.
§95a Satz 2 im Urheberrecht definiert das sehr genau ;)
Die Schutzmaßnahme muss im Normalbetrieb dazu geeignet sein eine nicht genehmigte Handlung zu verhindern. Der zweite Satz beginnt gar mit "Technische Maßnahmen sind wirksam...".
Deiner Definition nach wäre nichts wirksam, selbst modernste Krypthographie lässt sich theoretisch knacken.
Ebenso muss das geschützte Werk ja durch ein Abspielgerät lesbar sein -> absoluter Schutz ist damit gar nicht möglich.
Manch ein Publisher entfernt auch gar den "Kopierschutz" nach einiger Zeit, die Schutzziele (verhindern von unzulässigen Kopien direkt nach Release / in einer gewissen Produktphase) wurden dann meist erreicht und es gibt keinen Grund mehr für einen "Kopierschutz".

Hinsichtlich deiner letzten Behauptung verweise ich auf ein Urteil des Landgerichts München vom 14.10.2009, Az.: 21 O 22196/08. Nur weil du einen Kopierschutz umgehen kannst ist die technische Schutzmaßnahme nicht unwirksam und weiterhin eine technische Schutzmaßnahme im Sinne des Urheberrechts.

Wie du aber ja sagst: Darüber kann man aufs trefflichste streiten, je nachdem wie man "wirksam" auslegen möchte ;)
Das hier ist vermutlich der falsche Platz dafür, sonst wird das doch arg Off-Topic.
 
Komischerweise hört man nichts davon, das eine Abmahnwelle die Runterlader von Videos von YT und Co trifft oder das Abwehrmaßnahmen gegen das Runterladen von Videos unternommen werden. Schließlich gibt es diese Downloader schon ewig, oder? :unsure: Aber das war ja jetzt gar nicht das Thema hier, sondern der TE wollte lediglich Alternativen zum DL Helper. Wir driften daher tatsächlich etwas ab....
 
4k video downloader!
aber die "alte" version, nicht! die neue, die nennt sich nun 4k downloader+
dort habe ich mir damals 3 lebenslange lizenzen für 3 geräte geholt (für 15 Euro)
damit kann man jeden video aus youtube entweder als video oder audio seit jahren runterholen,
extrahieren etc.
4K Downloader - old one!.jpg



...wie gesagt - die "alte version ohne! das +" - haben se inzwischen auch gut versteckt unter programme/downloads (ganz am Ende unten)
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss nur aufpassen, welche Lizenz man da kauft; die Lite ist nicht empfehlenswert...

...wie gesagt - die "alte version ohne! das +" - haben se inzwischen auch gut versteckt unter programme/downloads (ganz am Ende unten)
Ja klar....:d
 
...und ich vergaß noch zu schreiben, das es eigentlich (bis jetzt) nur bei Youtube richtig gut "funzt"

Luxxiator - du bist ein Schelm!
;)

Edit:
die 4k Downloader ist FREE! - du bekommst halt ab und zu kleine werbung rein...
und bist eingeschränkt, wenn du dir ständig (täglich) irgendwelche kompletten playlists runterladen willst...
deshalb damals die 15 kracher, die sich aber bis heute extrem gelohnt haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
du bekommst halt ab und zu kleine werbung rein...
Eigentlich nach jedem DL dachte ich, aber die Bezahlanwender wissen das scheinbar irgendwann nicht mehr. Ich habe damals für die 15€ sogar die Pro bekommen; jetzt gibt es nur noch die normale persönliche Lizenz...
 
In der letzten Tagen habe ich festgestellt, dass für mich die "Windows Taste + G" absolut ausreichend ist.
 
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