Dazu müssten sie aber die Kontroller bzw nen Dauerstream von deiner Brille empfangen (..) keine Gefahr für sowas, die Permanente Gesichtserkennung würde viel zu viel Akku/Bandbreite kostet.
Gesichtsmuster können direkt berechnet und kodiert werden und es können auch nur einzelne Fotos hochgeladen werden, das alles kann auch nachträglich geschehen wenn man im WLAN ist.
Es genügen also relativ kleine Datenmengen aus, Bandbreite sollte eher weniger das Problem sein.
Beim Akku gebe ich dir recht, da reichen die aktuellen Kapazitäten nicht für eine dauerhaft aktive Kamera aus, das betrifft aber nur stark frequentierte Orte mit schnellem Personenwechsel.
Überall wo man sich ein wenig länger (15min) aufhält, reichen ein paar Aufnahmen pro Stunde aus, um jemanden mit hoher Wahrscheinlichkeit auswertbar zu fotografieren, und dafür reicht der Akku heute schon aus.
ich könnte auch sagen das Google jetzt einen Großteil der Bevölkerung permanent belauschen kann nur weil eben die androiden so weit verbreitet sind.
Wie schon gesagt, solange das unter Strafe steht und entsprechend geahndet wird überwiegen auch für mich die Vorteile der neuen Smartphonetechnik.
Nur die Tendenzen in Richtung lockerung / aufweichung z.B. im Datenschutz (siehe aktuelle EU Reform) sowie der "mir doch egal, nichts zu verbergen"-Mentalität in teilen der Bevölkerung öffnen dem Missbrauch auch noch rechtlich Tür & Tor.
Aber prinzipiell fände ich das garnicht mal schlecht, ich kann mir sowieso keine Namen merken
Es ist irrelevant was man für nützlich hält, entscheidend sind die Persönlichkeitsrechte dritter, über die man nicht entscheiden kann.
Und gerade das Beispiel zeigt mir wie gefährlich diese Technik ist in Zeiten wo Begriffe wie "Kontakte" und "Freunde" nicht mehr denselben Wert wie früher haben.
Jemand der sich meinen Namen nicht merken kann, ich i.d.R. also nur flüchtig kenne wie es halt bei den meisten "Freunden" gerade auf FB ist, gehört für mich definitiv nicht mehr zu der Personengruppe, für die ich eine Erkennung als unproblematisch einstufen würde.
Für enge Freunde sehe ich es unproblematisch, wenn deren Kamera mich irgendwo erkennt, allerdings brauchen die diese Funktion nicht. Bei allen anderen würde ich es nicht wollen.
Daraus ergibt sich für mich als Einsatzzweck also nur Erkennung ohne meine Einwilligung und Überwachung, beides nicht so prickelnd.
Es sind aber keine gezielten Fotos, es wird einfach alles aufgenommen und danach werden die Bilder analysiert, das ist schon etwas anderes
Nein, siehe:
http://www.law-blog.de/251/fotorecht-teil-12-beiwerk-versammlungen-und-hohere-zwecke-der-kunst/
http://www.law-blog.de/251/fotorecht-teil-12-beiwerk-versammlungen-und-hohere-zwecke-der-kunst/ schrieb:
Eine Einwilligung (..) ist dann entbehrlich, wenn die Personen nur als „Beiwerk“ erscheinen. Das meint zunächst, dass die Landschaft oder die abgebildete Örtlichkeit das eigentliche Motiv sein muss.
Auf einem Bild, das zum Zweck der Erkennung gemacht wird, ist die Person aber das eigentliche Motiv, das Foto bedarf also der Einwilligung, ist diese nicht vorhanden dann ist die Aufnahme zum Zweck der Gesichtserkennung strafbar, so jedenfalls meine Auslegung.