[Kaufberatung] VPN Router

Gen8 Runner

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Nabend,
ein Bekannter von mir möchte gerne in seiner Ferienhausvermietung kostenfreies WLAN anbieten.
Konkret geht es um ca. 8 Häuser, denen eine 50 Mbit Leitung zur Verfügung stehen soll.

Nun besteht aber natürlich das Risiko, dass ab und zu mal Post vom Anwalt reinflattert, falls einige Gäste dort entgegen den Nutzungsbedingungen doch illegale Sachen treiben (Kreditkartenmissbrauch, P2P etc.), woraufhin ich ihm vorschlug, sich per VPN schützen zu können. D.h. einen Anbieter auswählen, welcher seine Server im Ausland hat und keinerlei Nutzerdaten aufzeichnet und auf diese Weise eben nichts direkt auf ihn zurückfällt.
Das ganze müsste in diesem Fall natürlich Hardwaremäßig realisiert werden, da man nicht von jedem Gast verlangen und kontrollieren kann, sich entsprechende Software zu installieren und das ganze auch nutzerfreundlich bleiben soll.

Jetzt bräuchte ich nur mal eure Hilfe dafür.
Wie geht das Hardwaremäßig am geschicktesten? Es gibt natürlich zahlreiche VPN Router oder auch die Möglichkeit selber einen Rechner mit entsprechender Firewall und VPN Konfiguration aufzusetzen, jedoch ist letzteres zu teuer. Budget sollte ~200€ nur für den Router nicht unbedingt überschreiten.
Ist es daher möglich, dass man einen Router, wie bspw. den TP-Link TL-R600VPN mit den Konfigurationsdateien des VPN Anbieters füttert, diesen zwischen Modem und WLAN Hotspot klemmt und der dann den gesamten Traffic über die ausländischen Server jagt? Oder sind diese VPN Router nur dazu in der Lage, sich sein eigenes Netz aufzubauen, um bspw. auf den Server im kleinen Büro zuzugreifen?
Sind im Router entsprechende Möglichkeiten vorhanden, dass bei Ausfall der VPN Verbindung sämtlicher Traffic unterbunden wird / eine Verbindung wiederhergestellt wird, sodass das ganze auch nahezu wartungsfrei arbeitet? Schon jemand Erfahrung mit solch einer Konstellation?

Lg
Gen8Runner
 
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Schlechter Lösungsansatz.

Gegen ernsthafte vergehen (Kreditkartenbetrug, Kinderpornos, etc.) schützt kein VPN ins Ausland. Wenn ein Feriengast tatsächlich so etwas macht, und dein Kumpel nicht nachweisen kann von wem das gekommen ist, hat er selbst ziemlichen juristischen Ärger im Haus.

Genau aus dem Grund gibt es auch keinen VPN Anbieter, der tatsächlich keine Log-Files führt, egal was er behauptet. Er würde sich praktisch überall auf der Welt selber strafbar machen.

Besserer Ansatz: Der Vermieter muss wissen, wann von welchem Gast welche Verbindung benutzt wurde. Im Falle einer behördlichen Anfrage gibt er diese Daten einfach weiter.
Es gibt Dienstleister, die das für kleine Hotels als Komplettpaket anbieten. Jeder Feriengast muss sich dann mit einem Passwort anmelden, und das wird protokolliert.
Die Kosten sind erträglich, und den eingesparten Ärger allemal wert.

Dieser Wirt hätte das besser auch so gemacht:http://www.20min.ch/talkbacks/story/17994267?redirect=mobi&nocache=0.5
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auch auf eine Lösung wie von awehring beschreiben nutzen. Es gibt für kleine Hotels da durchaus gute und günstige Lösungen. Nutzer muss sich am Endgerät anmelden und kann dann auf's Netz zugreifen.

Wenn Du mit einem VPN gehst, hast Du das Problem nicht umgangen und holst Dir noch weiteren Stress ins Haus. Versuch beispielsweise mal über einen bekannten VPN-Endpunkt normal zu surfen. Diverse Seiten (Banken, ebay, Paypal, Emaildienste) erkennen das und lassen einen nicht rein oder - noch schlimmer - sperren einem den Account wegen Verdacht auf unrechtmäßigen Zugriff. Das würden Deine Gäste sicherlich auch nicht so toll finden...
 
Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Der Vermieter weiß doch, wann wer wo drin zur Miete war? Bei einem Hotel kann ich es ja noch nachvollziehen, weil über eine Verbindung viele verschiedene Personen gleichzeitig online sind. Aber bei einem Ferienhaus gibt es ja zu jedem Zeitpunkt nur einen Vertragspartner.
 
Ich lese das so, dass die 50 MBit pro Haus zur Verfügung stehen. Aber ok, dann macht das natürlich Sinn.
 
Ich begrüsse die Idee von Freifunk sehr. Aber die rechtliche Lage erlaubt das nicht. Auf der Freifunk-Seite wird so geschildert:

Was ist die WLAN-Störerhaftung?

In Deutschland herrscht eine weltweit einzigartige Gesetzeslage, nach der ein Anschlussinhabers eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen.
Es wird derzeit zwar im Bundestag über eine Lockerung dieser Regelung gestritten, aber der Ausgang ist offen.
Quelle: Notizen zum Gespräch AK Urheberrecht (SPD) am 12.11.15 zum Telemediengesetzes (§ 8 TMG-E) › Freifunk statt Angst



An anderer Stelle, bei den FAQs von Freifunk, wird darauf leider überhaupt nicht hingewiesen. Dort steht schlicht:
Ist das [Freifunk] erlaubt?

Grundsätzlich: JA, die verwendeten WLAN Funkfrequenzen sind explizit für die öffentliche Nutzung ausgewiesen.

Die Europäische Kommission empfiehlt außerdem, öffentliche Breitbanddienste in Europa zu fördern. Es ist keine Registrierung notwendig. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird bei nicht kommerzieller Nutzung gegen keinerlei geltendes Recht verstoßen.
Quelle: https://freifunk.net/worum-geht-es/haufige-fragen/

Dass bei den FAQs auf die rechtlichen Folgen der Störerhaftung nicht hingewiesen wird, finde ich bedenklich. Als Beispiel, was einem passieren kann, kann man den oben verlinkten Zeitungsartikel lesen (bei Beitrag #2).
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, die 50 Mbit werden auf alle Häuser verteilt von einem Router, somit ist in einem bestimmten Zeitraum kein direkter Nachweis auf Haus A, Haus B usw. möglich.

Nazifizierung und Gängelung meiner Gäste?
Jedem das seine. Die Gäste sind natürlich herzlich willkommen. Bei der rechtlichen Lage in Deutschland ist man jedoch gut daran gelegen, präventiv hier zu wirken. Das hat also nichts mit Nazifizierung oder Gängelung zu tun - würdest du dein WLAN "wildfremden Menschen" einfach öffentlich zugänglich machen?

Aber danke für eure Tips, dann werde ich wohl eher den VPN Router in dem Hintergrund stellen und ihm raten, sich einen entsprechenden Anbieter zu suchen, der die Nutzer aufzeichnet.
 
captive portal


Codes rausgeben und fertig ... ist nachvollziehbar und steuerbar
 
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