Hallo b€tz,
grundsätzlich darf bei einem komplett gekauften Rechner, wenn er verplombt wurde, nichts gemacht werden.
Ist das nicht der Fall, kannst Du Teile entfernen oder erneuern. Dafür musst Du dann aber die Rechnung behalten und Du kannst nur dort reklamieren, wo Du diese gekauft hast.
Ich sehe nur Probleme, wenn Du den Prozessor austauscht, ob dann nicht der Kompletthersteller Ärger macht.
Da ich alle meine Computer selbst zusammen baue, kann ich nur von der Erfahrung eines Kumpels beim Mediamarkt schreiben, die waren äußert kulant. Da war das Mainboard defekt und wurde ersetzt, obwohl er einen besseren AMD draufgesetzt hatte. Aber der Umbau war nicht der Grund für den Ausfall des Boards.