Warum wird Duky One nicht an den Hersteller geschickt?

Buffo

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Hallo,

ich habe meine Ducky One als RMA an den Händler geschickt. Jetzt nach 6 Wochen kommt die Tastatur zurück mit einem Beleg von Caseking "Artikel außerhalb der Gewährleistung/Garantie. Eigener Artikel zurück". Der Artikel wurde am 04.05.2016 bei Amazon erworben. Außerhalb der Gewährleistung des Händlers (6 Monate) liegt er, aber wieso wird der Artikel nicht an Ducky zurück geschickt? Die Ducky One wird ja mit 2 Jahren Garantie beworben....

Ich kann gerne den Brief einscannen und einem Mitarbeiter per PN schicken.
 
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Warum sollte Caseking einen bei Amazon gekauften Artikel zum Hersteller schicken?
Auserdem hast Du da was verwechselt, die zwei jährige Gewährleistung gilt, Garantie ist freiwillig. Nach 6 Monaten ist lediglich die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung.
 
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Verwechselt habe ich da nichts. Sicherlich gilt die Gewährleistung 2 Jahre, allerdings wird wegen der Beweislastumkehr sowieso nach einem halben Jahr alles abgelehnt. Für mich als Kunde zählen also in der Praxis nur die ersten 6 Monate.

Ich nehme an, dass Caseking der Distributor für Ducky in Deutschland ist (ohne es zu wissen). Der Amazonhändler hat mir zugesichert die Tastatur an den Hersteller zu schicken. Jetzt kommt die Tastatur einfach so nach 6 Wochen zurück und es liegt eine sog. "Kulanzrechnung" von Caseking bei mit genanntem Inhalt.

Und ab jetzt bitte nur noch Mitarbeiter von Caseking melden.
 
Kann jetzt auch nicht folgen... Amazon != CaseKing. Was hat CaseKing damit am Hut. Hersteller ist doch nicht CaseKing sondern Duky...
Ich vermute mal das dein Händler oder du was durcheinander gebracht haben, irgendwie passt das Beschriebene hier nicht. o_O

@disturbed rabbit
Nein, Garantie ist nicht freiwillig. Es ist eine Leistung welche der Hersteller anbieten kann, aber nicht muss. Wenn beim Kauf aber damit geworben wird ist diese Garantie, unter den Bedingungen welche der Hersteller vorher deklariert hat, auch rechtsbindend. ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Güte, es ist alles so wie ich es sage, keine Verwechslung oder Irrtum. Dass Ducky eine Niederlassung in Deutschland hat ist mir neu. Vll. haben sie mit Caseking einen Vertrag für Deutschland. Wenn der Händler Irrtümlich die Tastatur an Caseking geschickt hätte, würde keine Kulanzrechnung vorliegen, Caseking hätte das ganze einfach abgelehnt ohne überhaupt zu bearbeiten.
 
Ahh jetzt wird ein Schuh aus den wirren Äußerungen, du hast es bei Amazon bei einem Händler gekauft, bei diesem reklamiert, der hat die Tastatur an CaseKing geschickt (weil wahrscheinlich Fachhändler von CaseKing) und nun hast Du das Paket wieder von deinem Fachhändler zurück mit dem Vermerk von CaseKing.
Dann gibts simplerweise zwei Szenarien:
1.) ein einfacher Irrtum -> auf CaseKing Mitarbeiter warten
2.) der Fachhändler ist seinerseits auserhalb der Gewährleistung, daher der Vermerk von Caseking. Du kannst die Gewährleistung aber nur direkt gegenüber deinem Fachhändler und nicht Caseking geltend machen. Entweder kümmert sich der Fachhändler nun selbst um Nachbesserung oder möglicherweise zeigt sich CaseKing Kulanz und bietet eine Abwicklung über sie (vermutlich mit Versandkosten) an -> ebenfalls CaseKing Mitarbeiter warten

Inwiefern die ganze Konstellation mit der Herstellergarantie ist und wer sich da im Zweifelsfall drum kümmern muss, wissen bestimmt intelligentere Menschen.

@Romsky:
Damit war gemeint, dass die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und nicht gesetzlich vorgeschrieben etc., sofern der Hersteller es anbietet ist sie natürlich auch rechtlich bindend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann war das damals aber in der Artikelbeschreibung auf Amazon falsch angegeben. Irreführende Werbung.... War dem Händler wohl nicht klar, sonst hätte er mir gar nicht angeboten, die Tastatur zum Hersteller zu schicken.
 
Hallo Buffo,

ich versuche mal, das ganze zu entwirren und dir deine Fragen zu beantworten.

1. Du hast 2 Jahre Gewährleistung (ab Gefahrübergang = bei Warenerhalt) gegenüber dem Händler, bei dem du ein Produkt gekauft hast. Und mit 2 Jahren meine ich zwei Jahre und nicht 6 Monate, da es durchaus möglich sein kann, die gesetzlich geforderten Nachweise zu führen, wobei das auf die Art des Mangels ankommt. (Bei uns machen wir bei Privatkunden so gut wie keinen Unterschied vor und nach Ablauf der Beweislastumkehr und akzeptieren alle Reklamationen, außer wir haben einen begründeten Verdacht auf selbstverschuldete Beschädigungen usw.)

2. Mit der Garantieleistung von Herstellern haben wir generell und prinzipiell rein gar nichts zu tun. Es gibt hier und da Fälle, in denen wir Produkte weiterleiten können, aber das kommt auf den Einzelfall an. Bei manchen Herstellern ist es sogar gang und gäbe.

3. Ducky gibt 1 Jahr Garantie. Sollte das bei Amazon falsch angegeben gewesen sein, müsstest du das gegenüber Amazon und/oder dem Händler (irgendwie) nachweisen und könntest es theoretisch geltend machen.

4. Wenn du nun dein Produkt bei einem Drittanbieter via Amazon bestellt hast, dann besteht dein Kaufvertrag ausschließlich mit diesem Händler und hat nichts mit uns zu tun. Zwischen uns hingegen besteht keinerlei Kaufvertrag.

5. Woher dein Händler seine Ware bezogen hat, ist für dich als Kunden immer unerheblich. Warum der Händler nun offenbar ungeprüft unsere Reparaturrechnung in dein Paket legt, ist mir unklar, denn das hat mit dir nichts zu tun und muss dich gar nicht interessieren. Möglicherweise hat die verantwortliche Person dort nicht einmal drauf geschaut.

=> Ergo: Deine Gewährleistungsansprüche bestehen nach wie vor gegenüber dem Amazon-Händler und ich vermute, dass seine Gewährleistungsansprüche uns gegenüber wohl bereits ausgelaufen sind, weil er die Ware vermutlich lange vorher selber bei uns erworben hat. Das sind jedoch nur Mutmaßungen und ich kann dir über die Geschäfte mit Dritten auch keine Informationen geben. Nichtsdestotrotz solltest du gegenüber dem Händler erneut deine Mängelrüge zum Ausdruck bringen und eine RMA initiieren. Zur Not kann dir Amazon bestimmt ebenfalls weiterhelfen.
 
Vielen Dank für die kompetente Antwort!
 
Bringt aber alles nichts wenn der Amazonhändler auf Beweislastumkehr pocht (deshalb die 6 Monate) dann ist bereits Ruhe im Karton, und der Käufer praxisnah chancenlos. :/
 
@Buffo:

Falls dein Reklamationsversuch bei dem Marketplace-Händler erneut scheitert, dann melde dich nochmal hier und wir schauen, was wir in dem Fall machen können.
 
So, nach langem Warten hat der Händler das ganze leider abgelehnt. Wegen nur einem Jahr Garantie von Ducky (hätte er auch gleich sagen können, war nach der ersten Korrespondenz noch vor dem Verschicken klar, dass es an den Hersteller geht). Und den Gewährleistungsanspruch lehnt er auch ab.
 
Stand damals so drin nach meiner Erinnerung, der Artikel ist aber nicht mehr in seinem shop gelistet und ich habe damals keine Kopie gemacht als Beleg.
 
Schade, dann hättest du auf Garantieleistung seinerseits bestehen können.
 
@Buffo: Alles klar, wir kümmern uns darum und ich schreib dir gleich eine PM bezüglich des Produktes und deiner Daten usw. Wir kriegen das schon gelöst ;)

Liebe Grüße,
Mike
 
Habe eben eine PM geschickt, hoffe die kam an.
 
Die Tastatur kam gestern an. Ich bedanke mich herzlichst für die riesen Kulanz und die schnelle Abwicklung! Und gut zu wissen, dass ihr die Gewährleistung nicht zu streng auslegt.

Ein Produkt zu tauschen, dass gar nicht bei euch gekauft wurde, das gibt es nur bei euch.
 
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