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wenn man sich in einer maßnahme eines privaten bildungsträgers befindet welcher vom a-amt finanziert wird und dadurch ein arbeitsvertrag zwischen dem unternehmen und dem arbeitslosen zu stande kommt, was zahlt dann das A-amt an den Arbeitgeber?
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Das Thema passt fast schon in die Kategorie "Rechtsberatung".
Frag Montag beim ArbAmt/Arge, dann bist du -was deine Infos angeht- auf der sicheren Seite.