Wer haftet???

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MKfies

Guest
Neulich kam ein Kunde zu mir und fragte, ob ich mir mal sein Notebook angucken könne. Die Buchse, wo das Netzteil eingesteckt wird, musste nachgelötet werden.
Ich sagte, dass ich mir das mal angucke. Es sei ja nicht so schwierig. Nachdem ich über 1,5 Stunden das Gerät versucht habe, auseinanderzunehmen, habe ich es aufgegeben. Das Motherboard musste in das Gehäuse geklebt worden sein denn ich bekam es nicht lose.
Daraufhin baute ich das Gerät wieder zusammen. Machte einen kurzen Funktionstest und übergab dem Kunden das Notebook wieder.
Nun kam der Kunde mit dem Teil zurück und bemängelte, dass die Tastatur nicht mehr vernünftig lief. Wenn z.B. die Taste M gedrückt wird, werden JG7 geschrieben. Nicht eine Taste funktioniert richtig. Habe mir das noch mal angesehen, aber keinen Fehler gefunden.

So, nun die Frage: Wer haftet für den Schaden? Der Kunde ist zu mir gekommen und ich habe als Privatmann zu Ihm gesagt, dass ich es mir mal angucken könne. Er stimmte dem zu.

Ich meine, es ist für mich kein Problem, die Haftpflichtversicherung einzuschalten, aber es wäre für mich trotzdem interessant, ob ich für den Schaden haften müsste.

Übrigens es handelt sich um ein etwa 4 Jahre altes Gericom Notebook, welches schon einige Male im Service bei Gericom war. Im inneren fehlten schon eine Menge an Schrauben.
 
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Die Wörter "Kunde" und "Privatmann" passen nicht zusammen. Wenn du das Notebook reparierst und dann dafür Geld bekommst, dann bist du kein "Privatmann". Wenn das ein Kunde von dir ist, dann wirst du wohl schon vorher in einem gewerblichen Verhältnis zu ihm gestanden haben.

Verursachst du durch eine Reperatur einen Defekt, dann musst du als Geschäftsmann dafür haften. Es gibt gewerbliche Haftpflichtversicherungen, die aber nur bei Fahrlässigkeit (Glas Cola drüber geschüttet, fallen gelassen etc.) haften. Deine Privathaftpflicht bezahlt einen Schaden, der durch einen Reperaturversuch zustande gekommen ist, sicher nicht.

Wenn du das ganze "ohne Rechnung" machen wolltest, dann besteht natürlich kein Anspruch gegen dich. Das Problem daran wäre aber, dass du das nachweisen musst. Der "Kunde" könnte ja schließlich behaupten, dass er eigentlich schon mit einer Rechnung gerechnet hat. Außerdem könnte er ja, wenn er sich zu sehr von dir geärgert fühlt, dem Finanzamt mal einen Tip geben.
 
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