Wertminderung bei Rückgabe

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Deiname

Neuling
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Mahlzeit Leute.

Ich war mir mit dem Foren-/Unterforenteil mal wieder nicht ganz sicher, wenn ich falsch liege also bitte einfach verschieben.

Nun ja, es geht um folgendes:

Ich habe vor einiger Zeit 4x1GB + Presteted CPU beim Shop XY gekauft.

Ausgepackt habe ich alles, verwendet jedoch im Endeffekt jediglich 2 der 1 GB Riegel, da ich in erster Linie die CPU testen wollte, jedoch schnell merkte, daß mir das ganze Paket nicht so recht gefällt.

Ich mache sowas eigentlich selten, aber ich dachte ok, das Zeug hat doch seinen Preis gehabt und so richtig zufrieden bin ich nicht, also geht es zurück.

Gesagt getan, und prompt kam heute eine EMail vom Shop.

Darin wurde mir mitgeteilt, daß alles angekommen ist, man jedoch:

1. Bedauert mir mitteilen zu müssen, daß eine Presteted CPU nicht zurückgenommen wird

Das fand ich schon mal sehr toll, da davon in den AGBs kein Wort gesagt wird.
Und:

2. Man den Speicher prüfe, allerdings mit dem vermerk, daß eine Wertminderung bei Öffnung und Benutzung unumgänglich sei.

Natürlich auch davon kein Wort in den AGBs (auch zur Vermeidung dieses Umstands nicht)

Meine Frage lautet also:

Ist das ganze gerechtfertigt?

Ab wann war eine Ware in Benutzung und bis zu welchem Punkt wurde sie nur "getestet"?

Ich blick bei der ganzen Sache absolut nicht mehr durch und hoffe ihr könnt mir Aufschluß geben.
 
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