Widerruf EVGA GTX 970 FTW - Verschweißte Verpackung geöffnet

M550d

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
09.04.2012
Beiträge
5.001
Ort
Franken
Hallo,

habe mir am 21.05.2015 bei euch eine EVGA GTX 970 FTW bestellt. Am 22.05. bestellte ich mir die 970 FTW+, da ich sie eigentlich im SLI betreiben wollte. Die eine kam gestern, die nächste heute, jedoch ist mir heute finanziell etwas dazwischengekommen, sodass ich die FTW ohne "+" soeben widerrufen habe und beschloss, dass die (bereits gebrauchte und komplett entfolierte) FTW+ in einen mITX Rechner wandert. Danach habe ich mir die Folgen des Widerrufes durchgelesen und festgestellt, dass ich auch bei Öffnen der verschweißten Verpackung Wertersatz leisten muss (dachte fälschlicherweise ab Gebrauch der Karte) ...

Meine Frage: Wie hoch fällt dieser aus ?

Habe die 970 FTW gestern lediglich zum Ansehen aus der Packung genommen, aber nicht eingebaut (sämtliche Schutzsticker auf der Karte sind noch drauf, der Karton ist unbeschädigt (lediglich die Schweißfolie ist halt ab) und auch die Witcher 3/Batman Arkham Knight Codes sind unbenutzt und liegen in der Packung. Falls Wertersatz erstattet werden muss, kann ich es nachvollziehen, nur möchte ich keine Überraschung á la 100€ erleben. Da würde ich sie dann notgedrungen behalten. Karte an sich ist ja wie gesagt im Neuzustand, da ungebraucht und mit Folien beklebt.

Danke und Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Hallo m550d,

keine Panik, wenn die Karte in einem derart guten Zustand ist, wie du sie beschreibst, dann wirst du gar keinen Wertersatz leisten müssen.

Liebe Grüße,
Mike
 
Moin,

danke für die Info, da bin ich ja beruhigt. Das mit der verschweißten Verpackung werde ich mir aber für die Zukunft merken :)

Grüße,

Lukas

P.S. Rest der Bestellung war klasse wie immer, vor allem der fixe Versand ... da zahlt man gerne auch ein paar € mehr als bei anderen Shops.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh