Widerrufsrecht im Onlineshop

FreeUser

Neuling
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Hallöchen

Sagt mal, wie sieht das eigentlich aus, wenn ich ein Notebook online bestelle. Was darf ich da eigentlich alles machen damit. Darf man es nur hochfahren und ausprobieren oder kann man auch irgendetwas installieren bzw.damit auch online gehen innerhalb von 14Tage und dann zurückschicken wenn's einen doch nicht gefällt.
Muss ich danach dann das Betriebssystem neu installieren wenn's wieder zurück geht bzw.sind die 14Tage eigentlich bei jeden Onlineshop garantiert oder muss ich da mich erst erkundigen.
Bei welchen guten Onlineshops kann man ohne Problem bestellen bzw.noch selbst etwas in der Konfiguration ändern.
Hab noch nie ein Notebook online bestellt, darum sorry für meine Fragen.

Mfg
Enrico:wink:
 
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Also grundsätzlich gilt bei Fernabsatz (Online-Shop und telefonische Bestellung) ein gesetzliches geregeltes 14-Tage-Widerrufsrecht für Endkunden auf nahezu alles (außer Hygiene, Individual-Anfertigungen etc.).

Das Gesetz berechtigt Dich dazu, Produkte auf die Art und Weise zu testen, wie Du es auch im Laden tun kannst. Das umfasst das Einschalten, Überprüfen aller Funktionen und Eigenschaften. Dazu kannst Du Test-Software wie Benchmarks installieren. Bei Nicht-Gefallen würde ich aus Datenschutz-Gründen die Festplatte ordentlich platt machen und anschließend das Gerät wieder in einen neuen, betriebsbereiten Zustand versetzen. Am einfachsten wäre es, wenn Du VOR dem ersten Hochfahren ein Ghost-Image oder dergleichen ziehst.

Schutzfolien, Software in verschweißten CD-Hüllen darfst Du natürlich NICHT entfernen und öffnen, macht man im Laden ja auch nicht.
 
wie sieht es mit dem porto aus? übernimmt das der shop?

ich werde mein cebop wohl auch wieder zurückschicken weil es ein paar macken hat in der verarbeitung. werd wohl auf ein nicht so leistungsfähigeres aber dafür kleineres und leichteres samsung umsteigen.
btw. leistungsmäßig gabs gegen das cebop echt nichts einzuwenden fands eben nur etwas groß.

also ich hab die folie vom display abgezogen und halt die treiber cd geöffnet. ich versuch jetzt alles wieder so zu verpacken wie ichs bekommen hab und dann einfahc zurückschicken oder?
muss ich dann ein schreiben anhängen in dem ich dann bitte dass das geld rücküberwiesern werden soll oder?!

danke schon mal für die infos
 
Ach so die Regelung mit dem Porto hatte ich vergessen. Bisher war es IMMER so, dass bei einem Warenwert größer als 40 EUR die Versandkosten für den Rückweg vom Händler übernommen werden mussten. Da hat es aber eine kleine Änderung gegeben.
Der Händler muss nur dann die Kosten tragen, wenn zum Zeitpunkt des Wiederrufs noch keine Bezahlung erfolgte (etwa durch verspätete Visa-Abbuchung oder noch nicht bezahlte Rechnung), siehe auch:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/54009&words=Widerrufsrecht

Da aber bei Online-Shops ohnehin fast immer Nachnahme oder Vorkasse zählt, dürfte das eher irrelevant sein...

@supernode:

Gut, wenn natürlich eine Folie direkt auf der Vorderseite vom Display war, wird man die natürlich abmachen dürfen. Sonst kann man das gerät ja schecht beurteilen. Ich meinte eher so Folien wie auf der Rückseite vom Display zum Schutz gegen Kratzer oder dergleichen wie bei Samsung.

Pack das Gerät wieder ein, setz ein Begleitschreiben auf mit der Bitte über Erstattung des Kaufbetrages + Porto, Kontodaten und ne Frist von etwa 3 Wochen. Das sollte reichen :)
 
ok danke!
hoffe die mucken dann nicht rum bei winner-computer.de.
natürlich ist das ärgerlich wenn man was zurück bekommt, versteh ich ja auch aber es sollte eben doch auch bei reklamationen keine probleme mit den shops geben.
 
Guten Abend bzw.guten Morgen

Komme grade von der Spätschicht darum kann ich erst jetzt antworten. Erstmal Danke EL PRESIDENTE für Deine Antwort.
So ungefähr hatte ich mir das auch gedacht mit einen bestellten Notebook. Na ja, man kann es ja mal ausprobieren und wenn's einen gefällt halt behalten u. dann bezahlen.

Mfg
Enrico
 
EL PRESIDENTE schrieb:
Das Gesetz berechtigt Dich dazu, Produkte auf die Art und Weise zu testen, wie Du es auch im Laden tun kannst. Das umfasst das Einschalten, Überprüfen aller Funktionen und Eigenschaften. Dazu kannst Du Test-Software wie Benchmarks installieren. Bei Nicht-Gefallen würde ich aus Datenschutz-Gründen die Festplatte ordentlich platt machen und anschließend das Gerät wieder in einen neuen, betriebsbereiten Zustand versetzen. Am einfachsten wäre es, wenn Du VOR dem ersten Hochfahren ein Ghost-Image oder dergleichen ziehst.

Schutzfolien, Software in verschweißten CD-Hüllen darfst Du natürlich NICHT entfernen und öffnen, macht man im Laden ja auch nicht.

Dies ist aber nicht wirklich ganz richtig.

Generell hast du natürlich recht: 14tägiges Widerrufsrecht für Endverbraucher im Sinne des BGB. Selbständige, Freiberufler, Firmen, öffentliche Einrichtungen bzw. Institutionen sind davon ausgeschlossen.

Das Thema Widerruf ist heikel und kompliziert da die Ware, wie du schon erwähnt hast, nur so getestet werden darf wie in einem Ladengeschäft möglich. Hierbei ist es dir kaum möglich irgendwelche Testsoftware zu installieren geschweige denn die HDD Platt zu machen, wie du es salopp formuliert hast. Sofern du dies auch nur tust kostet dich der Spass ca. 10% vom Warenwert - kannst es dir ja ausrechnen was der Spass dann kosten wird.

Gut, wenn natürlich eine Folie direkt auf der Vorderseite vom Display war, wird man die natürlich abmachen dürfen. Sonst kann man das gerät ja schecht beurteilen. Ich meinte eher so Folien wie auf der Rückseite vom Display zum Schutz gegen Kratzer oder dergleichen wie bei Samsung.

Pack das Gerät wieder ein, setz ein Begleitschreiben auf mit der Bitte über Erstattung des Kaufbetrages + Porto, Kontodaten und ne Frist von etwa 3 Wochen. Das sollte reichen

Kommt drauf an, sofern man die Schutzfolie hinterher wieder so befestigt wie bei Erhalt ist dagegen nichts einzuwenden aber glaube mir die Frist nützt rein garnichts denn sobald die Reguläre Inbetriebnahme stattgefunden hat bist du rein gesetzlich zu der Wertminderung verpflichtet - da nützt das relativ wenig. Wer meint das dieses Recht, was vom Gesetzgeber verabschiedet wurde, ein Freifahrtschein ist der täuscht sich gewaltig.


@supernode

Nimm es mir nicht übel aber es kommt drauf an ob sich die Ware verkaufen lässt und wenn ich mir das so durchlese: "Treiber CD´s aufgemacht - sind bei vielen Herstellern versiegelt - wenn nicht ist es ok aber sobald du das Notebook in den Auslieferungszustand zurückversetzt hast und die Sofware entsiegelt wurde kostet der Spass bis zu 200 EUR.

Wer wirklich einen Widerruf in Betracht zieht sollte mit der Ware vorsichtig umgehen denn wer die Grenzen überschreitet, Software entsiegelt kann innerhalb einer Sekunge mehrere hundert Euro los sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Gerät alllerdings, wie du sagtest einige Macken hast, würde ich es auf Garantie versuchen?
 
die treiber cds waren bei mir nicht versiegelt. lediglich die klebefolie auf dem display ist nicht mehr dran, weil die jetzt nicht mehr so einfach hält. dafür ist aber noch ne andere folie drum rum.
ansonsten sieht es genauso aus wie ichs bekommen habe.
außerdem ist es nur immer hier im zimmer gestanden um auch ja nicht irgendwelche kratzer zu bekommen.

Bei dem Begleitschreiben hab ich in 2 wörtern erwähnt dass es mit verarbeitungstechnisch nicht überzeugt hat. Gut mehr kann man nicht machen.

Da ich bei meinem Notebook kein Windows dabei hatte musste ich ja eins installieren. Die Festplatte hab ich nun aber mit Partition Magic wieder schön geplättet. auch hier keine Möglichkeit zu verbesserungen.

Also ich hoff dass es da keinen Ärger gibt - wär unnötig und sinnlos.
 
@mediafrost:

Also komm schon... Wenn sich auf dem Display selbst (nicht Rückseite) eine Folie befindet, dann wird die im Laden auch abgemacht. Wie soll man denn sonst das Gerät testen können? Man muss doch die Möglichkeit haben, Entspiegelung, Helligkeit, Kontrast und Betrachtungswinkel zu überprüfen.

Bezüglich der geöffneten CD-Hüllen hast du natürlich vollkommen recht. Wenn es sich um Papierhüllen handelt, die aufgerissen werden müssen, lassen sich Spuren wohl nicht vermeiden. Außerdem ist das Öffnen auch gar nicht nötig, denn das Betriebs-System mit allen beigelegten Tools und Programmen befindet sich schließlich in einem betriebsbereiten Zustand auf der Festplatte im Notebook. Ich hatte deshalb noch erwähnt, dass man das Betriebssystem im Auslieferungszustand am besten auf eine externe USB-Platte oder einen Brenner "ghostet", oder eben die Original-Festplatte für den Testzeitraum durch eine andere Platte austauschen.

Im übrigen wird das Gerät NIE WIEDER jungfräulich aussehen, da ja selbst der Karton bereits geöffnet wurde. Dann hat der Händler eben etwas Pech gehabt. Wenn er sich auf Versand spezialisiert, spart er schließlich auch teure Laden-Mieten in der Innenstadt und kann sich was günstiges suchen. Gibt immer Vor- und Nachteile zw. Ladenlokal und Versandhandel. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass ein Händler die per Widerruf zurückgeschickte Ware ohnehin nicht mehr als neu verkaufen darf, wenn sie geöffnet war. Wäre ja sonst B e t r u g (warum wird das Wort mit Sternchen versehen, wenn man es zusammen schreibt???) gell. Ich will ja für den Vollpreis auch kein angebliches Neu-Gerät kaufen, was schon vor mir einer in den Fingern hatte.

PS: Ich wollte in keinster Weise den Anschein erwecken, dass das Widerrufsrecht eine Freikarte zum Missbrauch ist :) Wäre ich Gesetzgeber, würde ich das verschärfen. Angefangen mit der 40 EUR-Regel, die einfach zu niedrig angesetzt ist. Und wenn man teilweise in Foren liest, dass sich Leute 5 CPUs oder Grakas bestellen, alle auf OC-Potenzial testen und dann die 4 schlechtesten wieder zurückschicken, kriege ich das Kotzen! Dem müsste auch ein Riegel vorgeschoben werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
@EL PRESIDENTE:
bzgl. Verschärfen genau Deiner Meinung!
Wer weiß, was er will, benötigt keine Beratung (und sei sie noch so schlecht!) und kann somit den Vorteil des günstigeren Preises für sich verbuchen! Wer da unsicher ist, sollte dann doch besser in ein Ladengeschäft gehen, und sich das Objekt der Begierde dann dort mal anschauen. Das die Geräte dort teurer sind liegt auch an den Vorführgeräten, die später nur für wesentlich weniger verkauft werden können!
Ich finde das Gesetz nicht wirklich gut überdacht! Denn prinzipiell, wenn ich ein NB bestelle, und dann eines bekomme, welches schon 14-Tage bei irgendjemand anderen in Betrieb war, dann ist das kein neues und original verpacktes mehr, sondern ein nur noch in original Verpackung geliefertes Gebrauchtgerät! Würde ich nicht haben wollen! Und aus genau diesem Grund und nur aus diesem würde ich dann Gebrauch von dem Rückgaberecht machen!

Ich habe mir mein NB direkt im GEschäft angeschaut, ausgepackt eingeschaltet, und zwei Dinge, die mich interessierten direkt an dann anschließend erworbenen Gerät überprüft.

Speziell bei Druckern, PCn, NBs und ähnlichen Dingen muß sich der Gesetzgeber mal etwas einfallen lassen!
 
EL PRESIDENTE schrieb:
@mediafrost:

Also komm schon... Wenn sich auf dem Display selbst (nicht Rückseite) eine Folie befindet, dann wird die im Laden auch abgemacht. Wie soll man denn sonst das Gerät testen können? Man muss doch die Möglichkeit haben, Entspiegelung, Helligkeit, Kontrast und Betrachtungswinkel zu überprüfen.

Bin doch da, brauch nimmer zu kommen ;)

Hab ich doch geschrieben das man das darf.

Bezüglich der geöffneten CD-Hüllen hast du natürlich vollkommen recht. Wenn es sich um Papierhüllen handelt, die aufgerissen werden müssen, lassen sich Spuren wohl nicht vermeiden.

Und wenn sich Spuren nicht vermeiden lassen musst zu Zahlen, das schreibt das Gesetz vor

Außerdem ist das Öffnen auch gar nicht nötig, denn das Betriebs-System mit allen beigelegten Tools und Programmen befindet sich schließlich in einem betriebsbereiten Zustand auf der Festplatte im Notebook. Ich hatte deshalb noch erwähnt, dass man das Betriebssystem im Auslieferungszustand am besten auf eine externe USB-Platte oder einen Brenner "ghostet", oder eben die Original-Festplatte für den Testzeitraum durch eine andere Platte austauschen

Schon vergessen? Wie in einem Ladengeschäft möglich, bau da mal eine HDD aus und wart ab was passiert ;-) Weiterhin lässt sich der Ausbau der HDD nachvollziehen da die Schrauben mit schwarzer Farbe lackiert sind. Berührst du auch nur eine Schraube mit nem Schraubenzieher ist nix mehr schwarze Farbe - dieser Spaß kostet schlappe 10-20% vom Warenwert.

Im übrigen wird das Gerät NIE WIEDER jungfräulich aussehen, da ja selbst der Karton bereits geöffnet wurde. Dann hat der Händler eben etwas Pech gehabt. Wenn er sich auf Versand spezialisiert, spart er schließlich auch teure Laden-Mieten in der Innenstadt und kann sich was günstiges suchen. Gibt immer Vor- und Nachteile zw. Ladenlokal und Versandhandel. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass ein Händler die per Widerruf zurückgeschickte Ware ohnehin nicht mehr als neu verkaufen darf, wenn sie geöffnet war. Wäre ja sonst B e t r u g (warum wird das Wort mit Sternchen versehen, wenn man es zusammen schreibt???) gell. Ich will ja für den Vollpreis auch kein angebliches Neu-Gerät kaufen, was schon vor mir einer in den Fingern hatte.

Auch hier muss ich dich enttäuschen. Wenn ein Kunde die Ware zurückschickt und an dem Gerät wirklich nichts auszusetzen ist dann darf auch ein Händler die Ware als Neuware verkaufen ABER sofern du bei dem Kunden eine Wertminderung zur Geltung bringst ist es keine Neuware mehr also darf diese auch nicht als sebige verkauft werden! Das wäre ******!
Glaub mir du wirst teilweise nichtmal darüber informiert was du da gekauft hast und merkst es sehr selten.

PS: Ich wollte in keinster Weise den Anschein erwecken, dass das Widerrufsrecht eine Freikarte zum Missbrauch ist :) Wäre ich Gesetzgeber, würde ich das verschärfen. Angefangen mit der 40 EUR-Regel, die einfach zu niedrig angesetzt ist. Und wenn man teilweise in Foren liest, dass sich Leute 5 CPUs oder Grakas bestellen, alle auf OC-Potenzial testen und dann die 4 schlechtesten wieder zurückschicken, kriege ich das Kotzen! Dem müsste auch ein Riegel vorgeschoben werden...

Darum verkauf ich solche Sachen nicht :p
 
Zuletzt bearbeitet:
mediafrost schrieb:
Weiterhin lässt sich der Ausbau der HDD nachvollziehen da die Schrauben mit schwarzer Farbe lackiert sind. Berührst du auch nur eine Schraube mit nem Schraubenzieher ist nix mehr schwarze Farbe - dieser Spaß kostet schlappe 10-20% vom Warenwert.

Welcher Hersteller macht das denn? Also bei unseren HP und Samsung ist uns das bisher nicht aufgefallen :confused: Vielleicht hab ich auch nicht so genau drauf geachtet...

PS: Ansonsten sind wir uns ja recht einig :wink:
 
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