Hi,
ich bin mir nicht sicher ob das das richtige forum ist aber ich probiere mal mein glück.
Ich habe mir vor knapp einem jahr ein notebook gekauft, dieses habe ich 3 mal einschicken müssen, da es gravierende fehler hatte.
Beim virten mal wollte ich eine wandlung, so das ich mein geld wiederbekomme.
Jetzt hat man mir 50 euro nutzungsgebühr abgezogen und man will mir in der filiale nur eine gutschrift geben und nicht das geld auzahlen.
Ich glaube allerdings, dass ich gelesen habe, dass man bei einer wandlung auf sein geld bestehen kann. Was ist nun richtig?
Könnt ihr mir da helfen?
LG Urban
ich bin mir nicht sicher ob das das richtige forum ist aber ich probiere mal mein glück.
Ich habe mir vor knapp einem jahr ein notebook gekauft, dieses habe ich 3 mal einschicken müssen, da es gravierende fehler hatte.
Beim virten mal wollte ich eine wandlung, so das ich mein geld wiederbekomme.
Jetzt hat man mir 50 euro nutzungsgebühr abgezogen und man will mir in der filiale nur eine gutschrift geben und nicht das geld auzahlen.
Ich glaube allerdings, dass ich gelesen habe, dass man bei einer wandlung auf sein geld bestehen kann. Was ist nun richtig?
Könnt ihr mir da helfen?
LG Urban