Wie kann ich prüfen ob eine Fritzbox Diebesgut ist?

Flaskorar

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03.12.2021
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Hallo zusammen,

Hintergrund(Nur für den Hintergrund, für die Frage nicht relevant):
Ich habe über eBay bei einem Händler eine relativ günstige, angeblich neue, Fritzbox geschossen.

Das Ding kam an und war zu meinem Ärger bereits geöffnet. Entsprechend wollte ich den Router zurückschicken und hab bei eBay einen Fall eröffnet. Wurde, da der Käufer keine Reaktion gezeigt hat, zu meinen Gunsten entschieden und der Kaufbetrag zurückerstattet. Da der Versandkarton samt Etikett schon beim Auspacken im Altpapier gelandet ist und ich keine Adresse der Verkäufers hatte, habe ich dann beim Verkäufer seine Rücksendeadresse angefragt. Auch diese Anfrage blieb ungehört.

Heute, etwa einen Monat später, dachte ich mir, ich probier es erneut. Musste dann feststellen, dass der Verkäufer von eBay gesperrt wurde. Da eBay neuerdings jeden Tag im Jahr erreichbar ist, habe ich dort angerufen und mal meine Pflichten und Möglichkeiten abgefragt. Laut eBay soll ich das gute Stück eine gewisse Zeit behalten und darf dann damit machen was ich will. Fand ich erstmal befremdlich, aber wird schon passen.

Eigentliche Frage:
Kann ich irgendwie prüfen ob die Fritzbox entweder Diebesgut ist o. ob an ihr herumgespielt wurde, damit ich sie, sofern der Verkäufer sich nicht mehr meldet, weitergeben kann?
 
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Nein, kannst Du nicht. Ich finde die Assoziation mit Diebesgut auch etwas weit hergeholt, es gibt viele Grüde warum der Karton geöffnet war, und noch mehr Gründe bei ebay rauszufilegen (Bewertungen etc).

Reklamation bei nicht neuer Ware ist gerechtfertigt, wenn der VK sich auf Kommunikationsversuche nicht rührt -> sein Problem. Wenn Du auf numemr sich gehen wilslt, warte 3 Monate ob sich irgendeine Instanz bei Dir meldet, wenn nichts kommt mach mit dem Ding was Du willst.
 
Verkaufen würde ich persönlich das Teil nicht; wenn das tatsächlich Diebesgut wäre, geht das u.U. nach hinten los. Ich würde die Fritte einfach zu Hause betreiben und fertig; in meinen Augen die sicherste/eleganteste Methode....
 
Ebay hat mit der Aussage, das du das Teil eine gewisse Zeit behalten kannst und es dann in dein Eigentum übergeht, völlig recht.
Das ist so gesetzlich geregelt.

Da der Verkäufer sich nicht meldet, kann davon ausgegangen werden, das er die Ware nicht zurück haben möchte.
 
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