Hallo,
am 23.07.2010 habe ich mein Drucker an die Hersteller wieder zurück geschickt, weil da was nicht in Ordnung war und jetzt seit über ein Monat warte ich auf mein Drucker und wenn ich bei dem Händler anrufe, werde ich immer wieder getröstet, vonwegen dass es "evtl." nächste Woche kommt etc....
Meine frage, gibt es irgendwie ein Frist, was der Händler einhalten muss? Wie lange darf denn eine Reparatur dauern?
Zudem habe ich dies hier gefunden:
§437 BGB Rechte des Käufers bei Mängel und dann §439 Abs 1 BGB Nacherfüllung
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
d.h. i.d.R dürfte ich ein neues Gerät verlangen oder wie soll man das verstehen?
Gild dieses Gesetz für die 2 Jahre (Gewährleistung) oder gilt das nur für 14 tägige rückgaberecht ?
Danke im Voraus.
am 23.07.2010 habe ich mein Drucker an die Hersteller wieder zurück geschickt, weil da was nicht in Ordnung war und jetzt seit über ein Monat warte ich auf mein Drucker und wenn ich bei dem Händler anrufe, werde ich immer wieder getröstet, vonwegen dass es "evtl." nächste Woche kommt etc....
Meine frage, gibt es irgendwie ein Frist, was der Händler einhalten muss? Wie lange darf denn eine Reparatur dauern?
Zudem habe ich dies hier gefunden:
§437 BGB Rechte des Käufers bei Mängel und dann §439 Abs 1 BGB Nacherfüllung
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
d.h. i.d.R dürfte ich ein neues Gerät verlangen oder wie soll man das verstehen?
Gild dieses Gesetz für die 2 Jahre (Gewährleistung) oder gilt das nur für 14 tägige rückgaberecht ?
Danke im Voraus.