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Hallo,
wieso gibt hp auf seine business-notebooks nur 1 Jahr Garantie und auf seine consumer-reihe wie die Pavillion zwei Jahre Garantie ?
Die nutzt dir aber effektiv nur 6 Monate was.Gewährleistung beträgt aber auch hier gesetzliche 2 Jahre.
Die nutzt dir aber effektiv nur 6 Monate was.
http://de.wikipedia.org/wiki/GewährleistungBeweislast
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Vorsicht!! BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
Die gesetzliche Gewährleistung ist bei privaten Käufen zwei Jahre und bei gewerblichen Käufen ein Jahr. Daher richtet sich das Angebot wohl ausschließlich an gewerbliche Käufer; kaufst du dies als Privatmann und HP weiß das, hast du 2 Jahre GW.
ein seriöser händler repariert ein defekt aber auch ohne dass man sachverständige etc pp einschaltet...
Wenn du mal auf die Uhrzeiten der Posts schaust, wirst du feststellen, daß sich mein Post wohl kaum auf deine Aussage bezieht.Das höre ich zum ersten Mal. Hast du mal einen Link dazu? Ich will mir nämlich auch bald ein Notenook zulegen und überblicke die ganzen Garantiebesonderheiten bei Notebooks auch noch nicht richtig.