Wieso hat ausgerechnet die business Reihe von hp nur ein Jahr Garantie ?

arrcos

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
04.04.2007
Beiträge
107
Hallo,

wieso gibt hp auf seine business-notebooks nur 1 Jahr Garantie und auf seine consumer-reihe wie die Pavillion zwei Jahre Garantie ?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Vorsicht!! BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
 
Die dv Modelle haben ja auch normal nur ein Jahr Gerantie. Wenn dann zwei Jahre angegeben werden mußt du mal auf den Preis schauen,dann wird es auch wieder teurer. Das ist ja bei Dell und den anderen Herstellern nicht anders.
 
Achja, die gute Beweisumkehrlast :)
Komischerweise hatte ich noch nie Probleme auch nach den 6 Monaten was zu reklamieren. Kommt also ganz auf die Kulanz an, obs einfach oder schwer ist.
 
Die gesetzliche Gewährleistung ist bei privaten Käufen zwei Jahre und bei gewerblichen Käufen ein Jahr. Daher richtet sich das Angebot wohl ausschließlich an gewerbliche Käufer; kaufst du dies als Privatmann und HP weiß das, hast du 2 Jahre GW.
 
Die gesetzliche Gewährleistung ist bei privaten Käufen zwei Jahre und bei gewerblichen Käufen ein Jahr. Daher richtet sich das Angebot wohl ausschließlich an gewerbliche Käufer; kaufst du dies als Privatmann und HP weiß das, hast du 2 Jahre GW.

Das höre ich zum ersten Mal. Hast du mal einen Link dazu? Ich will mir nämlich auch bald ein Notenook zulegen und überblicke die ganzen Garantiebesonderheiten bei Notebooks auch noch nicht richtig.
 
Maurice, ich würde bei einem Notebook sowieso eine Verlängerung direkt beim Hersteller kaufen und dann bist du sowieso auf Nummer sicher.
 

ja und weiter?!

ich habe bisher im gewährleistungsfall, auch NACH 6 monaten immer ein einwandfreies gerät aus der reparatur bekommen, ohne zuzahlung, ohne sachverständigen usw usf

deine links sind zwar schön und gut, der inhalt ist ja auch korrekt aber was hat das mit dem von mir geposteten zu tun, wenn ich aus persönlicher erfahrung heraus sagen kann, das gewährleistung nicht bei jedem hersteller bzw händler de facto unbrauchbar ist...
 
@ 0711:
Das höre ich zum ersten Mal. Hast du mal einen Link dazu? Ich will mir nämlich auch bald ein Notenook zulegen und überblicke die ganzen Garantiebesonderheiten bei Notebooks auch noch nicht richtig.
Wenn du mal auf die Uhrzeiten der Posts schaust, wirst du feststellen, daß sich mein Post wohl kaum auf deine Aussage bezieht.
 
jo hab ich nich drauf geachtet....sodem verzeih mir :xmas:
 
Ich hatte ein HP nx6125 Notebook (2,2GIG Turion, 1400x1050Aufl.)
Habe das Teil Anfang 2006 gekauft und es war bei mir bis mitte April 2007 im Einsatz. Der Laptop ist Tag Nacht durchgelaufen immer. Knapp nach dem 1 Jahr Garantie abgelaufen war trat folgendes Problem auf. Wenn ich Windows neustarten wollte blieb der Bildschirm Schwarz. Bzw. wenn ich eingeschalten habe ist er oft nicht gleich angelaufen. Hat 5-10 Anläufe gebraucht bis er normal gebootet hat. Wenn mal Windows geladen war lief er ewig ohne Probleme. 2 Jahre Garantie wären nicht schlecht gewesen in meinem Fall. Maybe hätte ich dann dieses Notebook noch. Eine Reparatur ausserhalb der Garantie wäre auch zu teuer gewesen. Bzw. war ja das Problem eher eine Kleinigkeit.

Grüße

orbler
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh