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Heute wurde vor dem höchsten deutschen Gericht entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, also verfassungswidrig ist. Damit steht die pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung elektronischer Kommunikation in Deutschland auf der Kippe, die Hoffnung von Bürgerrechtlern und vielen Internet-Nutzern wurde erfüllt. Die Vorratsdatenspeicherung in der bekannten Form verstösst laut den Karlsruher Richtern gegen das Telekommunikationsgeheimnis, schon gesammelte Daten müssen sofort gelöscht werden. Jedoch wurde eine Speicherung nicht pauschal ausgeschlossen. Sie müsse jedoch an strengere Bedingungen als bisher geknüpft werden.
Zu bedenken ist weiterhin, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung die Umsetzung einer EU-Vorgabe ist, die wiederum von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht berührt wird. Entspechend wollen Gegner der Speicherung jetzt dafür sorgen, dass auch diese EU-Richtlinie in Frage gestellt wird - eine entsprechende Überprüfung läuft bereits.
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