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Schon im Juni berichteten wir darüber, dass das bisherige Rundfunkgebührenmodell durch eine Pflicht-Haushaltsabgabe abgelöst werden soll.
Jetzt haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer endgültig darüber geeinigt, die Abgabe ab 2013 nicht mehr an den vorhandenen Geräten festzumachen, sondern pauschal zu erheben.Wer bisher bewusst auf TV und Radio verzichtet hat, wird dann ebenfalls in voller Höhe zur Kasse gebeten. Die Höhe der Gebühr soll trotzdem gleich bleiben und weiterhin bei 17,98 Euro pro Monat liegen. Sie soll bis 2015 stabil bleiben, dann wird der Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen Sender neu ermittelt. Behinderte Menschen, die teilweise gar nicht in der Lage sind, das Rundfunkangebot zu nutzen, müssen einen ermäßigten Betrag von einem Drittel zahlen. Ausgenommen von der Zahlung werden u.a. Sozialhilfeempfänger.
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