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Seit Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung ein heiß diskutiertes Thema. Dabei sollen ohne Anfangsverdacht die Telekommunikationsdaten aller Bundesbürger erfasst und für mehrere Monate gespeichert werden. Ziel soll sein, schweren Straftaten vorzubeugen bzw. ihre Aufklärung zu erleichtern. Kritiker sehen darin einen schweren Eingriff in die Grundrechte. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die bsiherige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2010 für verfassungswidrig erklärt.
Manchen Politiker hat das jedoch nicht davon abringen können, weiter für die Vorratsdatenspeicherung zu werben. Auch der neue Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gehört dazu. Auf dem 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft hat er jetzt einen weiteren Vorstoß in dieser Sache unternommen. Im Rahmen der Veranstaltung zeichnete sich ein neuer Sprachgebrauch ab - statt Vorratsdatenspeicherung wird jetzt der Euphemismus "Mindestdatenspeicherung" genutzt. Friedrich selbst begründet diesen Etikettenwechsel so: "Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut." Im Rahmen der "Mindestdatenspeicherung" sollen Verbindungsdaten verdachtsunabhängig für mindestens sechs Monate gespeichert werden. "Ohne Speicherung entsteht im Internet ein rechtsfreier Raum." - so Friedrichs Furcht. Wie so oft wurde auch diesmal die emotionale Problematik der Kinderpornographie bemüht, um die verdachtsunabhängige Speicherung zu rechtfertigen.
Ob alleine der Etikettenwechsel zur "Mindestdatenspeicherung" Bürgerrechtler und das Bundesverfassungsgericht von der Vorratsdatenspeicherung überzeugen wird, bleibt abzuwarten.
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