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Baden-Württemberg

Lehrer dürfen soziale Netzwerke dienstlich nicht mehr nutzen

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Lehrer dürfen soziale Netzwerke dienstlich nicht mehr nutzen
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Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat die Nutzung sozialer Netzwerke für seine Lehrkräfte untersagt. Lehrer des Bundeslandes dürfen ab sofort nicht mehr über Plattformen wie Facebook, Google+, StudiVZ oder Twitter mit ihren Schülern und Kollegen kommunizieren. Darunter fällt nicht nur die Mailkommunikation innerhalb der Netzwerke, sondern auch die Nutzung von Chats oder der dienstliche Austausch personenbezogener Daten wie das Mitteilen von Noten, das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch verschiedener Unterrichtsmaterialien, oder die Vereinbarung schulischer Termine. Auch das kurzfristige Ablegen schulischer Daten innerhalb einer solchen Plattform ist fortan verboten. Stattdessen soll der Austausch über die konventionelle Schriftform erfolgen oder über verschlüsselte E-Mails.

Als Grund für das Verbot führt das zuständige Ministerium den zweifelhaften Datenschutz einiger Netzwerke an. Schulen als staatliche Einrichtungen müssten die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten und auch das Landesdatenschutzgesetz beachten. Bei der Nutzung sozialer Netzwerke könnten personenbezogene Daten in die USA gelangen, wo die Datenschutzstandards den deutschen und europäischen Richtlinien nicht entsprechen.

Im Unterricht dürfen soziale Netzwerke aber weiterhin zur Sprache kommen und gezeigt werden, wenn der verantwortungsvolle Umgang mit persönlichen Daten oder die Funktionsweise und die Vor- und Nachteile sowie die Risiken solcher Plattformen pädagogisch thematisiert werden. Dies könnte dadurch erfolgen, dass auf freiwilliger Basis bereits vorhandene Accounts von Schülern genutzt werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass möglichst keine personenbezogene Daten übermittelt werden. Die Aufforderung, sich einen Account in sozialen Netzwerken anzuschaffen, ist im Unterricht untersagt. Fanpages zur Selbstdarstellung von Schulen seien zwar ebenfalls sehr umstritten, dürfen aber weiterhin in Baden-Württemberg genutzt werden, sofern Lehrer und Schüler darüber nicht kommunizieren.

Ob der Verordnung künftig auch weitere Bundesländer folgen werden, ist unklar. Viele Datenschützer dürften diesen Schritt aber sicherlich begrüßen.

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