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Neue "Abmahnwelle" in Deutschland

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Neue "Abmahnwelle" in Deutschland
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Wie Fokus und Stern berichten, haben wieder viele Internetnutzer E-Mails von vermeintlichen Anwälten erhalten. Bereits Mitte Mai dieses Jahres erhielten tausende Nutzer Abmahnungen in ihrem virtuellen Postfach. Dieses Mal wird den Nutzern vorgeworfen, ein Musikalbum unrechtmäßig heruntergeladen zu haben. Dazu gehören unter anderem „Temper Temper” von Bullet For My Valentine, „Hail to the King” von Avenged Sevenfold oder „Magna Carta Holy Grail” von Jay-Z.

Um die E-Mails glaubhaft zu gestalten, nutzten die Betrüger den Namen real existierender Anwaltskanzleien, die dafür bekannt sind, echte Abmahnungen zu behandeln. Neben dem Kanzleinamen tauchen eine IP-Adresse und der Paragraph 19a auf. Damit ein Prozess umgangen werden kann, soll der Betroffene 200 bis 500 Euro bezahlen und dies in einem relativ kurzen Zeitrahmen von 48 Stunden.

Im Gegensatz zum Streaming-Fall RedTube, steht hier nicht der Schadensersatz im Vordergrund, sondern die Verbreitung von Viren. Die Rechnung, welche der E-Mail im ZIP-Format angehängt ist, sollte deshalb auf keinen Fall geöffnet werden. Sie enthält einen Trojaner. Generell sind Abmahnungen per E-Mail nicht verboten, aber eher unüblich.

Obwohl bereits verschiedene Abmahnkanzleien, wie zum Beispiel Wilde Beuger Solmecke vor den gefälschten E-Mails warnen, gehen bei deutschen Anwälten dennoch unzählige Anfragen besorgter Internetnutzer ein.

Für den Fall, dass jemand betroffen ist, gilt der Rat: Überweisen Sie das Geld nicht an die genannte Kanzlei und öffnen Sie nicht den Anhang. Wenn es schon zu spät und der Anhang geöffnet worden ist, sollte der PC mit einem Virenprogramm geprüft werden.

 

Quellen und weitere Links

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