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Verbraucherschützer mahnen Vivendi und Valve ab

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Verbraucherschützer mahnen Vivendi und Valve ab
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Publisher Vivendi sowie den Entwickler Valve für das Spiel Half Life 2 abgemahnt. Grund dafür ist, dass Half Life 2 eine Zwangsregistrierung über die Internetplattform Steam benötigt und dass die Seriennummer, die dem Spiel beliegt an eine Person gebunden wird, weshalb ein späterer Weiterverkauf des Spiels nicht möglich ist. Auf der deutschen Verpackung von Half Life 2 steht unter den Systemvoraussetzungen unter dem Stichpunkt "Sonstiges - Internetverbindung", was irreführend sei, da laut vzbv der normale Käufer Folgendes versteht: "Unter dem Begriff 'Internetverbindung' versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, dass, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann." Ein weiterer Grund zur Kritik stellt die "Steam Subscriber Agreement" dar.

Diese liegt nur in englischer Sprache vor, was aber mit dem deutschen Recht im Einklang ist, da bei Verträgen mit einem inländischen Verwender und dessen deutschen Kunden die Verständlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorausgesetzt wird, weshalb diese in deutscher Sprache verfasst sein müssen. Die Klausel "This Agreement is written only in the English language, which language will be controlling in all aspects" erwecke aber den Eindruck, dass die AGB trotz fehlender Einbeziehung gelten würden und sei demnach nicht wirksam.

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Unterzeichnen Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung, aber bessern die genannten Mängel nicht aus, drohen ihnen eine Konventionalstrafe von 6000 Euro für jeden Fall des Verstoßes.

Quellen und weitere Links

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