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Löschen der Festplatte schützt nicht vor Strafe

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Löschen der Festplatte schützt nicht vor Strafe
Das Löschen der Festplatte und somit das Vernichten von Beweisen stellt eine "Störung des Rechtsprozesses" da und schützt nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung. Dies musste eine amerikanische Tauschbörsennutzerin nun feststellen, die wegen Beweisvernichtung zu vollem Schadensersatz gegenüber der Klägerin (Arista Records) verurteilt wurde. Die Angeklagte hatte, nachdem das Gericht die Herausgabe einer Festplatte mit rund 2000 Musikstücken forderte, die über die Tauschbörse angeboten wurden, die Festplatte mit einem speziellen Programm gelöscht. In Folge dessen beantragte die Klägerin den Prozess ohne weitere Verhandlung zu beenden und ein Urteil im Sinne der Klägerin zu verkünden. Das Gericht im US-Bundesstaat Texas gab diesem Antrag statt. Nach der amerikanischen Zivilprozessordnung ist das Vernichten der Beweise eine "Nichterfüllung einer Rechtspflicht" und führt ohne Verhandlung zu einem Urteil zum Vorteil der Klägerin. Der Angeklagten droht nun eine Strafe von 150.000 US-Dollar pro Verletzungshandlung, dies ergibt eine gesamte Schadensersatzforderung von mehr als 30 Millionen US-Dollar.
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