Computergebühr wurde beschlossen
Computer mit einem Internetanschluss werden ab dem 1. Januar 2007 mit einer Rundfunkgebühr belastet. So lautet der gestrige Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont. Die PC-Gebührenpflicht gilt dabei nur für Haushalte oder Betriebe, die bislang weder ein Radio noch einen Fernseher bei der Gebühreneinzugszentrale angemeldet haben. Diese müssen in Zukunft monatlich einen Obolus von 5,52 Euro entrichten. Aufgrund der heftigen Kritik der vergangen Wochen wollen die Ministerpräsidenten jedoch zugleich die Möglichkeit einer grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Medienangebotes prüfen. Zu diesem Zweck wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die binnen eines Jahres Vorschläge zur Neustrukturierung des Gebührensystems erarbeiten soll. Die bisherigen Einnahmen von sieben Milliarden Euro jährlich für ARD und ZDF scheinen nicht auszureichen.
Kritiker der Gebühr argumentieren währenddessen weiterhin, dass die Unterstellung, wonach PCs und Bildschirme in Unternehmen, Schulen oder Universitäten zum Radiohören oder Fernsehen genutzt werden absurd sei.
Kritiker der Gebühr argumentieren währenddessen weiterhin, dass die Unterstellung, wonach PCs und Bildschirme in Unternehmen, Schulen oder Universitäten zum Radiohören oder Fernsehen genutzt werden absurd sei.