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Die massive Kritik an den geplanten Veränderungen innerhalb des europäischen Telekommunikationsmarktes hat Wirkung gezeigt. Denn am Vormittag verabschiedete das Europaparlament einen Gesetzesentwurf, der im Punkt Netzneutralität deutlich gegenüber den Empfehlungen des Industrieausschusses abweicht.
Während Mitte März noch die Rede davon war, dass Internet-Anbieter in großem Umfang „Spezialdienste“ bevorzugt behandeln dürfen, ist dies dem Willen der Parlamentarier nach nur stark eingeschränkt möglich. Denn zum einen wurde deren Art auf kritische und Datenintensive Dienste sowie Video-on-Demand und ähnliches eingegrenzt, zum anderen darf die Bevorzugung nur dann erfolge, wenn sie nicht „zu Lasten der Verfügbarkeit oder der Qualität anderer Internet-Dienste geht“.
Gleichzeitig wurde der Passus, der das Blockieren oder Verlangsamen von Internet-Verbindungen betrifft, weiter verschärft. Dies ist, so das Gesetz in diesem Umfang in Kraft tritt, nur noch erlaubt, wenn es eine gerichtliche Anweisung gibt oder es die Sicherheit oder Stabilität des Netzes erfordert. In letzteren Fällen muss allerdings sichergestellt werden, dass die Gründe transparent dargelegt werden und es keine Diskriminierung gibt. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Nicht angetastet hat man hingegen die nächste Überarbeitung der Roaming-Gebühren. Diese sollen bis Mitte Dezember 2015 komplett entfallen. Unklar ist jedoch noch immer, in welcher Form sichergestellt werden soll, dass dies für Verbraucher keine steigenden Preise zur Folge hat. Auch die Frage, ob beispielsweise Freiminuten auch im EU-Ausland genutzt werden können oder die Anbieter hier die Gebühren entsprechend einer Inlandsverbindung berechnen dürfen, ist noch unbeantwortet.
Bis das Gesetz verabschiedet wird, dürfte noch einige Zeit vergehen. Denn erst das neue Parlament, das im kommenden Monat gewählt wird, soll die Endfassung in Abstimmung mit dem EU-Rat erarbeiten und beschliessen.