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Amazon-Händler verklagt Kunden wegen negativer Bewertung

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Amazon-Händler verklagt Kunden wegen negativer Bewertung
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Weil ein Kunde einen Amazon-Händler negativ bewertet hatte, soll er jetzt Schadensersatz in Höhe von 70.000 Euro bezahlen. Das berichtet in dieser Woche die Augsburger Allgemeine Tageszeitung. Dem Bericht zufolge soll Thomas A. aus Großaitingen (Kreis Augsburg) am 28. Juni 2013 ein Fliegengitter über Amazon Marketplace bei einem Händler im Wert von 22,51 Euro bestellt haben. Bis zur sofortigen Zahlung und prompten Lieferung verlief alles noch ohne Probleme. Beim Auspacken und anschließenden Zusammenbau aber begann der Ärger.

Um das Fliegengitter an seinem Küchenfenster anbringen zu können, musste dieses zunächst zugeschnitten werden. Der 33-Jährige will sich dabei „genau an die beigelegte Anleitung“ gehalten haben. Diese sei jedoch missverständlich formuliert gewesen, sodass das Fliegengitter viel zu klein ausfiel und nicht mehr passte. Thomas A. will danach den Amazon-Händler kontaktiert und sich telefonisch beschwert, aber keinerlei Hilfe oder Entgegenkommen seitens des Lieferanten erhalten haben. Der Händler sei „richtig unverschämt“ gewesen, ließ er die Augsburger Allgemeine wissen. Die Anwälte des Händlers sollen dies aber bestreiten und versucht haben, die Probleme des Kunden telefonisch und per E-Mail zu klären.

Am 3. Juli 2013 setzte Thomes A. schließlich seine negative Bewertung bei Amazon mit folgendem Wortlaut ab: „Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!".

Damit ging der Ärger für den 33-Jährigen richtig los. Der Händler forderte seinen unzufriedenen Kunden per E-Mail auf, die negative Bewertung zu ändern oder gar zu löschen, andernfalls werde man Anzeige erstatten, woraufhin sich A. bei Amazon über den Händler beschwerte. Knapp eine Woche später erreichte den Großaitinger eine Abmahnung mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung, woraufhin Thomas A. die Sache endgültig beenden wollte und die Bewertung löschte. Die ebenfalls geforderten Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro zu bezahlten, lehnte er jedoch ab und schaltete seine Rechtsschutzversicherung ein, die zunächst ein Mediationsverfahren einleitete.

 

Händler fordert Schadensersatz für gesperrtes Marketplace-Konto

Im Herbst schließlich erreichte Thomas A. ein weiteres Schreiben, das ihn auf die Zahlung einer Schadensersatzsumme von rund 70.000 Euro verklagt. Wegen der negativen Bewertung und der anschließenden Beschwerde, habe Amazon das Verkäuferkonto mit einem Guthaben von 13.000 Euro gesperrt, womit dem Fliegengitter-Händler bis heute weitere 39.000 Euro Umsatz entgangen wären. Hinzu kämen geschätzte Zusatzkosten für „weitere Schäden“ in Höhe von 20.000 Euro. Dass der Händler es mit seiner Klage tatsächlich ernst meint, das soll er laut der Augsburger Allgemeinen Tageszeitung mit der Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses von knapp 2.000 Euro bewiesen haben.

Nun muss das Landgericht Augsburg über den Fall entscheiden. Im Juni sollen die Verhandlungen beginnen. Wie das Gericht entscheiden wird, ist derzeit nicht absehbar. „Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet.“, sagte der Augsburger Rechtsanwalt Alexander Meyer gegenüber der AZ, der den Beklagten vertritt.

Zu Beginn des Monats klagte auch Samsung gegen ein Testbericht des Galaxy S5.