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WhatsApp muss deutsche AGB und überarbeitetes Impressum bereitstellen

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WhatsApp muss deutsche AGB und überarbeitetes Impressum bereitstellen
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Nach mehreren Anläufen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Nachbesserungen beim populären Nachrichtendienst WhatsApp durchsetzen können. Denn wie erst jetzt bekannt wurde, folgte das Landgericht Berlin bereits Anfang Mai der Auffassung der Verbraucherschützer, dass weder die AGB noch das Impressum dem deutschen Recht entsprechen würden.

Im Detail ging es bei den Geschäftsbedingungen um die Sprache. Denn die sogenannten Terms of Service werden vom mittlerweile zu Facebook gehörenden Anbieter nur auf Englisch angeboten, deutsche oder anderssprachige Versionen stehen nicht zur Verfügung. Notwendig ist ist dies laut Gericht, da die WhatsApp-Homepage beim Aufruf aus Deutschland „fast ausschließlich in deutscher Sprache verfasst“ sei und sich der Dienst somit auch konkret an deutsche Nutzer wendet.

Aus diesem Grund sei auch das Impressum nicht ausreichend. Denn das Telemediengesetz verlange, dass unter anderem die Anschrift, die Rechtsform sowie Vertretungsberchtigte genannt werden - mehr als eine E-Mail-Adresse lässt sich auf der Homepage jedoch nicht finden. Entsprechend des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb seien die Verbrauchschützer berechtigt, ein mangelhaftes Impressum anzuzeigen.

Laut Landgericht Berlin kein ausreichendes Impressum

Sollte WhatsApp innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Rechtsmittel einlegen, müssen beide Beanstandungen unverzüglich beseitigt werden. Sollte dies nicht geschehen, können Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder eine bis zu sechsmonatige Ordnungshaft gegen den Vertretungsberchtigten verhängt werden. Eine Stellungnahme seitens des Unternehmens gibt es bislang nicht, das Verfahren selbst scheint man ignoriert zu haben. Denn weder wurden die Verfahrensunterlagen am Stammsitz in den USA angenommen, noch war ein Vertreter oder Anwalt bei der Verhandlung anwesend.

Wie wichtig deutsche AGB sein können, zeigte WhatsApp erst vor wenigen Tagen. Denn Abschnitt 5B der Terms of Service sieht vor, dass der Nutzer dem Dienst die Nutzungsrechte an Meldungen und Bildern einräumt. Dass dies jedoch nur für den eigenen Status gilt, wurde von vielen Kritikern nicht erkannt.

Quellen und weitere Links

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