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Zum dritten Mal hat Facebook einen neuen Transparenzbericht vorgelegt. Darin veröffentlicht das weltweit größte soziale Netzwerk Statistiken, die Anfragen von Nutzerdaten durch Behörden und Regierungen aufzeigen sollen. Zu den abgefragten Daten zählen häufig allgemeine Nutzerinformationen, beispielsweise Name und Nutzungsdauer, aber auch ganze IP-Adressen-Protokolle und aktuelle Kontoinhalte. Bei den meisten Anfragen soll es sich um offizielle Untersuchungen durch Behörden handeln und sich meist auf Kriminalfälle, wie zum Beispiel Raub oder Kidnapping, beziehen.
Insgesamt aber sollen die Behördenanfragen im ersten Halbjahr 2014 drastisch zugenommen haben. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2014 soll die Plattform 24 Prozent mehr Anfragen erreicht haben, als noch im zweiten Halbjahr 2013. Rund 35.000 Anfragen weltweit sollen bei Facebook eingegangen sein. Insgesamt davon betroffen waren fast 50.000 Nutzerkonten. Die meisten Anfragen wurden demnach in den USA gestellt. Hier fragten US-amerikanische Behörden insgesamt 15.433 Mal bei Facebook an. Auf Rang zwei mit den meisten Anfragen liegt Indien. Hier erhielt Facebook in den ersten sechs Monaten 4.559 Anfragen. Mit 2.537 Anfragen, die 3.078 Nutzerkonten betrafen, rangiert Deutschland schon auf dem dritten Platz. Damit stellten deutsche Behörden fast doppelt so viele Anfragen als noch im zweiten Halbjahr 2013. Damals fragte man noch 1.687 Mal nach.
Doch nicht jede Anfrage der Behörden führte in Deutschland zu einer Herausgabe von Daten. Bei etwa jeder dritten Anfrage will Facebook Daten an die Behörden weitergeleitet haben. Zurückgegangen ist hingegen die Zahl der Fälle, in denen Facebook Inhalte aus dem Netzwerk entfernen musste. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2014 soll Facebook 34 Mal die Inhalte deutscher Nutzer gelöscht haben. Ein Halbjahr zuvor kam das noch 84 Mal vor.
Laut Facebook setze man auf strenge Prozesse für den Umfang mit Regierungsanfragen. Jede einzelne Anfrage soll genau auf ihre „rechtliche Angemessenheit“ geprüft werden. Gefordert wird von den offiziellen Stellen eine detaillierte Darlegung der rechtlichen und sachlichen Grundlagen, heißt es. Stellt man „Rechtsmängel oder eine übermäßig breite oder vage Informationsanforderung“ fest, sollen diese abgewiesen werden.